RS OGH 1922/12/2 3Ob1100/22

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Veröffentlicht am 02.12.1922
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Norm

AngG §23 IA

Rechtssatz

Die nach § 23 AngG gebührende Abfertigung begründet keinen Anspruch des gekündigten Angestellten auf Fortgenuß der Dienstwohnung nach Auflösung des Dienstverhältnisses, sondern nur einen solchen auf angemessene Geldentschädigung.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 1100/22
    Entscheidungstext OGH 02.12.1922 3 Ob 1100/22
    Veröff: SZ 4/131

Schlagworte

SW: Ende, Beendigung, Kündigung, Entschädigung, Wohnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0028302

Dokumentnummer

JJR_19221202_OGH0002_0030OB01100_2200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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