Norm
AngG §23 Abs3 IIIRechtssatz
Eine Rechtsanwaltskanzlei ist ein Unternehmen im Sinne des § 23 AngG. Hat ein Rechtsanwalt einen Anwaltsgehilfen seines Vorgängers mit dem gleichen Gehalt übernommen und wurde über die Anrechnung der Vordienstzeit nichts gesprochen, so gilt diese Anrechnung für die Bestimmung der Abfertigung im Falle der späteren Kündigung als stillschweigend vereinbart.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Anwaltskanzlei, Arbeitgeberwechsel, Dienstgeberwechsel, Wechsel, Einrechnung, Berechnung, Bemessung, Unternehmensübertragung, Angestellte, Übertragung, Vertragsübernahme, Übernahme, Betriebsnachfolger, Unternehmensfortführung, Dienstzeit, konkludent, Auflösung, Ende, BeendigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0028409Dokumentnummer
JJR_19370428_OGH0002_0010OB00423_3700000_001