Norm
ABGB §1409BbRechtssatz
Das Dienstverhältnis eines Angestellten des Rückstellungspflichtigen geht auf den geschädigten Eigentümer nicht über, wenn er den Dienstnehmer sofort nach Rückstellung und Aufhebung der öffentlichen Verwaltung "entlassen" hat. Der Anspruch auf Abfertigung und Kündigungsentschädigung ist eine Unternehmensschuld, und zwar auch dann, wenn der Anspruch gleichzeitig mit der Rückstellung entstanden ist, weil der Rückstellungswerber sich weigerte, den Angestellten weiter zu beschäftigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Unternehmensübertragung, Übertragung, Betriebsnachfolger, Wechsel, Arbeitgeberwechsel, Dienstgeberwechsel, Übernahme, Vertragsübernahme, Ablehnung, Entlassung, Auflösung, Ende, Beendigung, Kündigung, Angestellte, Zahlungspflicht, Rückstellungsgesetz, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0029275Dokumentnummer
JJR_19530512_OGH0002_0040OB00066_5300000_001