Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 3. 1. 2000 bis 29. 2. 2008 bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Dienstgeberkündigung und unterlag dem Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe. Der Kläger wurde von der Beklagten am 23. 11. 2007 zum 29. 2. 2008 gekündigt. Bei der Beklagten bestand eine mit 1. 1. 1997 in Kraft getretene Dienstordnung, deren § 36 lautete: „1. Die ÖWS kann das Dienstverhältnis zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres durch vorhe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Schreiben vom 11. 2. 1999 zum 30. 6. 1999 gekündigt. Mit Klage vom 16. 2. 1999 begehrte er die gegen ihn ausgesprochene Kündigung aus dem Grunde des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG für rechtsunwirksam zu erklären. Noch während der Dauer dieses Verfahrens kündigte die beklagte Partei mit Schreiben vom 7. 7. 1999 den Kläger im Hinblick auf diese Kündigungsanfechtung "zur Sicherheit" mit Zustimmung des Betriebsrates neuerlich, diesmal zum 31. 10. 1999. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten angestellt. Die Beklagte kündigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 27. 9. 2000 zum 31. 12. 2000. Die Klägerin erhob zu 25 Cga 163/00y des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien eine Anfechtungsklage gemäß § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG. Das Verfahren ist noch nicht beendet. Die Klägerin war bei der Beklagten angestellt. Die Beklagte kündigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 27. 9. 2000 zum 31. 12. 2000. Die Klägerin erhob zu 2... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 1. September 1999 bei der Beklagten als Betriebsleiter und Leiter der Geschäftsstelle in Österreich beschäftigt. In seinem Dienstvertrag war die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Ferner war festgelegt, dass die Beklagte dem Kläger zum Entgelt auch noch die Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung überweist und der Kläger für die Abfuhr der sein Dienstverhältnis betreffenden Steuern, Abgaben und Beiträge in Österreich zu sorgen hat. Konkret wurde v... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs3 I4ASGG §46 Abs1EVÜ Art6
Rechtssatz: Ob in der Vereinbarung deutschen Rechts, das keine Kündigungstermine kennt, eine zulässige Vereinbarung abweichender Kündigungstermine im Sinne des § 20 Abs 3 AngG zu erblicken ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage. Entscheidungstexte 8 ObA 40/02v Entscheidungstext OGH 18.04.2002 8 ObA 40/02v ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung ebenso zutreffend verneint wie es den Anspruch der Klägerin auf Schadenersatz wegen fristwidriger Kündigung und auf die Zinsen nach § 49a ASGG zutreffend bejaht hat. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung sowie der Berücksichtigung von Urlaubsvereinbarungen bei Vorliegen einer fristwidrigen Kündigung zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung sowie der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil in seinem klageabweisenden Teil als Teilurteil; bezüglich des stattgebenden Teiles und der Entscheidung über die Aufrechnungseinrede der Beklagten faßte es einen Aufhebungsbeschluß ohne Rechtskraftvorbehalt. Ferner sprach das Berufungsgericht aus, daß der Wert des von der Bestätigung betroffenen Streitgegenstandes 30.000 S übersteige. Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers gegen den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Dauer der vereinbarten und gesetzlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers wurde vom Berufungsgericht richtig gelöst. Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutreffend ist, genügt es daher, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Der Einwand des R... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs3 IX
Rechtssatz: Wenn Dienstgeber und Dienstnehmer von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit einer Vereinbarung, die Kündigungsfrist am Fünfzehnten oder Letzten des Monates enden zu lassen, Gebrauch machen und die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer ist als die mit dem Dienstnehmer vereinbarte, kann von einer Ungültigkeit der Vereinbarung nicht gesprochen werden, zumal sogar das Gesetz selbst diese Art der Regel... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs2 XAngG §20 Abs3 XKollV für die Handelsangestellten AbschnIX Z1
Rechtssatz: Da das AngG die Dienstgeberkündigung in § 20 Abs 2 und 3 regelt, folgt aus Abschnitt IX des KollV der Handelsangestellten, daß lediglich bei einem Dienstverhältnis von über fünf Jahren nur mehr eine Kündigung nach § 20 Abs 2 AngG in Betracht kommt, während für Arbeitnehmer mit geringerer Beschäftigungsdauer sowohl Abs 2 als auch Abs 3 des § 20 AngG gel... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs3 XKollV für die Handelsangestellten AbschnIX Z1
Rechtssatz: Durch den Kollektivvertrag der Handelsangestellten ist die Möglichkeit der Vereinbarung einer Kündigungsfrist nach § 20 Abs 3 AngG nicht ausgeschaltet worden. Nach Z 1 des IX Abschnittes, erster Satz, kann die Lösung eines Dienstverhältnisses, soweit dieser Vertrag nicht günstigere Regelungen enthält, nur nach den Bestimmungen des AngG erfolgen. Die Verweisung erstre... mehr lesen...
Norm: ABGB §6AngG §20 Abs3 XArbVG §11 Abs1KollV der Angestellten im österreichischen Gaststättengewerbe. Schankgewerbe und Beherbergungsgewerbe Pkt13
Rechtssatz: Auslegung des KollV, das unbefristete Dienstverhältnis kann nach den Bestimmungen des AngG gekündigt werden mit der Maßgabe, das es jeweils zum fünfzehnten oder letzten des Kalender - Monats aufgekündigt werden kann (§ 20 Abs 3 AngG), dahin, daß der KollV mit Normwirkung einen sonst ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIAngG §6 Abs3AngG §20AngG §20 Abs3
Rechtssatz: Enthielt das Dienstzettelformular eine angesichts der Befristung gegenstandslos Kündigungsklausel (§20 Abs 3 AngG), so ist der Arbeitnehmer bei späterer Einigung mit dem Arbeitgeber auf eine unbefristete Forstsetzung nicht gehalten, von sich aus zur Kündigungsklausel Stellung zu nehmen und seine Ablehnung zu erklären. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs3 I4AngG §20 Abs4 I4
Rechtssatz: Abs 3 gilt nur für die arbeitgeberseitige, Abs 4 nur für die arbeitnehmerseitige Kündigung. Entscheidungstexte 4 Ob 31/79 Entscheidungstext OGH 27.03.1979 4 Ob 31/79 Veröff: EvBl 1979/159 S 437 = IndS 1980,1221 = Arb 9777 = SozM IA/d,1179 Schlagworte SW: Angestellte, Auflösung, Die... mehr lesen...
Der Kläger trat am 2. Mai 1973 bei der beklagten Partei als Angestellter ein. Die beklagte Partei kundigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 18. Feber 1974, einem Montag, das dem Kläger am gleichen Tage übergeben wurde, zum 31. März 1974, einem Sonntag auf. Der Kläger begehrt 25.630.70 S als Entgelt für die Monate April bis Juni 1974 samt anteiligen Sonderzahlungen, weil die beklagte Partei die sechswöchige Kündigungsfrist nicht eingehalten habe und die Kündigung erst für den T... mehr lesen...
Norm: ABGB §903AngG §20 Abs3 IXAngG §40
Rechtssatz: Da die (Mindest) Dauer der im § 20 AngG genannten Kündigungsfristen gemäß § 20 Abs 3 und § 40 AngG zugunsten des Angestellten zwingendes Recht ist, ist die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt die Kündigung für einen bestimmten Termin wirksam erklärt werden kann, so geregelt, daß dem Angestellten die angeführten Mindestfristen auf jeden Fall und ungekürzt gewahrt bleiben. Entsch... mehr lesen...