Entscheidungsgründe: I.1. Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft m. b. H. mit dem Sitz in Innsbruck. Sie bezweckt "die Führung und Verwaltung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben; den Erwerb, die Pacht, die Verpachtung und die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen oder Unternehmensteilen; die Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften". Die beschwerdeführende Gesellschaft hat mit Kaufvertrag vom 24. September 19... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbTir GVG 1970 §1 Abs1 Z1Tir GVG 1970 §5 Z4Tir GVG 1970 §6 Abs1 litc, §6 Abs1 litdVfGG §87 Abs2
Rechtssatz: Tir. Grundverkehrsgesetz 1970; keine Bedenken gegen §6 Abs1 litc; keine denkunmögliche Anwendung dieser Bestimmungen Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit dem Bescheid der Bezirksgrundverkehrskommission Steyr vom 30. September 1976, Z GV-4073/1, wurde der im Kaufvertrag vom 27. August 1976 vorgesehenen Übertragung des Eigentums an den Grundstücken Nr. 1270/2 Wald im Ausmaß von 2580 Quadratmeter und Nr. 1271/1 Acker im Ausmaß von 2682 Quadratmeter aus dem Gutsbestand der Liegenschaft in EZ 83 KG L. (Eigentümer M. M.) auf den Beschwerdeführer die grundverkehrsbehördliche Genehmigung gem. §4 Abs1 und §6 li... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbOö GVG 1975 §1 Abs1, §1 Abs3Oö GVG 1975 §4 Abs1, §4 Abs3Oö GVG 1975 §6 litd
Rechtssatz: Oö. Grundverkehrsgesetz 1975; keine Bedenken gegen §4 Abs1 und 3 und §6 litd; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung; keine Wil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vbg. vom 4. April 1979 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, in 26 Fällen in der Zeit zwischen 31. Mai 1977 und 8. November 1978 "den Ausweis über das Freisein von Geschlechtskrankheiten auf Verlangen eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes nicht vorgewiesen zu haben, obwohl sie sich zum Zwecke der Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Gewerbsunzucht" an besti... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2StGG Art5StGG Art6 Abs1 / NiederlassungStGG Art8GeschlechtskrankheitenG §11 Abs2GeschlechtskrankheitenV, BGBl 314/1974 §2GeschlechtskrankheitenV, BGBl 314/1974 §5VStG §1VStG §22 Abs1
Rechtssatz: Geschlechtskrankheitenverordnung, BGBl. 314/1974; keine Bedenken gegen diese Verordnung, keine denkunmögliche Anwend... mehr lesen...