Norm: GKG §3GKG §9AußStrG §141
Rechtssatz: Einem Erben einer betroffenen Person steht ein Recht auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt, soweit dieser Einkommens- und Vermögensangelegenheiten betrifft, nur dann zu, wenn er eine Erbantrittserklärung abgegeben hat oder den Nachlass gemäß § 810 ABGB vertreten kann. Dies gilt auch bei schriftlicher Abhandlungspflege nach § 3 GKG sowohl für den Erben als auch den bevollmächtigten Erbenmachthab... mehr lesen...
Norm: GKG §2 Abs1GKG §3
Rechtssatz: § 2 Abs 1 GKoärG schließt die Vornahme einer schriftlichen Abhandlungspflege nach § 3 GKoärG nicht aus, soweit sich die Abhandlungspflege auf die Abgabe von Erklärungen, das Verfassen von Anträgen oder Ausweisen, die die Erben bzw Bedachten, die diese Anträge bzw Ausweise erstellen, betreffen, beschränkt. Entscheidungstexte 7 Ob 512/95 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4AußStrG §117 Abs1GKG §3
Rechtssatz: Die Erklärung, die Erbschaft anzutreten, kann auch schriftlich abgegeben werden, und zwar auch dann, wenn die im Zug einer Verlassenschaftsabhandlung erforderlichen Amtshandlungen nach § 3 Abs 1 Z 2 GKoärG einem Notar als Gerichtskommissär aufzutragen sind. Der ganze § 3 GKoärG gilt nur bei der sogenannten schriftlichen Abhandlungspflege. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1152 IGKG §1GKG §3
Rechtssatz: Das gleichzeitige Einschreiten eines öffentlichen Notars als Gerichtskommissär und als Parteienvertreter ist abzulehnen. Der handelnde Notar darf die Beteiligten nicht im unklaren darüber lassen, welche Tätigkeit er im Rahmen des Gerichtskommissariats besorgt und wo seine Tätigkeit als bevollmächtigter Parteienvertreter beginnt. Bringt er diese Trennung nicht klar zum Ausdruck, kann er nicht ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2oGKG §1GKG §3NO §111
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit bei Beurteilung der Frage, ob letztwillige Anordnungen ausschließlich durch den im Verlassenschaftsverfahren bestellten Gerichtskommissär kundzumachen sind oder ob hiezu auch ein anderer Notar zum Gerichtskommissär bestellt werden kann. Entscheidungstexte 7 Ob 692/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 692/78 ... mehr lesen...
Norm: GKG §3
Rechtssatz: Die Abhandlung kann nur entweder durch einen Gerichtskommissär oder durch die Erbengemeinschaft - meist durch gemeinsamen Vertreter - geführt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 665/76 Entscheidungstext OGH 16.09.1976 7 Ob 665/76 Veröff: EvBl 1977/44 S 103 3 Ob 524/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 3 Ob 524/83 ... mehr lesen...