I. SACHVERHALT: 1. Der Berufungswerber ist Inhaber einer gewerblichen Betriebsanlage (Frühstückspension) an dem im Vorspruch bezeichneten Standort. Die gewerbebehördliche Grundgenehmigung wurde mit Ansuchen vom 24.04.1991 beantragt. Diesem Ansuchen lag keine Betriebsbeschreibung, sondern bloß eine ?Baubeschreibung? bei. In dieser Baubeschreibung wurde lediglich ausgeführt, dass die Errichtung von Gästezimmern (zwei Zimmer im Dachgeschoß, Gang, Stiegenhaus, WC und Dusche) geplant sei. Ferne... mehr lesen...
Rechtssatz: Ratio legis des sowohl im Genehmigungs- wie auch im Sanierungsverfahren geltenden Verbots von Auflagen, die das Wesen der Betriebsanlage verändern, ist der Schutz der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Die so verstandene ratio legis erlaubt die Präzisierung des unbestimmten Gesetzesbegriffes ?Veränderung des Wesens der Anlage?. Diese liegt dann vor, wenn die behördliche Auflagenvorschreibung darauf hinauslaufen würde, dass bei einer gegebenen Mehrzahl verschiedener Möglic... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 21.05.2007, Zl 4-U-794/72, wurde der Berufungswerberin gemäß § 79 Abs 3 GewO 1994 vorgeschrieben, der bescheiderlassenden Behörde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides, ein Sanierungskonzept zur Genehmigung vorzulegen. Dieses Sanierungskonzept habe geeignete Maßnahmen zu umfassen, durch welche gewährleistet wird, dass der nächstgelegene Nachbar, nämlich die Bewohner des ... mehr lesen...
Vorab ist festzuhalten, dass die rechtsfreundlich vertretene Berufungswerberin die Berufung zu den Spruchpunkten I. 1 bis 5 und 6. mit Eingabe vom 29.01.2007 zurückgezogen hat, zumal sie nach ihrem Vorbringen diese Maßnahmen bereits erfüllt hat. Die gegenständliche Berufung bezieht sich sohin zu Spruchpunkt I. lediglich auf den Punkt 4. Zu Spruchpunkt II. hat die Berufungswerberin mit der oben zitierten Eingabe ihre Berufung auf die Bekämpfung der Frist zur Vorlage des Sanierungskonzeptes ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 10.02.2000, Zl 2.1-473/7, wurde die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der gegenständlichen Klärschlammkompostieranlage erteilt. Entsprechend dem Projekt bzw der Betriebsbeschreibung war die Anlage für eine Klärschlammmenge von maximal 1.500 m3 jährlich bemessen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 20.03.2001, Zl 2.1-473/24, wurde die gewerbebehördliche Genehmigung zur Änderung der Klärschlammkompostie... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 25.8.2004 beantragte die M. K. H. durch ihre Rechtsvertreter die ?Bewilligung einer wesentlichen Änderung einer Betriebsanlage gemäß § 81a Z 1 GewO?. Gegenstand der beantragten Erweiterung der bestehenden H.betriebsanlage in W.-S. (MDF-Produktionsanlage zur Erzeugung von mitteldichten Faserplatten samt damit zusammenhängenden vor- und nachgeschalteten Einrichtungen und Anlagenteilen) ist die Erweiterung der Energiezentrale um eine Biomassekraftwerkanlage in der H... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides gemäß § 79 Abs 3 GewO die Vorlage eines Sanierungskonzeptes für eine weitergehende Reinigung der Abluft aus dem Trockner der genehmigten MDF-Anlage bis spätestens April 2007 aufgetragen, ist in absehbarer Zeit mit einer Änderung der Geruchssituation der bestehenden Betriebsanlage im Sinne einer Verbesserung zu rechnen. Dies ist auch im vorliegenden Verfahren zur Änderung der Betriebsanlage gemäß § 81a (durch Errichtung eines Biom... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 26.03.2002 hat die A. S. AG bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Gastgewerbebetriebes (Cafehaus mit Wettbüro) auf den GSt. XY KG K. (XY-Straße) angesucht. Mit Bescheid vom 25.10.2002, Zahl 3.1-490/A, hat die Bezirkshauptmannschaft Kufstein gemäß § 359b Abs 1 GewO 1994 festgestellt, dass diese Betriebsanlage den Bestimmungen des § 359b Abs 1 Z 2 GewO 1994 entspricht und gleichzeitig wurde... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 07.11.1985, Zahl II-666/5, wurde der S. S. Restaurant BgmbH, XY, die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Gastgewerbebetriebes in der Betriebsart Büffet im Unter und Erdgeschoß des Hauses XY mit angeschlossenem Gastgarten auf den Gpn Nr 140, 141 und 1638, KG Lienz, unter Vorschreibung diverser Auflagen, erteilt. Laut Befund umfasste der Gastgewerbebetrieb folgende Bereiche: Gastgarten mit 120... mehr lesen...