IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 15. Oktober 2021, ***, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der individuellen Befähigung für die Ausübung des reglementierten Gewerbes „Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) auf dem Fachgebiet Verkehrswesen und Verkehrswirtschaft, eingeschränkt au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.07.2022 Norm: GewO 1994 §5 GewO 1994 §94 Z69 GewO 1994 § 5 heute GewO 1994 § 5 gültig ab 01.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 GewO 1994 § 5 gültig von 01.08.2002 bis 30.04.2018 zuletzt geändert ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 19. Juli 2021, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der individuellen Befähigung für die Ausübung des Gewerbes „Herstellung und Aufbereitung sowie Vermietung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes regle... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.09.2021 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z33
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des VwGH bilden die den Befähigungsnachweis gem § 18 Abs 1 GewO festlegenden Vorschriften den Maßstab dafür, ob die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen […] belegt werden (vgl VwGH 2004/04/0047; 2004/04/0188; 2004/04/0211;... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, vertreten durch B, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 24. November 2020, ***, betreffend Feststellung der individuellen Befähigung für die Ausübung des reglementierten Gewerbes „Friseur und Perückenmacher (Stylist) (Handwerk), eingeschränkt auf Herrenfriseur zu Recht: 1... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.12.2020 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18 Abs1GewO 1994 §18 Abs4GewO 1994 §94 Z22
Rechtssatz: Die Feststellung der individuellen Befähigung kann für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes nur dann bejahend getroffen werden, wenn die vom Antragsteller absolvierte Ausbildung mindestens in gleicher Weise wie die in den den Befähigungsnachweis festlegenden Vorschriften gefo... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 15. Juli 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“ und Untersagung der Ausübung dieses Gewerbes nach der Gewer... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.09.2020 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z76GewO 1994 §136GewO 1994 §339 Abs1GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §365m1
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungs... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.09.2020 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z76GewO 1994 §136GewO 1994 §339 Abs1GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §365m1
Rechtssatz: Der Europäische Wirtschaftsführerschein ersetzt nicht die für die Gewerbeausübung [hier: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation eingeschränkt auf Unternehmensberatung] geforderten rechtlichen Kenntn... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 10. April 2020, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der individuellen Befähigung für die Ausübung des reglementierten Gewerbes „Dachdecker (Handwerk)“ zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.06.2020 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18GewO 1994 §94 Z11
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungsstoffes, umfassend die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse auf allen in den betreffenden BefähigungsnachweisV an... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 13. März 2020, ***, betreffend Feststellung der individuellen Befähigung und Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist ... mehr lesen...