Begründung: Die klagende Partei errichtete auf ihrer Liegenschaft EZ 429 II KG Aurach mit dem Grundstück 1158/3 ein Wohnhaus mit 4 Wohnungen, die sie als Eigentumswohnungen anbot. Der Beklagte, der deutscher Staatsangehöriger ist, beabsichtigte, die südseitig gelegene Wohnung top.Nr. 1 im Parterre links zu erwerben. Um dem Beklagten den Erwerb unbeschadet der Bestimmungen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes zu ermöglichen, kaufte Berta M*** von der klagenden Partei mit Kaufvertrag v... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 AIaAusbildungsvorbehaltsG §1GewO §9GewO §39 Abs3EWG-RL 93/13/EWG - missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen 31993L0013 Art6 Abs1
Rechtssatz: Das Geschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot (oder die guten Sitten) verstößt, ist grundsätzlich absolut nichtig, sodass sich jedermann, ohne dass es einer besonderen Anfechtung bedürfte, auf die Nichtigkeit berufen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 19.Dezember 1975 bestätigte Leopold E, daß ihm Heinrich F und Margarethe G Darlehen von S 50.000,-- bzw. S 300.000,-- zugezählt haben, und verpfändete zu deren Sicherstellung seine Liegenschaft EZ 4415 KG Eßling. Er verpflichtete sich außerdem, die Liegenschaft weder in Bestand zu geben noch sonst Dritten zur Benützung zu überlassen, und räumte den Darlehensgebern zur Sicherung der sich daraus ergebenden Rechte das Fruchtgenu... mehr lesen...
Die Klägerin war Eigentümerin von 1098/40 191stel Anteilen der Liegenschaft EZ 3606 KG M, womit das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 18, erste Stiege, der Wohnhausanlage M, F-Straße 19, verbunden ist. Der Beklagte beauftragte am 30. 11. 1978 die Firma P mit dem Ankauf einer Liegenschaft bzw. einer Wohnung, worauf ihm die Wohnung der Klägerin namhaft gemacht wurde. Am 6. 12. 1978 gab der Beklagte gegenüber der Firma P das "verbindliche Kaufanbot" über den Erwerb der Eigentumswohnung... mehr lesen...
Norm: ABGB §877ABGB §879 AIIcABGB §1174ABGB §1431 KAusbildungsvorbehaltsG §1GewO §9GewO §39 Abs3
Rechtssatz: Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung der Leistungen aus einem gem § 879 ABGB nichtigen Rechtsgeschäft ist auf den Zweck der verletzten
Norm: , die die Ungültigkeit des Geschäftes bewirkt, Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 825/82 Entscheidungstext OGH 23.03.1983 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §39 Abs3UrlG §9 Abs1 Z4
Rechtssatz: Der Umstand, daß gemäß § 39 Abs 3 GewO in jenen Fällen, in denen ein gewerberechtlicher Geschäftsführer zu bestellen ist, da Gewerbeinhaber sich eines Geschäftsführers bedienen muß, der sich im Betrieb "entsprechend betätigt", hindert keinesfalls eine Beurlaubung dieses Geschäftsführers. Entscheidungstexte 7 Ob 633/82 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIhGewO §9GewO §39 Abs2GewO §39 Abs3GewO §367 Z6GmbHG §15
Rechtssatz: Die GmbH, die sich eines Geschäftsführers bedient, der zwar die sonst für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen mitbringt, sich aber nicht entsprechend im Betrieb betätigt, weil ihn die Gesellschaft vertraglich von dieser Tätigkeit befreit hat oder die von ihm übernommenen Leistungen nur auf schriftliches Verlagen in Anspruch... mehr lesen...
Ende November 1973 ereignete sich in E ein Zusammenstoß zwischen einem vom Kläger gehaltenen und damals gelenkten PKW und einem vom Beklagten gelenkten PKW, wobei das Fahrzeug des Klägers beschädigt wurde. Das Alleinverschulden des Beklagten an diesem Verkehrsunfall ist nicht strittig. Im vorliegenden Prozeß belangte der Kläger den Beklagten auf Schadenersatz; offen ist nur mehr das Teilbegehren auf Ersatz unfallverursachter Mietwagenkosten in der nicht bestrittenen Höhe von 6740.44... mehr lesen...
Die Kläger erwarben je zur Hälfte mit Kaufvertrag vom 4. Juni 1968 von Leopold St. ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück mit einem Flächenausmaß von mehr als drei Hektar. Dieses Grundstück ist schon seit 1962 an den Beklagten verpachtet. Obwohl die Verpachtung gemäß § 1 des nö. Grundverkehrsgesetzes 1956 genehmigungspflichtig gewesen wäre, wurde bisher um die Zustimmung der Grundverkehrskommission nicht angesucht. Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Räumung und Rückgabe... mehr lesen...
Der Kläger ist Unterpächter des Kleingartens Nr. 8, Siedlung S. Er begehrt, die Beklagten zu verurteilen, ihm diesen Kleingarten "geräumt von ihren persönlichen Kleidungsstücken und Möbeln" binnen 14 Tagen bei Exekution zu übergeben. Die beiden Beklagten seien zwar Miteigentümer der im Kleingarten errichteten Badehütte (Superädifikat), die Mitbenützung des Kleingartens sei ihnen aber bloß prekaristisch gestattet und die Mitbenützungsbewilligung zum Jahresende 1967 widerrufen worden. M... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIhABGB §1175 A1GewO §9GewO §39 Abs3HGB §335
Rechtssatz: Nichteinhaltung gewerberechtlicher Vorschriften macht Gesellschaftsvertrag nicht ungültig. Entscheidungstexte 3 Ob 75/55 Entscheidungstext OGH 20.04.1955 3 Ob 75/55 Veröff: EvBl 1956/3 S 12 3 Ob 448/57 Entscheidungstext OGH 16.10.1957 3 Ob 448/57 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1GewO §9GewO §39 Abs3
Rechtssatz: Ein Rechtsgeschäft ist mangels ausdrücklicher Nichtigkeitssanktion im Verbotsgesetz nur dann nichtig, wenn dies der Zweck des Verbotsgesetzes verlangt. RG vom 25.04.1940, VIII 436/39; Veröff: DREvBl 1940/240 Entscheidungstexte 3 Ob 817/37 Entscheidungstext OGH 11.01.1938 3 Ob 817/37 Veröff: SZ 20/5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1174GewO §9GewO §39 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1174 ABGB findet nur auf solche Verträge Anwendung, bei denen für die Erfüllung einer unerlaubten Handlung ein Entgelt gegeben wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 795/23 Entscheidungstext OGH 04.12.1923 2 Ob 795/23 Veröff: SZ 5/288 5 Ob 606/82 Entscheidungstext OGH 04.05.... mehr lesen...