Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers "um Gleichhaltung seiner in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Berufsqualifikation mit dem für eine Berechtigung gemäß § 202 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 für das Baumeistergewerbe hinsichtlich der Planung von Hochbauten und der Planung von Tiefbauten vorgeschriebenen Befähigungsnachweis ... gemäß § 373d Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 7 GewO 1994 und § 373i GewO 1994 abgewiesen". Zur... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §373d Abs3 idF 1997/I/010;GewO 1994 §373d Abs4 idF 1997/I/010;GewO 1994 §373d Abs5 idF 1997/I/010;GewO 1994 §373d Abs6 idF 1997/I/010;GewO 1994 §373d Abs7 idF 1997/I/010;GewO 1994 §373e idF 2002/I/111;
Rechtssatz: Soweit in der Beschwerde undifferenziert auf eine Äquivalenzprüfung und die Gleichhaltung unter der Bedingung von Anpassungen im Sinne der Absätze 3 bis 6 des ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 20. April 2001 wurde der Antrag des Beschwerdeführers um Gleichhaltung seiner in Österreich erworbenen Berufsqualifikation mit dem für die Berechtigungen gemäß § 202 Abs. 1 Z 1 und 2 GewO 1994 für das Baumeistergewerbe hinsichtlich der Planung und Leitung von Hochbauten vorgeschriebenen Befähigungsnachweis gemäß § 373d Abs. 1, 2 und 7 GewO 1994 abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 20. April 2001 wurde der Antrag des Beschwerdeführers um Gleichhaltung seiner in Österreich erworbenen Berufsqualifikation mit dem für die Berechtigungen gemäß § 202 Abs. 1 Z 1 und 2 GewO 1994 für das Baumeistergewerbe hinsichtlich der Planung und Leitung von Hochbauten vorgeschriebenen Befähigungsnachweis gemäß § 373d Abs. 1, 2 und 7 GewO 1994 abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentl... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E06204000E3L E1630000010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte50/01 Gewerbeordnung
Norm: 31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur;B-VG Art7 Abs1;EURallg;GewO 1994 §202 Abs1 Z1;GewO 1994 §202 Abs1 Z2;GewO 1994 §373d Abs1 idF 2000/I/088;GewO 1994 §373d Abs2;GewO 1994 §373d Abs7 Z1;StGG Art2;
Rechtssatz: Die Benachteiligung rein innerstaatlicher Sachverhalte gegenü... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E06204000E3L E1630000010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte50/01 Gewerbeordnung
Norm: 31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur;B-VG Art7 Abs1;EURallg;GewO 1994 §202 Abs1 Z1;GewO 1994 §202 Abs1 Z2;GewO 1994 §373d Abs1 idF 2000/I/088;GewO 1994 §373d Abs2;GewO 1994 §373d Abs7 Z1;StGG Art2;
Rechtssatz: Die Benachteiligung rein innerstaatlicher Sachverhalte gegenü... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 15. Mai 2001 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Gleichhaltung seiner in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Berufsqualifikation mit dem für das Baumeistergewerbe hinsichtlich der Planung von Hochbauten vorgeschriebenen Befähigungsnachweis gemäß § 373d Abs. 7 GewO 1994 abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, dass der Beschwerdeführer am 14. April 2000 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 15. Mai 2001 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Gleichhaltung seiner in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Berufsqualifikation mit dem für das Baumeistergewerbe hinsichtlich der Planung von Hochbauten vorgeschriebenen Befähigungsnachweis gemäß § 373d Abs. 7 GewO 1994 abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, dass der Beschwerdeführer am 14. April 2000 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E06204000E3L E1630000050/01 Gewerbeordnung
Norm: 31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur Art11;31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur Art7;EURallg;GewO 1994 §373d Abs7 Z1;GewO 1994 §373d Abs7;
Rechtssatz: Die Befähigungsnachweise des Beschwerdeführers (Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure und Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "bera... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E06204000E3L E1630000050/01 Gewerbeordnung59/04 EU - EWR
Norm: 11997E049 EG Art49;11997E234 EG Art234;31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur Art11;31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur Art12;EURallg;GewO 1994 §373d Abs7;
Rechtssatz: Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, dass die Gleichstellung seiner für Deutschland gültigen Befähigungsnachweise auf Grund der... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E06204000E3L E16300000E6J50/01 Gewerbeordnung
Norm: 31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur Art10;31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur Art11;31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur Art12;31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur Art13;31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur Art14;31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur Art15;61993CJ0447 Dreessen VORAB;61999CJ0298 Kommission / Italien;EURallg;GewO ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E06204000E3L E1630000050/01 Gewerbeordnung
Norm: 31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur Art11;31985L0384 Diplomanerkennungs-RL Architektur Art7;EURallg;GewO 1994 §373d Abs7 Z1;GewO 1994 §373d Abs7;
Rechtssatz: Die Befähigungsnachweise des Beschwerdeführers (Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure und Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "bera... mehr lesen...