Rechtssatz: Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1994 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 GewO 1994 genannten Tatbestände auf die natürliche Person, der ein maßgeblicher Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte zusteht, sinngemäß zutrifft. Sie hat hingegen nicht zu prüfen, ob - bezogen auf diese Person - auch die Tatbestände des § 87 Abs 2 bis Abs 6 bzw des § 26 GewO 1994 gegeben sind, weil § 91 Abs 2 GewO 1994 eine den vorgenannten Bestimmungen vergleichbare Regelung nicht... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0038 3 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1994 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 GewO 1994 genannten Tatbestände auf die natürliche Person, der ein maßgeblicher Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte zusteht, sinngemäß zu... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 24. Februar 1993 beantragte die mitbeteiligte Partei die Erteilung der baurechtlichen und gewerberechtlichen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb des Gastgewerbes in der Betriebsart einer Pension (42 Betten) und eines anschließenden Restaurants (100 Sitzplätze) auf der aus der GP 1713/1 herausgelösten GP 1713/13, KG T. Das Objekt soll zwischen der Talstation der X-Bahn und dem Hotel "R" des Beschwerdeführers errichtet werden. Über dieses Ansuchen wurde am 23. Mä... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;FlVfLG Tir 1978;GewO 1994;
Rechtssatz: Ein Nachbar ist nicht legitmiert, im Bauverfahren nach der Tir BauO 1989 allenfalls mangelnde Berechtigungen des Bauwerbers im ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. April 1994 wurden dem Beschwerdeführer die Konzessionen für das Zimmermeistergewerbe und das Steinmetzmeistergewerbe, jeweils im Standort Wien, sowie für das Baumeistergewerbe im Standort Wien, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 leg. cit. entzogen. Zur Begründung: wurde nach Darstellung der maßgeblichen Gesetzeslage ausgeführt, mit Beschluß des Handel... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §26;GewO 1994 §87;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 26 GewO 1994 sind im Entziehungsverfahren nach § 87 GewO 1994 nicht anzuwenden (Hinweis Kobzina/Hrdlicka, GewO 1994, 313, E 21.10.1986, 86/04/0200 = AStRS zur GewO 1973). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994040127.X01 Im RIS seit 20.11.2... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. Jänner 1991 wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers um Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbeausübung für das Gewerbe "Kontaktlinsenoptiker" gemäß § 236a GewO 1973 zum Zwecke der Bestellung als Geschäftsführer der AJ Ges.m.b.H. in B, gemäß § 26 Abs. 3 GewO 1973 abgewiesen. Begründend wurde im wesentlichen ausgeführt, daß auf Grund einer Vielzahl von im einzelnen angeführten Exekutionsverfahren gegen den Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0020 3 Stammrechtssatz Der bloße de-facto-Stillstand der Exekution durch zwei Gläubiger, ohne daß die Schuld zur Gänze getilgt ist, kann nicht als ein Sachverhalt gewertet werden, der eine positive Erwartung iSd § 26 GewO 1973 begründen könnte. European ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, vom 3. Oktober 1990 wurde die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unter anderem für schuldig befunden, sie habe es als verantwortlicher Beauftragter der zur Vertretung nach außen Berufenen namentlich angeführten Arbeitgeberin zu verantworten, daß in einem örtlich beschriebenen Betrieb: A. am 26. Jänner 1990 Auflagen rechtskräftiger Bescheide über die Genehmigung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;GewO 1859 §25;GewO 1859 §26;GewO 1859 §30;GewO 1859 §39;GewO 1859 §74;GewO 1973 §359 Abs1;GewO 1973 §368 Z17;GewO 1973 §370 Abs2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ist der
Begründung: eines gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheides iVm Vorschreibunge... mehr lesen...
Mit dem zufolge Überganges der Entscheidungszuständigkeit nach § 73 Abs. 2 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde dem Ansuchen der Beschwerdeführerin um Nachsicht vom Ausschluß von der Ausübung des "Gewerbes der 'Zimmer- und Gebäudereiniger', nunmehr 'Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger'," keine Folge gegeben; der Antrag wurde gemäß § 26 Abs. 1 GewO 1973 abgewiesen. Abgesehen von Ausführungen zum Übergang der Entscheidungszus... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 idF 1988/399;
Rechtssatz: Der bloße de-facto-Stillstand der Exekution durch zwei Gläubiger, ohne daß die Schuld zur Gänze getilgt ist, kann nicht als ein Sachverhalt gewertet werden, der eine positive Erwartung iSd § 26 GewO 1973 begründen könnte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990040020.X03 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26;GewO 1973 §87 Abs2;
Rechtssatz: § 87 Abs 2 GewO enthält hinsichtlich des Absehens von der Entziehung der Gewerbeberechtigung eine abschließende Regelung. Auch eine allenfalls von der Nachsichtsbehörde im Zuge der Anhängigkeit des Entziehungsverfahrens gemäß § 26 GewO erteilte Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung stellt demnach keine bindende Entscheidung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26;GewO 1973 §87 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 87 Abs 2 GewO enthält hinsichtlich des Absehens von der Entziehung der Gewerbeberechtigung eine abschließende Regelung. Selbst eine allenfalls von der Nachsichtsbehörde im Zuge der Anhängigkeit des Entziehungsverfahrens gem § 26 GewO erteilte Nachsicht vom Ausschluß von der Ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;AVG §56;GewO 1973 §26;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;GewO 1973 §87 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0035 E 17. März 1987 VwSlg 12421 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz § 87 Abs 2 und 3 GewO 1973 enthält für das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung und für das Entziehen der Gewerbe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;GewO 1973 §87 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0035 E 17. März 1987 VwSlg 12421 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz § 87 Abs 2 und 3 GewO 1973 enthält für das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung und für das Entziehen der Gewerbeberechtigung nur für eine bestimmte Zeit eine abschließende Regelung. Ungeachtet ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;AVG §56;GewO 1973 §26;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;GewO 1973 §87 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: § 87 Abs 2 und 3 GewO 1973 enthält für das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung und für das Entziehen der Gewerbeberechtigung nur für eine bestimmte Zeit eine abschließende Regelung. Ungeachtet einer e... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26;GewO 1973 §87 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 26 GewO 1973 sind im Entziehungsverfahren gemäß § 87 GewO 1973 nicht anzuwenden (Hinweis E 29.10.1982, 81/04/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986040200.X01 Im RIS seit 23.09.2005 mehr lesen...