Begründung: Die Erstklägerin betreibt in Pasching im Kino-Center "H*****" ein Cafe mit rund 70 Sitzplätzen; die Drittklägerin betreibt im selben Kino-Center einen Gastgewerbebetrieb mit ebenfalls rund 70 Sitzplätzen. Der Zweitkläger war Inhaber eines Gastgewerbebetriebs (eines "Pubs") in P*****; 1997 hat er seinen Betrieb verpachtet. 1998 löste der Pächter den Pachtvertrag mit der
Begründung: vorzeitig auf, daß ihm im "U*****" zuviel Gastronomie entstehe. Betreiberin des - rund... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin erkennt selbst, daß der Entscheidung des Berufungsgerichtes im Hauptverfahren derselbe Sachverhalt zugrunde liegt wie dem Provisorialverfahren des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 23. Juli 1985 wurde der Zweitbeklagten die Baubewilligung zur Errichtung eines Geschäftshauses mit den Ausmaßen 80,20 x 31,10 x 3,60 m in Innsbruck, Grabenweg 4, erteilt. Nach den einen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Bauplänen waren im Erdgeschoß ein Lagerraum, zwei Geschäftsräume im Ausmaß von 698 m2 (geplant als Mietgeschäft) und 787 m2, drei Kühlräume und zwei Personalräume vorgesehen. Punkt 10 der Ba... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §15 Z1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Erlaubtheit einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 15 Z 1 GewO sind auch landesgesetzliche Raumordnungsvorschriften (hier Oö) zu beachten. Enthalten diese das Verbot der Errichtung von Bauwerken für gewerbliche Zwecke und ist die betreffende Gewerbeausübung ihrem Wesen nach ohne die vorherige Errichtung eines entsprechenden Bauwerks nicht denkbar, dann liegt darin auch ein Verbot d... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §15 Z1
Rechtssatz: Eine unzulässige Gewerbeanmeldung ist nicht rechtsbegründend; das Verbot einer solchen gesetzwidrigen Gewerbeausübung ergibt sich vielmehr bereits aus § 15 Z 1 GewO. Daß die zuständige Gewerbebehörde nur einen eingeschränkten "Zur - Kenntnisnahme - Bescheid", nicht aber auch einen Untersagungsbescheid erlassen hat, ist daher ohne Bedeutung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §15 Z1
Rechtssatz: § 15 Z 1 GewO wurde durch die Gewerberechts-Novelle 1988 BGBl 139 nur dahin geändert, daß nunmehr eine gewerbliche Tätigkeit in einem Standort nicht ausgeübt werden darf, in dem die Ausübung dieser Tätigkeit im Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung oder der Entscheidung über das Konzessionsansuchen durch Rechtsvorschriften verboten ist. Damit wurde diese Bestimmung dem neuen § 77 Abs 1 Satz 2 GewO angepaßt, wonach e... mehr lesen...
Begründung: Die Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte betreiben in Seiersberg, Sandgrubenweg 3 (D***-Markt), Betriebsstätten. Die Viertbeklagte ist Komplementärin der Zweit- und der Drittbeklagten; die Sechstbeklagte ist Komplementärin der Erstbeklagten; der Fünftbeklagte ist Geschäftsführer aller anderen Beklagten. Die Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte haben für den Standort Seiersberg, Sandgrubenweg 3, als weitere Betriebsstätte die Ausübung des Gewerbes gemäß § 103 Abs.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein Verein mit dem ausschließlichen statutarischen Zweck der Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs; seine Aufgabe ist es danach, durch Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs beizutragen und den unlauteren Wettbewerb im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der Rechtspflege zu bekämpfen. Auch nach § 2 seiner Satzungen bezweckt der Verein die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Die erforderlichen Mittel werden gem... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §5GewO 1973 §15GewO 1973 §46 Abs3
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines gesetzlichen Verbotes der Gewerbeausübung eines Anmeldungsgewerbes ist eine dennoch vorgenommene Gewerbeanmeldung bzw die Anzeige gemäß § 46 Abs 3 GewO 1973 nicht rechtsbegründend; bei Beurteilung der Erlaubtheit der gewerblichen Tätigkeit in einem bestimmten Standort sind auch landesgesetzliche Raumordnungsvorschriften zu beachten. Entscheidend kann dabei nur sei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIcGewO 1859 §15 Z11GewO 1859 §23GewO 1973 §130 IGewO 1973 §146
Rechtssatz: Durch den Verstoß gegen die § 15 Z 11 und § 23 GewO 1859, insbesondere durch den Vertrieb von Feuerwerkskörpern ohne Besitz einer Konzession, wird keine Schutznorm verletzt, die die Verhinderung des Diebstahls von Feuerwerkskörpern und der Verursachung von Schäden durch gestohlene Feuerwerkskörper bezweckt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 CGewO §15 Z23
Rechtssatz: Bei Verletzung der Betriebspflicht hinsichtlich eines verpachteten konzessionierten Gewerbes ist - ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Pächters - der Verpächter berechtigt, die Aufhebung des Vertrages zu fordern, denn die Nichtausübung der Gewerbekonzession stellt einen erheblich nachteiligen Gebrauch der Bestandsache dar. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Die Klägerin, die das Gasthaus des Beklagten gepachtet hatte, begehrte in der Klage seine Verurteilung, sie zu seinem gewerberechtlichen Stellvertreter zu bestellen, und beantragte gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Beklagten aufgetragen werden sollte, seine Gast- und Schankgewerbekonzession der Klägerin zur Verfügung zu stellen, und zwar derart, daß er sie bei der zuständigen Gewerbebehörde zum gewerberechtlichen Stellvertreter bestelle. Das Erstg... mehr lesen...
Norm: Gast - und SchankgewerbeG ArtIGewO §15GewO §16
Rechtssatz: Rechtshistorischer Überblick über das Gast - und Schankgewerbewesen in Österreich. Entscheidungstexte 2 Ob 406/50 Entscheidungstext OGH 17.06.1950 2 Ob 406/50 Veröff: SZ 23/203 1 Ob 564/50 Entscheidungstext OGH 09.05.1951 1 Ob 564/50 Ähnlich ... mehr lesen...