Norm
ABGB §1118 CRechtssatz
Bei Verletzung der Betriebspflicht hinsichtlich eines verpachteten konzessionierten Gewerbes ist - ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Pächters - der Verpächter berechtigt, die Aufhebung des Vertrages zu fordern, denn die Nichtausübung der Gewerbekonzession stellt einen erheblich nachteiligen Gebrauch der Bestandsache dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0026300Dokumentnummer
JJR_19560711_OGH0002_0070OB00330_5600000_001