RS OGH 1956/7/11 7Ob330/56

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Veröffentlicht am 11.07.1956
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Norm

ABGB §1118 C
GewO §15 Z23

Rechtssatz

Bei Verletzung der Betriebspflicht hinsichtlich eines verpachteten konzessionierten Gewerbes ist - ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Pächters - der Verpächter berechtigt, die Aufhebung des Vertrages zu fordern, denn die Nichtausübung der Gewerbekonzession stellt einen erheblich nachteiligen Gebrauch der Bestandsache dar.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 330/56
    Entscheidungstext OGH 11.07.1956 7 Ob 330/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0026300

Dokumentnummer

JJR_19560711_OGH0002_0070OB00330_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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