1 Der 1955 geborene Revisionswerber ist Arzt für Allgemeinmedizin in der Steiermark. 2 Mit Diszplinarerkenntnis der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 8. Juli 2019 wurde der Revisionswerber wegen näher genannter Äußerungen in der Sendung Dok 1 „Immun gegen Fakten - Die wundersame Welt der Impfgegner“ vom 2. Mai 2019, 20.15 Uhr, des Disziplinarvergehens „gemäß § 136 (1) Z 1 und 2 ÄrzteG iVm § 49 (1) ÄrzteG iVm § 1 und 2 Abs. 1 der Verordnung der Österreichis... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §53 Abs1B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/09/0140 B 28. Oktober 2021 RS 3 Stammrechtssatz § 53 Abs. 1 ÄrzteG 1998 betrifft nur Informationen durch einen Arzt "im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes" und setzt daher einen ausreichenden Zusamme... mehr lesen...
1 Der 1955 geborene Revisionsweber ist Arzt für Allgemeinmedizin in der Steiermark, Lehrer für Selbstheilkunde, homöopathischer Supervisor und Autor. 2 Mit Disziplinarerkenntnis des Disziplinarrats der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Steiermark und Kärnten vom 27. Juni 2017 wurde die vom Revisionswerber erhobene Befangenheitsanzeige zurückgewiesen (Spruchpunkt I.) und der Revisionswerber der Disziplinarvergehen gemäß § 136 Abs. 1 Z 1 und 2 Ärztege... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §136 Abs1 Z1 idF 2014/I/082ÄrzteG 1998 §53 Abs1 idF 2001/I/110Richtlinie Arzt und Öffentlichkeit 2014 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/09/0010 E 29. Oktober 2019 RS 1 Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen die Verordnung Arzt und Öffentlichkeit 2014 ist grundsätzlich geeignet, als ein standeswidriges Verhalten iSd § 136 Abs. 1 Z 1 ÄrzteG 1998 quali... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §136 idF 2014/I/082ÄrzteG 1998 §53 Abs1 idF 2001/I/110BDG 1979 §43Richtlinie Arzt und Öffentlichkeit 2014 §1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/09/0010 E 29. Oktober 2019 RS 3 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die in § 136 ÄrzteG 1998 normierten Standespflichten umfassen sowohl das Verhalten des Arztes ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §53 Abs1 idF 2002/I/110B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: § 53 Abs. 1 ÄrzteG 1998 betrifft nur Informationen durch einen Arzt "im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes" und setzt daher einen ausreichenden Zusammenhang mit dem ärztlichen Beruf voraus (vgl. VwGH 29.10.2019, R... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §136 Abs1 Z1 idF 2014/I/082ÄrzteG 1998 §53 Abs1 idF 2001/I/110B-VG Art133 Abs4MRK Art10 Abs2Richtlinie Arzt und Öffentlichkeit 2014VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: § 53 Abs. 1 ÄrzteG 1998 und die darauf basierende Verordnung Arzt und Öffentlichkeit 2014 normiert Werbebeschrä... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht, insoweit den Bescheid der belangten Behörde vom 12. Dezember 2019 bestätigend, gemäß § 59 Abs. 3 ÄrzteG 1998 festgestellt, dass die Berechtigung des Revisionswerbers zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht mehr bestehe und dessen Streichung aus der Ärzteliste verfügt. 2 Nach der Begründung: betreibe der Revisionswerber seit 1991 als Arzt für Allgemeinmedizin eine Ordination in der Steiermark. 3 Mit Er... mehr lesen...
1 Mit Disziplinarerkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Wien-dem nunmehrigen Amtsrevisionswerber - vom 28. November 2017 wurde der Mitbeteiligte - ein Facharzt für plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie - schuldig erkannt, dadurch, dass er auf seiner Webseite mit Fotos von Frauen, die lediglich mit einem Slip bekleidet seien, und in einer näher genannten Zeitung am 8. März 2017 mit einem solchen Bild für ästheti... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §136 Abs1 Z2ÄrzteG 1998 §53 Abs1Richtlinie Arzt und Öffentlichkeit 2014 §2 Abs3 Z3VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Als eine "Selbstanpreisung der eigenen Person oder Leistungen durch aufdringliche bzw. marktschreierische Darstellung" iSd Art. 3 lit. c der Richtlinie Arzt und Öffentlichkeit aus 2003 - nichts anderes gilt für die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §136 Abs1 Z2ÄrzteG 1998 §53 Abs1ÄsthOpG 2013 §8 Abs1Richtlinie Arzt und Öffentlichkeit 2014 §2 Abs3 Z3VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg
Rechtssatz: Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 ÄsthOpG 2013 ergibt, verpflichtet der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung die Ä... mehr lesen...