Die Beschwerdeführerin steht als Berufsoffizierin im militärmedizinischen Dienst im Rang einer Oberstärztin (MBO 1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wird als Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin im Sanitätszentrum Süd (in Graz), und zwar für die medizinische Betreuung von Grundwehrdienern, verwendet. Seit Jänner 2011 hob die Ärztekammer für die Steiermark von ihr, nach ihrer Eintragung in die Ärzteliste, Beiträge für die Ärztekammerumlage (f... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §41 Abs1;ÄrzteG 1998 §41 Abs7;ÄrzteG 1998 §68 Abs1;ÄrzteG 1998 §69;
Rechtssatz: Ist die Ärztin in die Ärzteliste eingetragen, übt sie ihren Beruf in Graz, also im Bereich der Ärztekammer für die Steiermark aus und bezieht sie als Beamtin im Dienstverhältnis keine Alters- oder ständige Invaliditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds, gehört sie gemäß § ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §41 Abs7;ÄrzteG 1998 §41;
Rechtssatz: Die Stellung entsprechend einer Amtsärztin kommt einer Militärärztin gemäß § 41 Abs. 7 ÄrzteG 1998 nicht zu, weil derartiges lediglich für eine Tätigkeit als Amtssachverständige vorgesehen wäre und § 41 ÄrzteG 1998 im Übrigen klar zwischen Amtsärzten, Polizeiärzten und Militärärzten unterscheidet. ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ÄrzteG 1998 §41 Abs7;ÄrzteG 1998 §68;ÄrzteG 1998 §69;ÄrzteG 1998 §91 Abs3;
Rechtssatz: § 91 Abs. 3 ÄrzteG 1998 knüpft die Bemessung der Kammerumlage an die Einnahmen des Kammerangehörigen aus der ärztlichen Tätigkeit. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes umfasst die Ausübung des ärztlichen Berufes jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnis... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §41 Abs7;ÄrzteG 1998 §68;ÄrzteG 1998 §69 Abs1;ÄrzteG 1998 §91 Abs1;
Rechtssatz: Die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis von einer Militärärztin erbrachte Tätigkeit als Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin im Sanitätszentrum, begründet unabhängig von der Strukturierung der Aufgaben, ihre Zugehörigkeit zur Ärztekammer und somit gemä... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/02 Gehaltsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AKG 1992 §17 Abs1;AKG 1992 §61;ÄrzteG 1998 §41 Abs7;ÄrzteG 1998 §68;ÄrzteG 1998 §69 Abs1;ÄrzteG 1998 §91 Abs1;GehG 1956 §20;
Rechtssatz: Das ÄrzteG 1998 begründet für die Kammermitglieder (in seinen §§ 69 Abs. 1 und 91 Abs. 1) nicht nur die Pflicht zur Entrichtung der Ärztekammerumlage. Vielmehr stehen dem - typisi... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §41 Abs7;ÄrzteG 1998 §68;ÄrzteG 1998 §69 Abs1;ÄrzteG 1998 §91 Abs1;GehG 1956 §20 Abs1;
Rechtssatz: Auf die Frage des Überwiegens der öffentlichen oder privaten Interessen am Dienstverhältnis (vgl. zur Problematik dieser Differenzierung etwa Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 113 f, mwN) kommt es im Zusammenhang mit § 20... mehr lesen...