Entscheidungsgründe: I. Antrag 1. Mit ihrem auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, "der hohe Verfassungsgerichtshof möge bezüglich der angefochtenen Bestimmungen §77 und §78 StGB, BGBl Nr 60/1974, in Kraft getreten am 1. 1. 1975, idgF, ein Gesetzesprüfungsverfahren iSd §§62ff VerfGG einleiten, eine mündliche Verhandlung durchführen und die Bestimmungen als verfassungswidrig aufheben". 2. Unter einem beantragen die Antragsteller, "dem Bund den Prozess... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1Z1 litcStGG Art2EMRK Art2EMRK Art7EMRK Art8EMRK Art9StV St Germain 1919 (Staatsvertrag von St Germain) Art63 Abs1StGB §41, §75, §77, §78, §110ABGB §252, §253, §254ÄrzteG 1998 §2, §49, §49aPatientenverfügungs-G §4, §5, §6, §8, §9, §10, §11, §12, §13, §14VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit des strafrechtlichen Verbots jeglicher Hilfe eines Dritt... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid vom 12. September 2007 hat der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien der Beschwerde gegen den Bescheid vom 9. Mai 2007 des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien stattgegeben, diesen Bescheid behoben sowie den Antrag auf Gewährung der Witwenversorgung für den Zeitraum ab 1. Mai 2007 abgewiesen und einen Abfindungsbeitrag in der Höhe von € 4.388,01 gewährt. römisch eins. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88ÄrzteG 1998
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Abänderung des
bekämpften Bescheides des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer für Wien und Gewährung einer monatlichen
Witwenversorgung; Kostenzuspruch Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (nunmehr Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend) vom 5. Februar 2007 wurde der Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Steiermark und Kärnten, Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an di... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationÄrzteG 1998
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Arztes gegen ein demBerufungsbegehren voll Rechnung tragendes Erkenntnis desDisziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer mangels Beschwer;auch keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch eine Bindung an dieErkenntnisbegründung angesichts der Verpflichtung der ersten Instanzzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Psychiatrie und Neurologie in Tirol. 1.2. Mit Bescheid des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Tirol, vom 3.6.2002 wurde über ihn gemäß §136 Abs1 Z1 und 2 und Abs2 Z1 iVm. §139 Abs1 Z4 und Abs4 Ärztegesetz 1998 die Disziplinarstrafe der Streichung aus der Ärzteliste verhängt. Den Schuldsprüchen zufolge hat er 1.) in der Zeit von 8.1.1999 - ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Psychiatrie und Neurologie in Tirol. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim (damaligen) Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen vom 20.1.2003 wurde über ihn gemäß §136 Abs1 Z1 und 2 und Abs2 Z1 iVm. §139 Abs1 Z4 und Abs4 Ärztegesetz 1998 die Disziplinarstrafe der Streichung aus der Ärzteliste verhängt. Den S... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktÄrzteG 1998 §2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht bei Verhängung einer Disziplinarstrafe
über einen Facharzt für Psychiatrie und Neurologie mangels
ausreichender
Begründung: für das Vorliegen ärztlicher Tätigkeiten bei
bestimmten Praktiken, wie zB "Handauflegen"; ansonsten keine in die
Verfassungssphäre reichenden Fehler ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit ihrem Antrag vom 29.3.2000 begehrt die Antragstellerin, eine deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland berechtigt ist, den Beruf einer Heilpraktikerin auszuüben, daß der Verfassungsgerichtshof feststellen wolle, "dass die Bestimmungen der §§2, 3 Abs1 und Abs4, sowie 199 ÄrzteG 1998 aufgrund des Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht rechtsungültig sind, in eventu - die Bestimmungen der §§2, 3 Abs1 und Abs4, sowie 199 ÄrzteG, BGBl 1998/169, zur Gänze als ver... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art137 - Art145B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragÄrzteG 1998 §2, §3VfGG §62 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Feststellung der
Gemeinschaftsrechtswidrigkeit bzw auf Aufhebung wegen Verfassungs-
und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des ÄrzteG im
Hinblick auf die (fehlende) Berücksichtigung von Heilpraktikern;
keine Zuständigkeit des V... mehr lesen...