Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §113 Abs7;AVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Weder das ÄrzteG 1998 noch die Beitragsordnung kennen eine Neuberechnung bereits rechtskräftig vorgeschriebener Fondsbeiträge. Ein auf die Abänderung von der Berufung nicht mehr unterliegenden Bescheiden gerichteter Antrag wäre schon aus diesem Grund - und zwar gemäß § 68 Abs. 1 AVG iVm. § ... mehr lesen...
Mit den jeweils im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Fondsbeitrag des Beschwerdeführers für die Jahre 2001 und 2002 (erstangefochtener Bescheid) bzw. für das Jahr 2003 (zweitangefochtener Bescheid) festgesetzt. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen jeweils Folgendes aus: Der Beschwerdeführer sei mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 9. April 1990 über seinen Antrag von der Mitgliedsc... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §113 Abs7;AVG §56;AVG §62;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 idF doktorinwien 9/2001 §7a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/11/0157
Rechtssatz: Von der Frage, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit einem an den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien gerichteten Schreiben vom 7. September 1989 gemäß § 7 der Satzung des Wohlfahrtsfonds die Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds, weil er und seine Hinterbliebenen auf Grund eines unkündbaren Dienstverhältnisses (als Bediensteter der Wiener Gebietskrankenkasse) einen gleichwertigen Anspruch auf Ruhe- (Versorgungs-)Genuss habe. Mit Bescheid des Verwaltungsau... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §113 Abs4;ÄrzteG 1998 §113 Abs7;AVG §63 Abs3;AVG §63;AVG §66 Abs4;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/11/0091 E 27. Februar 2004 2003/11/0090 E 27. Februar 2004 2003/11/0093 E 27. Februar 2004 2003/11/0092 E 27. Februar 2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0003 E 24. Septe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit dem am 8. Mai 1989 beim Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (in der Folge: Verwaltungsausschuss) eingelangten Schreiben vom 10. April 1989 gemäß § 7 der Satzung des Wohlfahrtsfonds die Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds, weil er auf Grund eines unkündbaren Dienstverhältnisses (als Universitätsassistent) einen gleichwertigen Anspruch auf Ruhe- (Versorgungs-)Genuss habe. Seine Privatpraxis werde er zum ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §113 Abs4;ÄrzteG 1998 §113 Abs7;AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/05/0041 E 29. August 2000 RS 4
(Hier ohne den letzten Satz; ein solcher verbesserungsfähiger
inhaltlicher Mangel liegt auch im Falle des Fehlens einer
Begründung: der Beschwerde nach § 113 Abs. 4 ÄrzteG 1998 vor.) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §113 Abs4;ÄrzteG 1998 §113 Abs7;AVG §63 Abs3;AVG §63;AVG §66 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Auf Grund der im § 113 Abs. 7 ÄrzteG 1998 enthaltenen Anordnung, wonach für das Verfahren vor dem Verwaltungs- und dem Beschwerdeausschuss das AVG anzuwenden ist, gelten für die Erhebung des ordentlichen Recht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds für das Kalenderjahr 1999 gegenüber dem Beschwerdeführer, einem Mitglied der Ärztekammer für Steiermark, nach einer amtswegigen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 2 der Beitrags- und Umlagenordnung der Ärztekammer für Steiermark (BUO) neu festgesetzt. Der Beschwerdeausschuss bei der Ärztekammer für Steiermark kam zum Ergebnis, dass die seinerzeitige Bemessung richtig gewesen sei, sodass eine Beri... mehr lesen...
Index: L94056 Ärztekammer Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §113 Abs7;AVG §56;Beitrags- und UmlagenO ÄrzteK Stmk §3 Abs2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem grundlegenden Erkenntnis vom 25. Juni 1996, Zl. 95/11/0419, zum Ausdruck gebracht, dass ein Kammermitglied einen Anspruch darauf hat, dass über seine Zahlungsverpflichtung mit einem r... mehr lesen...