Mit seiner Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, seine am 23 02 2006 von Polizeibeamten der Bundespolizeidirektion Eisenstadt vorgenommene Vorführung vor die syrische Botschaft für rechtswidrig zu erklären sowie den Ersatz der Verfahrenskosten. Zusammengefasst brachte er vor, dass weder im FPG noch in einem anderen Gesetz eine rechtliche Grundlage für eine Vorführung zu einer Botschaft zu finden sei. Mangels einer gesetzlichen Vorschrift, die es den Behörden erlaubt hätte, ihn einer Bot... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in mehreren Entscheidungen die Zulässigkeit einer Beschwerdeerhebung gegen eine Vorführung eines Fremden vor eine Botschaft bestätigt. Er erachtete die Vorführung vor die Botschaft als eine selbständig anfechtbare Maßnahme in Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (VwGH 28 02 1997, 96/02/0405; VwGH 20 12 1996, 95/02/0572). Der Verwaltungsgerichtshof sieht dabei einen engen Konnex zur Vornahme und Vorbereitung einer Absc... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Abschiebung setzt gemäß § 46 Abs 1 FPG voraus, dass eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchsetzbar ist. § 46 Abs 2 FPG ermächtigt zu einer Handlung, die der Realisierung einer Abschiebung dienen soll. Demnach ist Voraussetzung für eine Handlung nach § 46 Abs 2 FPG, dass im Zeitpunkt deren Vornahme ein durchsetzbares Aufenthaltsverbot oder eine durchsetzbare Ausweisung besteht. Schlagworte Asylwerber, Vorführung vor die Botschaft, Herkunftsst... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 125 Abs 3 FPG gelten Aufenthaltsverbote, deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen sind, als nach dem FPG erlassene Aufenthaltsverbote mit derselben Gültigkeitsdauer. § 125 Abs 3 letzter Satz FPG legt fest, dass, wenn gegen einen Fremden, der am 01 01 2006 Asylwerber ist, ein Aufenthaltsverbot besteht, dieses Aufenthaltsverbot als Rückkehrverbot gilt. Gemäß § 1 Abs 2 FPG ist ein vor Stellung des Antrages auf internationalen Schutz eingeleitetes Aufenthaltsverbotsverfahren ... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl *** und des Beschwerdevorbringens ergibt sich nach Anhörung der Beschwerdeführerin im Rahmen einer öffentlichen mündlichen Verhandlung folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden und abchasische Staatsangehörige zu sein. Ihre Staatsangehörigkeit sowie ihre Identität stehen nicht mit Sicherheit fest. Sie verfügt über keinen Reisepass oder ein sonstiges Identitätsdokument. Da Abc... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin übermittelte dem Bundesasylamt am 19 04 2006 (18 20 Uhr) per Telefax einen Antrag auf Fortsetzung des Asylverfahrens, welches auf Grund des Antrages vom 20 12 2005 eingeleitet war. Dies änderte an der Rechtsposition der Beschwerdeführerin nichts, weil dieser Asylantrag gemäß § 24 Abs 2 und § 31 Abs 1 AsylG 1997 gegenstandslos wurde, das Asylverfahren mit der Gegenstandslosigkeit des Antrages beendet war und eine Fortsetzung eines auf solche Art beendeten... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin stellte am 20 12 2005 durch ihren Vertreter einen schriftlichen Asylantrag. Als eingebracht galt ein schriftlich gestellter Asylantrag gemäß dem zu dieser Zeit geltenden § 24 Abs 2 AsylG 1997 allerdings erst, wenn der Fremde der schriftlichen Aufforderung der Asylbehörde, sich binnen angemessener, 14 Tage nicht unterschreitender Frist in der Erstaufnahmestelle des Bundesasylamtes persönlich einzufinden, Folge leistet. Gemäß § 24 Abs 2 letzter Satz und § 3... mehr lesen...
Rechtssatz: Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 17 06 2005, Zl B 336/05-11, (gerade auch in Bezug auf die Slowakei) festgehalten, die Mitgliedstaaten hätten kraft Gemeinschaftsrecht nicht nachzuprüfen, ob ein anderer Mitgliedstaat generell sicher sei, da eine entsprechende Vergewisserung durch die Organe der Europäischen Union vor Verabschiedung der Dublin II Verordnung erfolgt sei, dabei aber gleichzeitig ebenso ausgeführt, dass eine Nachprüfung der grundrechtlichen Auswirkungen einer Überste... mehr lesen...