Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die "nach § 65 Abs. 1 u. 4 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) in Verbindung mit § 96 Abs. 3 SPG bestehende Verpflichtung" zur erkennungsdienstlichen Behandlung "gemäß § 77 Abs. 2 SPG auferlegt." Diese umfasse - so die belangte Behörde im Spruch: des Bescheides weiter - "gem. § 67 Abs. 1 SPG in Verbindung m. § 96 Abs. 3 SPG auch die Abnahme eines Mundhöhlenabstriches oder die Durchführung anderer geeigneter Maßnahmen zum Zwecke der E... mehr lesen...
Nachdem die Beschwerdeführerin von ihrem ehemaligen Lebensgefährten wegen des Verdachtes des Betruges und der Verleumdung angezeigt worden war, erhielt sie vom Gendarmerieposten S die Aufforderung, sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen, der sie jedoch keine Folge leistete. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Bezirkshauptmannschaft S (die belangte Behörde) wie folgt ab: "Da Sie der Aufforderung, sich der erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterzi... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §67 Abs1 idF 1999/I/146; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/01/0098 E 18. Februar 2003 RS 5 Stammrechtssatz Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 67 Abs. 1 SPG 1991, die sich gegenüber jener des § 65 Abs. 1 SPG 1991 als lex specialis erweist und sich von Letzterer im Hinblick auf die besondere Sensibilität der derart gewonnenen ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §67 Abs1 idF 1999/I/146;SPG 1991 §67 Abs1 idF 2002/I/104;
Rechtssatz: Wie den ErläutRV zur Neufassung des § 67 Abs. 1 SPG durch die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 (1138 BlgNR XXI GP. 33f) zu entnehmen ist, sollte durch die genannte Novelle der Anwendungsbereich der erkennungsdienstlichen Behandlung mittels DNA-Untersuchung auf vermisste Personen und aufgefundene ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde wie folgt ab: "Da Sie der Aufforderung, sich der erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen, nicht nachgekommen sind, wird Ihnen die hiezu nach § 65 Abs. 1 und 4 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) in Verbindung mit § 96 Abs. 3 SPG bestehende Verpflichtung gemäß § 77 Abs. 2 SPG auferlegt. Die Zulässigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung ergibt sich aus Ihrer Verurteilung gem. § 75 StGB durch das Landesgericht für S... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer zur Duldung einer erkennungsdienstlichen Behandlung, die "gem. § 67 Absatz 1 SPG in Verbindung § 96 Absatz 3 SPG auch die Abnahme eines Mundhöhlenabstriches oder die Durchführung anderer geeigneter Maßnahmen zum Zwecke der Ermittlung von genetischer Information (umfasst(." Zur Durchsetzung der festgestellten Mitwirkungsverpflichtung könne die Vorführung des Beschwerdeführers erfolgen oder unmittelba... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde wie folgt ab: "Da Sie der Aufforderung, sich der erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen, nicht nachgekommen sind, wird Ihnen die hiezu § 65 Absatz 1 und Absatz 4 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) in Verbindung mit § 96 Absatz 3 SPG bestehende Verpflichtung gemäß § 77 Absatz 2 SPG auferlegt. Die Zulässigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung ergibt sich aus ihrer Verurteilung gem. §§ 142/1, 143, 127 StGB durch d... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §67 Abs1 idF 1999/I/146;SPG 1991 §96 Abs3 idF 1999/I/146;
Rechtssatz: Aus der Rechtsprechung des VwGH (vgl etwa das Erkenntnis vom 18. Februar 2003, Zl. 2001/01/0098) ist hervorzuheben, dass die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 67 Abs. 1 SPG 1991, die sich gegenüber der in § 65 Abs. 1 SPG 1991 geregelten als lex specialis erweist,... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1;SPG 1991 §67 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Rechtsprechung (Hinweis: E 18.2.2003, Zl. 2001/01/0098) ist hervorzuheben, dass die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 67 Abs. 1 SPG 1991, die sich gegenüber der in § 65 Abs. 1 SPG 1991 geregelten als lex specialis erweist, an zwei Voraussetzungen anknüpft: Einerseits muss der Betroffene im Verdacht stehen, einen gefä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §60;SPG 1991 §65 Abs1;SPG 1991 §67 Abs1;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung (Hinweis: E 18.2.2003, Zl. 2001/01/0098) reicht für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 SPG 1991 vorliegen, die von der belangten Behörde getroffene Feststellung über die Verurteilung des Beschwerdeführers im Jahre 1987 nicht aus. Trotz de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (die belangte Behörde) wie folgt ab: "I. M. W. G., geb K. am ... 1967, W.-straße 5, 6... A., wird gemäß §§ 77 Abs 2, 65 Abs 1 u 4, 67 Abs 1 und 96 Abs 3 Z 1 Sicherheitspolizeigesetz 1991 (SPG), BGBl Nr 566/1991 idgF, verpflichtet binnen zwei Wochen nach Rechtskraft dieses Bescheides an der für die erkennungsdienstliche Behandlung erforderlichen Handlungen mitzuwirken. II. Gemäß § 77 Abs 3 SP... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §67 Abs1 idF 1999/I/146;
Rechtssatz: Die belangte Behörde sah im Grunde des § 67 Abs. 1 SPG 1991 die erste Voraussetzung in ihren Feststellungen über die strafgerichtlichen Verurteilungen des Beschwerdeführers erfüllt. Betreffend die weiteren Voraussetzungen, die spezifische Prognose nach § 67 Abs. 1 SPG 1991 im Hinblick auf die Tat oder die Persönlichkeit des Betroffen... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §67 Abs1 idF 1999/I/146;
Rechtssatz: Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 67 Abs. 1 SPG 1991, die sich gegenüber jener des § 65 Abs. 1 SPG 1991 als lex specialis erweist und sich von Letzterer im Hinblick auf die besondere Sensibilität der derart gewonnenen Informationen sowie auf Art und Umfang der Verpflichtung des Betroffenen z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides in Untersuchungshaft, verweigerte seine Mitwirkung an seiner erkennungsdienstlichen Behandlung in Form einer DNA-Untersuchung anhand eines Mundhöhlenabstriches. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Bundespolizeidirektion Wien (die belangte Behörde) wie folgt ab: "Betreff: Erkennungsdienstliche Behandlung (DNA-Mundhöhlenabstrich) Herrn M. ... derz. Justizanstalt J. in Haft Besche... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §67 Abs1 idF 1999/I/146;
Rechtssatz: Die Regelung des § 67 SPG 1991 ist eine lex specialis gegenüber jener des § 65 Abs. 1 SPG 1991 und unterscheidet sich von Letzterer im Hinblick auf die "besondere Sensibilität" der nach § 67 Abs. 1 SPG 1991 "gewonnenen Informationen" (in diesem Sinne schon die ErläutRV 1479 BlgNR 20. GP 19) und auf Ar... mehr lesen...