Beachte VwGH 29.6.2000, 96/01/12333 Rechtssatz: In der Bezeichnung des Mobiltelefons des Beschwerdeführers durch einen Polizeibeamten als "das Teil" kann jedenfalls nicht eine Voreingenommenheit gegenüber dem Beschwerdeführer (höchstens eine solche gegenüber dem Mobiltelefon) gesehen werden. Im Zusammenhang mit dem Ausschalten und Herausgeben des Mobiltelefons geht der Verwaltungssenat davon aus, dass diesbezüglich Ersuchen oder Aufforderungen der Beamten vorlagen, bei denen der Bes... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für die obige Verpflichtung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach § 8 Abs 1 RLV ist jedenfalls ein schon außerhalb der Richtlinien-Verordnung bestehendes Recht auf Verständigung. Der Beschwerdeführer ist über Aufforderung der Beamten mit diesen in deren Dienstfahrzeug zur Durchführung eines Drogentests zu einer entsprechenden Einrichtung mitgefahren. In diesem Zusammenhang lag nicht die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt v... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 1-1011080/FRB/06 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro. Er reiste erstmals im Jahr 1990 als Tourist nach Österreich ein und nahm in *** bei seiner Schwester Unterkunft. Anschließend arbeitete er als Dekorateur, Tankstellenangestellter, Chauffeur sowie Vorarbeiter bei verschiedenen Unternehmen. Etwa ein Jahr nach seiner erstmalige... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Entscheidung über einen Antrag auf ?sofortige Enthaftung, allenfalls unter Anwendung gelinderer Mittel gemäß §77 FPG? kommt dem Unabhängigen Verwaltungssenat eine Zuständigkeit nicht zu. Sollte der Unabhängige Verwaltungssenat im Falle einer noch andauernden Anhaltung gemäß §83 Abs4 FPG aussprechen, dass die weitere Anhaltung eines Fremden in Schubhaft nicht zulässig ist, so ist die Schubhaft durch Freilassung des Fremden gemäß §81 Abs1 Z2 FPG formlos aufzuheben. Diese ... mehr lesen...
Mit Beschwerdeschriftsatz vom 14 01 1998 bringt der Beschwerdeführer vor, daß er am 16 11 1997 gegen 14 00 Uhr mit zwei Freunden in einem Wohnmobil aus Ungarn kommend am Grenzübergang Nickelsdorf einreiste. Der die Grenzkontrolle vornehmende Gendarmeriebeamte mit der Dienstnummer habe die drei Personen, welche deutsche Staatsangehörige seien, grußlos völlig unbegründet in agressivem und unfreundlichem Ton angeherrscht, sofort die Klappen des Wohnmobils zu öffnen. Von Beginn der Kontr... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer brachte durch seinen rechtsfreundlich ausgewiesenen Vertreter am 13.10.1995, eingelangt beim unabhängigen Verwaltungssenat am 13.10.1995, Beschwerde ein, die wie folgt begründet ist: "A. Sachverhalt: Der Bf saß am 01.09.1995, etwa 22.15 Uhr, mit zwei jungen Männern in seinem PKW mit dem Kennzeichen W-68, den er gegenüber der Station K-gasse der U-Bahn-Linie U4 neben dem Marktamt des N abgestellt hatte. Die drei Personen unterhielten sich miteinander. Plö... mehr lesen...
Begründung: In der rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wird beantragt, die Amtshandlung der Bundespolizeidirektion Wien am 17.61.1995 (offensichtlich gemeint: 16.6.1995) gegenüber dem Beschwerdeführer insoweit für rechtswidrig zu erklären, als der Beschwerdeführer 1.) in seinem Recht auf persönliche Freiheit, 2.) seinem Recht gem Art 5 EMRK, unverzüglich über die
Gründe: der Festnahme unterrichtet zu werden, 3.) in seinem Recht gem Art 3 EMRK, 4.) im Recht gem § 6 Abs 1 Z 2 RLV, 5.) in sei... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 22.11.1995 übermittelte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer eine Sachverhaltsmitteilung gemäß § 89 Abs 2 Sicherheitspolizeigesetz (im folgenden: SPG), womit festgestellt worden sei, daß eine Verletzung der Bestimmungen des § 5 Abs 1 der Richtlinienverordnung, BGBl Nr 266/1993, nicht vorliege. Die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 22.11.1995 bezog sich im wesentlichen auf eine behauptete Verletzung des § 5 Abs 1 der Richtlinienveror... mehr lesen...
Begründung: I.) Die Beschwerdeführerin brachte am 16.11.1995 durch ihren ausgewiesenen Vertreter eine Beschwerde zu den fünf im
Spruch: genannten Beschwerdepunkten anläßlich der am 4.10.1995 gegen 22.00 Uhr durchgeführten Amtshandlung von vier Sicherheitswachebeamten ein. Die Beschwerdeführerin bringt vor, daß die SWB "das Lokal durchsuchten" und bei den anwesenden Gästen Personenkontrollen inklusive Identitätsfeststellung und Personendurchsuchung durchführten. Der im Lokal anwesende rechts... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 4.9.1992, Zl. 92/18/0116. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerdeverfahren nicht geeignet, einen allfälligen Verstoß gegen das Refoulment-Verbot zu verhindern, weil hiefür eigenständige Rechtsmittel vorgesehen sind (vgl. § 54 FrG). § 41 Abs. 1 FrG stellt lediglich auf einen Sicherungszweck ab; Fragen wie anderen öffentlichen Interessen, Verfügbarkeit finanzieller Mittel und eines Wohnsitzes, soziale Integration etc. kommt dagegen nur mehr untergeordnete Bedeutung ... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 30.8.1991, Zl. 91/09/0056; VwGH v. 29.6.1992, Zl. 92/18/0054. Rechtssatz: Verpflichtungserklärung eines Dritten ohne gleichzeitige übereignung von Barmittel an den Fremden begründet bloß eine zivilrechtliche Verbindlichkeit, der im Verwaltungsverfahren schon deshalb keine Bedeutung zukommt, weil sie jedenfalls nicht zur Tilgung bestehender öffentlich-rechtlicher Verbindlichkeiten (wie: Kosten des fremdenpolizeilichen Verfahrens) seitens der Behörde in Ansp... mehr lesen...
Rechtssatz: Schubhaftverhängung aus ein und demselben Grund gemäß § 5 Abs. 2 FrPG nur bis zur Höchstdauer von drei Monaten zulässig. Umgehung dieser Bestimmung durch Erlassung eines neuen Schubhaftbescheides, ohne daß sich die inhaltlichen Voraussetzungen hiefür wesentlich geändert haben, sondern tatsächlich nur zu dem Zweck, um die pflichtwidrige Untätigkeit der belangten Behörde im Zusammenhang mit der Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates durch den Heimatstaat des Frem... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfGH v. 12.3.1992, G 346/91 ua.; VwGH v. 29.6.1992, Zl. 92/18/0054. Rechtssatz: Verurteilung wegen Betruges läßt die Prognose der belangten Behörde, die Schubhaft zur Verhinderung eines künftig strafbaren Verhaltens des Fremden zu verhängen, als begründet erscheinen. Im übrigen entspricht auch die Prognose, daß sich der Fremde im nunmehrigen Wissen um die Setzung fremdenpolizeilicher Maßnahmen (Abschiebung) gegen ihn diesen zu entziehen oder diese zumindest zu ers... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schubhaftgrund der Mittellosigkeit entfällt auch dann nicht, wenn eine Person mit einer "Verpflichtungserklärung" glaubhaft ihre Fähigkeit nachweist, für den Unterhalt, die Sozialversicherung usw des Schubhäftlings aufzukommen. Dies deshalb, weil der Schubhäftling aufgrund seiner Kenntnis des laufenden Aufenthaltsverbotsverfahrens, das möglicherweise eine Abschiebung zur Folge hat, nach der Lebenserfahrung versuchen könnte, sich sowohl der Kontrolle der Behörden als auch de... mehr lesen...
Beachte VwGH vom 7.2.1990, Zl. 88/01/0237 Rechtssatz: Die Notwendigkeit der Schubhaft ist im vorliegenden Fall zu bejahen. Der Fremde hat sich trotz rechtskräftigem Aufenthaltsverbot und trotz Ablaufs des befristeten Sichtvermerks mehrere Wochen lang weiterhin im Bundesgebiet aufgehalten und somit gegen grundlegende fremdenpolizeiliche Vorschriften verstoßen. Er war offensichtlich nicht gewillt, der Verfügung des Aufenthaltsverbotes freiwillig zu entsprechen. So hat er insbesondere a... mehr lesen...
Beachte VwGH vom 26.5.1988, Zl. 88/06/0079 Rechtssatz: Die Tatsache der Anrufung der Europäischen Kommission für Menschenrechte sowie eine allfällige Praxis der Sicherheitsbehörden, vor Vollstreckung des Aufenthaltsverbotes den Ausgang des Verfahrens vor den Straßburger Konventionsorganen abzuwarten, vermögen keine Rechtswidrigkeit der Schubhaft zu begründen. Auch eine Beweisaufnahme zur bisherigen Praxis der Sicherheitsbehörden ist entbehrlich, da der Verwaltungssenat ausschließlich... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfGH v. 11.6.1990, B 947 u. 1006/89; VfGH v. 12.3.1992, G 346/91 ua.; VfGH v. 9.6.1992, B 1200,1201/91; VwGH v. 29.6.1992, Zl. 92/18/0054. Rechtssatz: Offenkundig rechtswidriger Aufenthalt in Österreich (ohne gültiges Reisedokument und ohne Sichtvermerk) läßt die Prognose der belangten Behörde, die Schubhaft zur Verhinderung eines künftig strafbaren Verhaltens des Fremden zu verhängen, als begründet erscheinen. Im übrigen entspricht auch sowohl die Prognose, daß s... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Annahme eines unmittelbar zu befürchtenden strafbaren Verhaltens des Fremden - und zwar für den Zeitraum unmittelbar nach der Haftentlassung bis zur allfälligen Durchsetzung des Aufenthaltsverbotes - liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor. Diesbezüglich stützt sich der Verwaltungssenat insbesondere auf den Beschluß des Landesgerichtes über die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers nach Verbüßung von fünf Monaten Strafhaft. In der
Begründung: dieses Beschlusses ... mehr lesen...