Entscheidungsdatum 10.10.2024 Norm: BDG 1979 §50a B-VG Art133 Abs4 GehG §116d GehG §13b GehG §22 PG 1965 §1 PG 1965 §25a PG 1965 §3 PG 1965 §4 PG 1965 §5 PG 1965 §58 PG 1965 §6 PG 1965 §61 PG 1965 §69 PG 1965 §7 PG 1965 §8 PG 1965 §88 PG 1965 §9 PG 1965 §90 PG 1965 §91 PG 1965 §92 PG 1965 §93 PG 1965 §94 PG 1965 §99 BDG 1979 § 50a heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX , geb. am XXXX (in der Folge Beschwerdeführer, BF), der ab dem 01.09.1980 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stand, beantragte mit Eingabe vom 06.12.2021 bei seiner Dienstbehörde, Landespolizeidirektion – XXXX , (in der Folge Dienstbehörde) die bescheidmäßige Feststellung der Anzahl seiner Schwerarbeitsmonate. 1. Herr römisch 40 , geb. am römisch 40 (in der Folge Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (in Folge: BVAEB oder belangte Behörde) vom 15.02.2024 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer vom 1. Jänner 2023 an eine Gesamtpension nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto EUR 4.150,72 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus einem Ruhegenuss von EUR 2.628,40, einem Erhö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (in Folge: BVAEB oder belangte Behörde) vom 12.02.2024 wurde festgestellt, dass vom 1. Oktober 2023 an dem Beschwerdeführer eine Gesamtpension nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto EUR 9.078,41 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus einem Emeritierungsbezug von EUR 8.038,82, e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 14.05.2021, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.05.2020 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.478,29 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: ? einem Ruhegenuss von EUR 1.546,26, ? einer Nebengebührenzulage von EUR 515,53 und ? ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die vormalige Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, im Folgenden: BVAEB) hat mit Bescheid vom 12.09.2019, Zl. XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ab 01.05.2019 eine Gesamtpension von monatlich brutto € 2.329,91 gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich € 1.392,53, einem Erhöhungsbetrag nach § 90a PG 1965 von mon... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vom 14.12.2011 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer vom 01.08.2011 an monatlich ein Ruhegenuss von € 2.808,09 (bestehend aus einem Ruhegenuss von € 2.211,65 und einer Nebengebührenzulage von € 596,44) gebühre, wobei die Berechnung der Beitragsgrundlagen auf den Bezugsansätzen für die Verwendungsgruppe M BUO 1 unter Berücksichtigung einer Funktionszulage der Funktionsgruppe 4 di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 6.8.2014, Zl PAL-001516/14-A03, wurde Herr XXXX (in der Folge BF), geb. am XXXX , mit Ablauf des 30.9.2014 gemäß § 14 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Das Ergebnis der Beweisaufnahme zur Bemessung seines Ruhegenusses wurde dem BF mit Schreiben vom 2.9.2104 unter Einräumung einer 14-tägigen Stellungnahmefrist zur Kenntnis übermittelt. Der BF sah von einer Stellungnahme ab. 2. Mit Bescheid der Österreichischen Post AG, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck vom 6.7.1982, Zl. 14 680-1/22, wurden Herrn XXXX (in der Folge BF) die Zeiten zwischen der Vollendung seines 18. Lebensjahres und dem Tag des Beginns seiner ruhegenussfähigen Bundesdienstzeit nach den Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965 im Ausmaß von 4 Jahren, 2 Monaten und 14 Tagen für die Bemessung des Ruhegenusses angerechnet. 2. Mit Bescheid der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mag. XXXX (in der Folge Beschwerdeführerin ) befindet sich seit dem 01.03.2016 im Ruhestand. 2. Mit Bescheid vom 09.03.2017, XXXX stellte die BVA fest, dass der Beschwerdeführerin ein Ruhegenuss vom 01.03.2016 an von monatlich brutto € 4.521,97 gebührt. Außerdem gebühre eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto € 719,27. Die BVA stützt ihren Bescheid ua. auf § 15 Abs.1 und 2 iVm § 236b Abs.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.01.2017 wurde festgestellt, dass Herrn XXXX (Beschwerdeführer-Bf) ab 01.08.016 eine Gesamtpension (Ruhegenuss und Nebengebührenzulage und Pension nach dem APG) gemäß §§ 3 bis7, 58,61 iVm 69,88,90-94 und 99 des PG 1965 von monatlich brutto € 2.899,53 gebühre. 2. Dagegen hat XXXX Beschwerde erhoben und vorgebracht, dass er – gemäß der Entscheidungen des EuGH, des VwGH und des OGH - bei der LPD Salzburg die Neufestsetzu... mehr lesen...