Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und AR Angelika Neuhauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Elisabeth S*****, vertreten durch Dr. Hans Lehofer und Mag. Bernhard Lehofer, Rechtsa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Helmut Tomek (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei L***** M***** H*****, vertreten durch die Mutter Mag. B***** H*****, ebendort, diese vertre... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 6. 3. 2006 erhöhte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt das Pflegegeld des Klägers auf Stufe 5 ab 1. 1. 2006. Der Kläger begehrt mit seiner Klage die Erhöhung des Pflegegeldes auf Stufe 6 ab 1. 1. 2006. Er begründete sein Begehren, soweit dies für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung ist, im Wesentlichen damit, dass bei ihm zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich seien, welche bei Bedarf unverzüglich erbracht werden müssten... mehr lesen...
Begründung: Bei der am 25. 2. 1978 geborenen Klägerin besteht nach einem Badeunfall im Mai 2003 eine hohe Querschnittssymptomatik sub C5 mit völliger Lähmung der Beine, der Rumpfmuskulatur und der Hände. Die Klägerin kann Mahlzeiten dann selbständig einnehmen, wenn diese mundgerecht vorbereitet sind. Sie kann mit Hilfe einer speziellen Vorrichtung in Form einer Manschette, in die ein Löffel eingeschoben wird, essen, indem sie mit der Restfunktion des Oberarmes den Löffel mit breiige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 28. 3. 2006 gewährte die beklagte Partei der Klägerin ab 1. 12. 2005 Pflegegeld der Stufe 6. Die Klägerin begehrt mit ihrer gegen diesen Bescheid gerichteten Klage die Zuerkennung von Pflegegeld der Stufe 7 ab 1. 12. 2005. Sie sei 76 Jahre alt, leide an Alzheimer und sei nicht mehr in der Lage, Tätigkeiten zu verrichten. Sie sei völlig desorientiert. Zielgerichtete Bewegungen seien ihr keine mehr möglich. Sie sei praktisch bewegungsunfähig. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 4. 8. 2003 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 14. 3. 2003 auf Erhöhung des ihr bereits in Höhe der Stufe 4 nach dem BPGG zuerkannten Pflegegeldes ab. Das Erstgericht wies auch im zweiten Rechtsgang das auf Gewährung von Pflegegeld der Stufe 6 ab 1. 4. 2003 gerichtete Klagebegehren ab. Es traf folgende Feststellungen: Die 1922 geborene Klägerin wohnt im Parterre eines Reihenhauses. Ihre Wohnung ist mit WC, Badezimmer und einer... mehr lesen...
Begründung: Bei der am 9. Mai 2000 geborenen kleinwüchsigen und leicht mikrocephalen Klägerin liegt ein schwerer psychomental-motorischer Entwicklungsrückstand vor. Dieser betrifft die Motorik, die geistige Entwicklung und die Sprache in gleichen Maßen. Die Klägerin kann sich weder selbst aufziehen noch selber stehen und auch nicht alleine gehen. Auch das zielgerichtete Greifen ist ihr nicht möglich. Damit kann sie keinerlei selbstständige Verrichtungen wie etwa Essen, Anziehen, Was... mehr lesen...
Begründung: Die am 18. 3. 1930 geborene Klägerin ist seit April 2004 nicht mehr mobil; sie kann nur kurz in den Rollstuhl mobilisiert werden. Sie muss bei Tag und Nacht alle zwei Stunden im Bett umgelagert werden, weil ansonsten die Gefahr eines neuerlichen Auftretens von Liegegeschwüren droht. Eigen- oder Fremdgefährdung besteht nicht. Mit Bescheid vom 9. 8. 2004 hat das Land Niederösterreich der Klägerin Pflegegeld der Stufe 5 ab 1. 5. 2004 zuerkannt. Das Erstgericht gab dem auf Z... mehr lesen...
Begründung: Die am 14. 10. 1925 geborene Klägerin ist über ein Tracheostoma an ein für sie lebensnotwendiges Beatmungsgerät angeschlossen. Außerdem benötigt sie ein liegendes Pulsoxmeter, einen Harnblasenkatheter, einen liegenden Luftbefeuchter und ein Sauerstoffkonzentrationsgerät. Ihre Ernährung erfolgt über eine liegende PEG-Sonde. Aufgrund des Angewiesenseins auf das Beatmungsgerät leidet die Klägerin an völligem Selbständigkeitsverlust. Sie kann nicht sprechen und benötigt be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 15. 9. 1936 geborene Klägerin leidet an einem Zustand nach Stammganglienblutung rechts im September 2002 mit vollständiger Lähmung der linken Körperhälfte und geringer Demenz, einem Zustand nach Mediainfarkt rechts mit mäßiger Halbseitensymptomatik links im Jahr 2001, einem Zustand nach einmaligem Grand mal-Anfall im März 2003, an chronischem Vorhofflimmern, an nicht insulinpflichtigem Diabetes mellitus, an arterieller Hypertonie, an einer reaktiven Dep... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 6. 1992 geborene Klägerin bezieht aufgrund des Bescheides vom 28. 5. 1998 von der beklagten Partei (Land Wien) Pflegegeld in Höhe der Stufe 5 nach § 4 Abs 2 WPGG. Sie bezieht die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder. Am 17. 5. 2001 stellte sie den Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes. Die am 23. 6. 1992 geborene Klägerin bezieht aufgrund des Bescheides vom 28. 5. 1998 von der beklagten Partei (Land Wien) Pflegegeld in Höhe der Stufe 5 na... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechtes oder des Verfahrensrechtes abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die in der angefochtenen Entscheidung enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Sie steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (zuletzt etwa 10 ObS 110/02b; 10 ObS 4/01p; SSV-NF 13/19; 12/18; 12/90 uva; RIS-Justiz RS0106363) wonach dann, wenn einem Pflegebedürftigen noch zie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision wiederholt zunächst die Berufungsausführungen zum Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO, dass das Ersturteil keine überprüfbare
Begründung: für die Ablehnung der begehrten Pflegegeldstufe 6 enthalte. Das Berufungsgericht ist auf die behauptete Nichtigkeit eingagangen und hat sie verneint, sodass ihre ihr erfolgreiche Geltenmachung im Revisionsverfahren ausgeschlossen ist (SSV-NF 1/36 mwN uva; RIS Justiz RS0042925, RS0042981). Die Revision wieder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11. 11. 1928 geborene und am 21. 5. 2002 verstorbene Maria S***** litt an einer Spinalkanalstenose an der Halswirbelsäule auf Höhe C3-C6, einer ausgeprägten Gangstörung (Steifigkeit), Bewegungsverlangsamungen mit teilweise abnormen Bewegungsmustern der Finger, einer Sprachstörung und reaktiv-depressiver Stimmungslage bei allerdings ausreichend guter Gesamtorientiertheit. Dazu kamen noch Stauungszeichen an den Unterschenkeln, eine Spitzfußtendenz, Übergewi... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 10. 1918 geborene Kläger lebt seit Juni 1996 in einem Altersheim. Er bewohnt ein Einbettzimmer mit entsprechender Vollversorgung. Seit 1. 1. 1999 bezieht der Kläger von der beklagten Partei Pflegegeld der Stufe 4. Der Kläger leidet an Parkinson-Symptomatik mit ausgeprägter Schluckstörung, mäßig generalisierten Gelenksarthrosen, Stuhl- und Harninkontinenz, Lungenblähung, Fettleber, Gallensteinen, Zustand nach Lungenembolie, Vergrößerung der Vorsteherdrüse, gener... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. 1. 1911 geborene Klägerin bezieht von der beklagten Partei aufgrund des Urteils des Landesgerichts Feldkirch vom 12. 3. 1997, 33 Cgs 28/96m-22, seit 1. 10. 1995 Pflegegeld der Stufe 5. Seit 2. 1. 2001 lebt die Klägerin im Alters- und Pflegeheim S***** in F*****. Zuvor wurde sie in ihrem Privathaus von ihrem Sohn Erich M***** gepflegt. Die Klägerin ist nicht mehr steh- und gehfähig und hält sich untertags im Rollstuhl auf. Die bereits früher bei der Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ließ den Zuspruch der Pflegegeldstufe 5 durch die Vorinstanzen an die Klägerin unbekämpft. Es ist daher unstrittig, dass bei der Klägerin der erforderliche Pflegebedarf nach § 4 Abs 2 BPGG durchschnittlich mehr als 180 Stunden monatlich beträgt (und ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist). Strittig ist im Revisionsverfahren aufgrund der Revision der Klägerin nur noch die Frage, ob bei ihr ab 1. 4. 2000 die weiteren Voraussetzun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1953 geborene Kläger bezieht Pflegegeld in Höhe der Stufe 5 auf Grund der Mindesteinstufung nach § 4a Abs 1 und 3 BPGG. Der 1953 geborene Kläger bezieht Pflegegeld in Höhe der Stufe 5 auf Grund der Mindesteinstufung nach Paragraph 4 a, Absatz eins und 3 BPGG. Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht verneinte zutreffend, dass beim Kläger die für eine Gewährung von Pflegegeld der Stufe 6 erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Rechtsmittelausführungen zu diesem Revisionsgrund kurz Folgendes zu erwidern: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Ausführungen zu Punkt 1. der Revision, die ausdrücklich den Vorwurf der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der unrichtigen Beweiswürdigung "aufrecht erhalten" kurz zu erwidern: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 31. 12. 1941 geborene Kläger bewohnt ein zentral beheiztes Einfamilienhaus, in das man über einen Treppenabsatz gelangt. Der Kläger hat mehrere Schlaganfälle (Cerebral-Paresen) erlitten, nämlich 1993 ein linkes Hemisyndrom und 1996 einen Pons-Infarkt. Wegen dieser Cerebral-Paresen bedarf er eines Rollstuhls. Ein Transfer aus dem Bett in den Rollstuhl und umgekehrt kann nur mit fremder Unterstützung vorgenommen werden. Vom Rollstuhl aus kann er auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Die Klägerin hat die Tatsachengrundlage des Ersturteils nämlich gar nicht bekämpft und in ihrer Berufungsbeantwortung auch nicht ausgeführt, welche Feststellungen "hinsichtlich der ... Pflegestufe 6" noch zu treffen gewesen wären bzw zu welchen Beweisanboten für das "diesbezügliche" Vorbringen sie anzul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Klagebegehren der gemäß § 19 Abs 3 BPGG fortsetzungsberechtigten Verlassenschaft nach dem verstorbenen Pflegebedürftigen, ihr für den Zeitraum 1. 5. 1997 bis 9. 1. 1998 (Todestag) anstellte des rechtskräftig zuerkannten Pflegegeldes der Stufe 5 ein solches der Stufe 7 zu zahlen, mit Urteil ab. Das Erstgericht wies das Klagebegehren der gemäß Paragraph 19, Absatz 3, BPGG fortsetzungsberechtigten Verlassenschaft nach dem verstorbenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 24. 4. 1998 erhöhte die beklagte Partei das Pflegegeld der Klägerin auf Stufe 4 ab 1. 5. 1998. Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage die Erhöhung des Pflegegeldes über die Stufe 4 hinaus. Das Erstgericht verpflichtete die beklagte Partei zur Zahlung des Pflegegeldes der Stufe 5 ab 1. 5. 1998. Nur gegen die Nichtzuerkennung eines Pflegegeldes der Stufe 6 ab 1. 1. 1999 erhob die Klägerin Berufung. Das Berufungsgericht gab dieser Berufung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die für Pflegegeld der Stufe 6 vor dem 1. 1. 1999 und nach dem 1. 1. 1999 erforderlichen Voraussetzungen bei dem hier vor dem 1. 1. 1999 noch nicht abgeschlossenen Verfahren hat das Berufungsgericht zutreffend verneint. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (§ 510 Abs 3 ZPO). Die für Pflegegeld der Stufe 6 vor dem 1. 1. 1999 und nach dem 1. 1. 1999 erforderlichen Voraussetzungen bei dem hier vor dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vorliegende Klage richtet sich gegen den Bescheid der beklagten Partei vom 9. 7. 1998, mit dem das dem Kläger mit früherem Bescheid der beklagten Partei vom 16. 12. 1997 seit 1. 5. 1997 gewährte Pflegegeld der Stufe 5 mit Ablauf des 31. 8. 1998 auf die Stufe 4 herabgesetzt wurde. Ob es sich bei der während des Verfahrens erfolgten Ausdehnung des Klagebegehrens auf Gewährung eines Pflegegeldes der Stufe 6 - worüber noch kein Bescheid der beklagten Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem am 1. 4. 1961 geborenen Kläger war mit Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 8. 6. 1995 gemäß § 5 des Steiermärkischen Pflegegeldgesetzes (StPGG) ab 1. 2. 1995 ein Pflegegeld der Stufe 6 gewährt worden, weil ein Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Stunden monatlich sowie die Notwendigkeit einer dauernden Beaufsichtigung oder eines gleichzuachtenden Pflegeaufwandes angenommen wurde. Dem am 1. 4. 1961 geborenen Kläger war mit Mitteil... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger wurde mit Bescheid vom 29. 7. 1995 Pflegegeld der Stufe 2 ab 1. 3. 1995 und mit Mitteilung vom 4. 9. 1995 der Differenzbetrag zwischen dem Pflegegeld der Stufe 2 und dem Pflegegeld der Stufe 6 gewährt. Mit Bescheid vom 14. 11. 1997 wurde das gewährte Pflegegeld der Stufe 6 herabgesetzt und ab 1. 1. 1998 Pflegegeld der Stufe 5 gewährt. Dagegen richtet sich die vorliegende Klage mit dem sinngemäßen Begehren, die beklagte Partei zu verpflichten, dem Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 6. 4. 1955 geborene Klägerin erlitt am 6. 1. 1995, also im Alter von 40 Jahren, einen Schlaganfall. Sie hat Lähmungserscheinungen an allen vier Extremitäten, Sprech- und Schluckstörungen und kann weder das Bett selbständig verlassen noch ihre Körperposition eigenmächtig ändern und sich auch nicht mit einem Rollstuhl selbständig fortbewegen. Es besteht aber ein geringer Grad an Restmotorik, die allerdings wegen der raschen Muskelermüdung immer nur für ... mehr lesen...