Entscheidungen zu § 85 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

20 Dokumente

Entscheidungen 1-20 von 20

TE OGH 2011/1/24 5Ob190/10t

Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.01.2011

TE OGH 2009/4/28 5Ob37/09s

Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2285 bestehend aus den Grundstücken 1406/1, 1408/1 und 1409 Grundbuch *****. Jörg Mario S***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 2456 Grundbuch ***** bestehend aus dem Grundstück 1406/19. Die Antragstellerin begehrt ob der EZ 2456 die Einverleibung der Dienstbarkeit des Parkens laut Urteil GZ 39 Cg 22/03i-14 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz in Verbindung mit der Vereinbarung vom 7. 11. 1980, Punkt X... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.2009

TE OGH 2009/3/3 5Ob251/08k

Begründung: Mit dem als Notariatsakt abgeschlossenen Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 27. Dezember 2000 schenkte Dr. Gertrude H***** (im Folgenden: Übergeberin) ihre Liegenschaft EZ 1634 Grundbuch ***** ihrer Nichte Mag. Isabella M***** (im Weiteren: Übernehmerin). Unter Punkt Drittens 2.) vereinbarten die Vertragsparteien die zu Gunsten der Übergeberin grundbücherlich sicherzustellende Dienstbarkeit des lebenslangen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechts sowie unter Drittens 3... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.03.2009

TE OGH 2008/11/4 5Ob249/08s

Begründung: Mit Beschluss vom 17. 3. 2008 wurde hinsichtlich mehrerer Liegenschaften das (Mit-)Eigentumsrecht des Josef S***** antragsgemäß einverleibt. Der (nunmehrige) Antragsteller (und frühere Liegenschaftseigentümer) erhob gegen die antragsgemäße Bewilligung des Grundbuchsgesuchs einen Rekurs. Beantragt wurde, dem Rekurs stattzugeben und das Grundbuchsgesuch abzuweisen sowie „auch die Löschungsklage anzumerken". Die Vorinstanzen haben diesen Antrag auf Anmerkung der Löschung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.11.2008

TE OGH 2008/4/15 5Ob48/08g

Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Verbücherung einer Dienstbarkeit mit der wesentlichen
Begründung: ab, dass das Ansuchen, in dem sich die Antragstellerin nur insgesamt auf den die wesentliche Eintragungsgrundlage bildenden Vertrag samt Nachtrag, nicht aber auf eine einzelne Vertragsbestimmung berufen hatte, insofern nicht dem, insbesondere in § 85 GBG verankerten Bestimmtheitsgebot entsprochen habe und überdies der Anschluss einer planlichen Darstellung des Verlaufs... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.04.2008

TE OGH 2001/6/20 3Ob29/01p

Begründung: Die betreibende Partei, eine physische Person, beantragte auf Grund eines vollstreckbaren Versäumungsurteils zur Hereinbringung von S 97.669,20 samt Anhang beim Erstgericht unter anderem die Bewilligung der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, es fehle darin das nach § 98 GBG sowie § 54 Abs 1 Z 1 EO anzuführende Geburtsdatum der betreibenden Partei. Das Erstgericht wies diesen Antrag m... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.06.2001

TE OGH 1999/9/14 5Ob196/99f

Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, die Zweit- bis 14. Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Unter Vorlage des Originalservitutsvertrags vom 23. 11. 1998 (Beilage A) beantragten die Antragsteller im Grundbuch ***** nachstehende grundbücherliche Eintragungen: 1. Im Lastenblatt der Liegenschaft EZ ***** die Einverleibung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens "gemäß den Bestimmu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.09.1999

TE OGH 1997/12/9 5Ob473/97p

Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die Ansicht vertreten, die Bestimmung des § 98 GBG wende sich primär an das Gericht, es komme was die Angaben in einem Grundbuchsgesuch (§ 85 Abs 2 GBG) anlange, darauf an, daß dem Grundbuchsgericht ohne besonderen Aufwand eine Beschlußfassung im Sinne des § 98 GBG möglich sei, diese Bestimmung lasse eine zweckorientierte Auslegung zu, sie diene der vom Rechtsverkehr vorausgesetzten besonderen Zuver... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.12.1997

TE OGH 1996/9/10 5Ob2202/96a

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Entscheidung | OGH | 10.09.1996

TE OGH 1996/7/10 3Ob2009/96d

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Entscheidung | OGH | 10.07.1996

TE OGH 1995/1/31 5Ob143/94

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Entscheidung | OGH | 31.01.1995

TE OGH 1993/9/15 3Ob88/93

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Entscheidung | OGH | 15.09.1993

RS OGH 1993/6/15 5Ob48/93, 5Ob48/08g, 5Ob249/08s, 5Ob37/10t, 5Ob117/10g, 5Ob190/10t, 5Ob223/11x, 5Ob

Norm: GBG §85GBG §98
Rechtssatz: Für den Eintragungswerber sind die Voraussetzungen des § 85 Abs 1 und 2 GBG bereits dann erfüllt, wenn sein Antrag jegliche Verwechslung des Eintragungsobjektes oder Fehlinterpretation des Begehrens ausschließt und dem allgemeinen Interesse an der Beibehaltung standardisierter Regeln über Form, Aufbau und Inhalt des grundbücherlichen Informationssystems jedenfalls so weit Rechnung getragen wird, dass dem Grundbu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1993

TE OGH 1993/6/15 5Ob48/93

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Entscheidung | OGH | 15.06.1993

RS OGH 1993/6/15 5Ob48/93

Norm: GBG §85GBG §98
Rechtssatz: Das Begehren eines Eintragungswerbers, zugunsten von Hypothekargläubigern die Löschungsverpflichtung bei Vorpfandrechten in den konkret angeführten Grundbuchseinlagen anzumerken, läßt in einer jede Verwechslung ausschließenden Weise erkennen, welche Hypotheken gemeint sind und reicht daher für ein Grundbuchsgesuch aus. Entscheidungstexte 5 Ob 48/93 E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1993

TE OGH 1992/9/29 5Ob115/92

Begründung: Heinz F***** ist zu 2657/100.000 und zu 262/100.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** O*****. Mit den zuerst genannten Anteilen (BLNR 40) ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 15 des Hauses Am N***** Nr. 3 verbunden, mit den anderen Anteilen Wohnungseigentum an der Garage Nr. 53 (BLNR 41). Unter CLNR 1 a, 2 a, 5 a, 6 a, 8 a, 9 a, 11 b und 12 b sind auf beiden Anteilen Pfandrechte einverleibt. Laut Pfandurkunde vom 16.Dezember ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.09.1992

RS OGH 1992/9/29 5Ob115/92

Norm: ABGB §469aGBG §85
Rechtssatz: Im Eintragungsgesuch ist anzugeben, zu wessen Gunsten die Löschungsverpflichtung eingetragen werden soll; die betreffende Anmerkung hat nämlich immer auch Aufschluß darüber zu geben, wem die Löschung des Pfandrechtes zugute kommen soll. Dieser Begünstigte, den § 469a ABGB ausdrücklich nennt, muß keineswegs der Nachhypothekar sein; die Anmerkung der vorbehaltslosen Löschungsverpflichtung ist vielmehr auch zugu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1992

TE OGH 1991/2/26 5Ob93/90

Begründung: Franz K***** ist zu 1413/1517 Anteilen Miteigentümer der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft (B-LNR 7). Der Antragsteller begehrte (Grundbuchsgesuch TZ 4356/90) unter Berufung auf die im
Spruch: genannten, teils von ihm teils von Vormännern im Sinne des § 22 GBG errichteten Urkunden ob 117/1517 Anteilen des Franz K***** die Einverleibung a) seines Eigentumsrechtes im Range der zu TZ 218/90 angemerkten Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung und b) de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.1991

RS OGH 1991/2/26 5Ob93/90, 5Ob143/94

Norm: GBG §85GBG §98
Rechtssatz: Es besteht keine gesetzliche Bestimmung, wonach im Grundbuchsantrag im Falle des Erwerbes bloß eines Teiles der Rechte des Vormannes angeführt werden müßte, was mit dem nicht erworbenen Teil geschieht. Dieser bleibt selbstverständlich dem Vormann. Entscheidungstexte 5 Ob 93/90 Entscheidungstext OGH 26.02.1991 5 Ob 93/90 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1991

RS OGH 1968/10/23 5Ob296/68, 3Ob221/74, 5Ob93/90, 5Ob115/92, 5Ob48/93, 3Ob88/93, 3Ob2009/96d, 5Ob220

Norm: GBG §85GBG §98
Rechtssatz: Der im § 98 GBG angeführte wesentliche Inhalt eines Grundbuchsbeschlusses ist auch für die Frage des Inhaltes des Grundbuchsgesuchs (§ 85 GBG) maßgebend. Der Name des bücherlichen Eigentümers der Liegenschaft braucht nicht angeführt zu werden. Entscheidungstexte 5 Ob 296/68 Entscheidungstext OGH 23.10.1968 5 Ob 296/68 Veröff: SZ 41/141 = RZ 1969,10... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1968

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