Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Monica F*****, vertreten durch Dr. Wilfried Köhler, öffentlicher Notar in Wien, wegen Grundbuchshandlungen in der EZ 2693 GB *****, weitere Verfahrensbeteiligte 1. Mag. Klaus R*****, 2. F***** A... mehr lesen...
Begründung: Die Zustellung der Entscheidung des Rekursgerichtes erfolgte nach der Aktenlage am 17. 7. 2007. Dagegen erhob der Kläger zunächst einen außerordentlichen Revisionsrekurs an das Handelsgericht Wien, der am 31. 7. 2007 aufgegeben wurde und dort am 1. 8. 2007 einlangte. Das Handelsgericht Wien übermittelte daraufhin den Revisionsrekurs an das zuständige Erstgericht, wo dieser am 3. 8. 2007 einlangte. In der Folge stellte der Kläger einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den v... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die vom Erstgericht wider die Beklagte erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, der Beschluss wurde der Beklagten (ihrem seinerzeitigen Vertreter) am 6. September 2006 zugestellt. Der Beklagtenvertreter gab den dagegen erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten am 4. Oktober 2006 zur Post. Der Oberste Gerichtshof wies mit Beschluss vom 21. November 2006, GZ 4 Ob 215/06f-16, den außerordentlichen Revisionsrekurs als verspätet zurück... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen die Festsetzung einer Sicherheitsleistung, von der das Erstgericht die Wirksamkeit der Aufschiebung einer Räumungsexekution abhängig gemacht hatte, nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 ZPO iVm § 78 EO jedenfalls unzulässig sei. Der als „außerordentlicher" bezeichnete Revisionsrekurs der verpflichteten Partei ist jedenfalls unzulässig. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ärztekammer für Oberösterreich, *****, vertreten durch Dr. Aldo Frischenschlager und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Christine M... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wegen der Versäumung der in diesem Bundesgesetz bestimmten Fristen ist keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig (§ 82 GBG). Die Rekursfrist beträgt in Grundbuchssachen bei Zustellungen im Inland 30 Tage (§ 123 Abs 1 GBG). Die Gerichtsferien sind auf diese Rekursfrist ohne Einfluss. Dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der in § 123 GBG geregelten Rekursfrist infolge § 82 GBG nicht ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den ihr am 26. November 2002 zugestellten zweitinstanzlichen Beschluss erhob die beklagte Partei einen außerordentlichen Revisionsrekurs (ON 9), den sie an das Gericht zweiter Instanz adressierte und am 6. Dezember 2002 zur Post gab. Das Rechtsmittel langte am 10. Dezember 2002 beim Rekursgericht und in der Folge am 11. Dezember 2002 beim Erstgericht ein. Dieses wies den ao Revisionsrekurs mit Beschluss vom 13. Dezember 2002 (ON 10) als verspätet mit der Begründun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei S***** gemeinnützige Wohnbaugesellschaft reg. Genossenschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Herbert Pflanzl und Dr. Ägidius Horvatits, Rechtsanwälte in Salzburg, und anderer betreibender Parteien, wider die verpfli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Einschreiters, bei dem ob EZ 1987 KG Forchtenau zu TZ 488/90 vorgemerkten Höchstbetragspfandrecht der H*** DES L*** V*** die Anmerkung der Rechtfertigung einzutragen, ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der V*** L***- UND H*** (früher: H*** DES L*** V***) mit dem Ausspruch nicht Folge, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes 50.000 S übersteigt und der Revisionsrekurs zulässig sei. Die Entscheidung des Rekursgerichtes wurde der R... mehr lesen...
Begründung: Die zu 18 Cg 12/89 des Erstgerichtes klagende F*** G*** mbH in Kematen, 22. Straße in der Heide, schloß mit der beklagten Partei Rudolf S***'s Nachfolger W*** & Co in einem Patent- und Markeneingriffsverfahren am 21.6.1989 folgenden Teilvergleich: "Die beklagte Partei verpflichtet sich, 1) das In-verkehr-bringen von Brätwürsten, insbesondere solcher für besondere Ernährungsbedürfnisse, welche nicht von der Klägerin stammen, unter der für Franz W*** geschützten Öste... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht verbot dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit medizinisch-technischen Geräten, "Geräte zur Körper- oder Gesundheitspflege, insbesondere das Schallwellengerät "Nostrafon", unter Bezugnahme auf die Linderung von oder die Hilfe bei Krankheiten oder Krankheitssymptomen oder auf physiologische oder gesundheitserhaltende Wirkungen, insbesondere auf die Linderung von Shmerzen, in Verkehr zu setzen und zu bewerben... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung herabsetzende Behauptungen über das Unternehmen der Klägerin, nämlich (ua) daß sie über eine Hilfskrankenschwester aus Lainz die Lüge der "Geheimprostituierten" verbreitet habe, zu untersagen. Der Erstrichter wies diesen Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht gab ihm mit dem angefochtenen Beschluß statt und sprach aus, daß der Beschwerdegegenstand... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte ihr auf Grund des Teilurteils vom 19.Mai 1988 zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 108.604,-- sA die Fahrnisexekution zu bewilligen. Das Erstgericht bewilligte diesen Antrag. Das Rekursgericht wies den Antrag ab und sprach aus, daß der Revisionsrekurs zulässig sei. Der Beschluß der zweiten Instanz wurde der betreibenden Partei am 14.September 1988 zugestellt. Den am 29.September 1988 von der betreibenden Partei über... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den mit einer gleichlautenden Klage auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen verbundenen Sicherungsantrag der Klägerin ab. Das Rekursgericht gab dem Sicherungsantrag statt und sprach aus, daß der Wert des Gegenstandes der Rekursentscheidung S 300.000 übersteige. Dieser Beschluß wurde der Beklagten am 26.Februar 1987 zugestellt. Mit dem am 31.März 1987 überreichten Revisionsrekurs verband die Beklagte den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vo... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt eine Drogerie mit Reformhaus. Im Rahmen dieses Geschäftsbetriebes hat er (ua) nachstehende Teegemische an Letztverbraucher verkauft: a) "Neuner's Kräutertee zur Unterstützung des Kreislaufes (zur Erhöhung des Blutdruckes) ... Zusammensetzung: Hb. Centaurii, Hb. Equiseti, Hb. Marubii albi, Fruct. Juniperi, Fol. Melissae, Flos. Tiliae, Rad. Enulae, Rad. Imperatoriae ... Nr. 20" (Beilage C). b) "Neuner's Kräutertee - Rheumatee ... Zusammensetzung: Hb... mehr lesen...
Norm: EO §58 Abs2EO §65 AEO §402 BGBG §82ZPO §146 I
Rechtssatz: Eine entgegen den Bestimmungen der §§ 402, 65 und 58 Abs 2 EO bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rekursfrist ist unwirksam und für die Rechtsmittelinstanz unbeachtlich. Entscheidungstexte 7 Ob 557/82 Entscheidungstext OGH 18.03.1982 7 Ob 557/82 Veröff: EvBl 1982/119 S 401 ... mehr lesen...
Norm: GBG §82ZPO §146 I
Rechtssatz: In Grundbuchsachen gibt es keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier: gegen Fehlen einer Vollmacht). Entscheidungstexte 5 Ob 34/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 5 Ob 34/77 5 Ob 20/04h Entscheidungstext OGH 23.03.2004 5 Ob 20/04h nur: In Grundbuchsachen gibt es keine Wiedereinsetzung in... mehr lesen...