B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB *****, wurde am 18. 10. 2006 Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller waren zunächst Nutzungsberechtigte (Mieter) der Wohnungen auf dieser Liegenschaft. Die Erstantragstellerin hat mit Kaufvertrag vom 12. 12./21. 12. 2005, 95/2527-Anteile der Liegenschaft erworben, mit denen das ausschließliche Nutzungsrecht an der Wohnung top 6, Stiege 1, und 7/2527-Anteile, mit denen das ausschließliche Nutzungsrecht am Kfz-Abstellplatz 6 ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Eigentümer von 460/55932 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung W 34 auf Stiege V untrennbar verbunden war. Zu TZ 7548/2006 wurde ihm die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung bis 18. 10. 2007 bewilligt. Der Beklagte war Eigentümer von 460/55932 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung W 34 auf Stiege römisch fünf unt... mehr lesen...
Norm: GBG §4GBG §51 Abs1
Rechtssatz: Der Verzicht des Berechtigten auf die Ausübung der Servitut wird wegen des bei der Aufgabe von Sachenrechten zu beachtenden Publizitätsprinzips, das grundsätzlich die Verbücherung erfordert, erst durch die Einverleibung ihrer Löschung im Grundbuch Dritten gegenüber wirksam. Bei rechtskräftig einverleibter exekutiver Belastung des Fruchtgenussrechtes kann eine Löschung dieses Fruchtgenussrechtes nur mit der E... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 4. 2000 bewilligte das Bezirksgerichts Innere Stadt Wien im Verfahren 72 E ***** der betreibenden Partei aufgrund des Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes für den ***** und ***** Bezirk Wien, S***** und G***** vom 12. 4. 2000 zur Sicherstellung der Forderung an Umsatz- und Einkommenssteuer über ATS 904.561 sA (1996 bis 1998) die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung des Pfandrechtes hinsichtlich des 1/3-Anteiles des Verpflichteten, Mag. ... mehr lesen...
Begründung: Zur außerordentlichen Revision der Beklagten: Rechtliche Beurteilung Die gegenständliche Entscheidung unterscheidet sich insofern von den von der Revision zitierten Vorjudikaten (von denen das Berufungsgericht abgewichen sein soll), als im vorliegenden Fall eben keine vereinbarungsgemäße Überweisung auf das Treuhandkonto, sondern auf ein "Anderkonto", nämlich das Geschäftsgirokonto des Treuhänders erfolgte. In 1 Ob 46/99t (= ÖJZ-LSK 1999, 258 = Ev... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitantragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, die mit zahlreichen Pfandrechten belastet ist. Unter C-LNR 13 a ist für die Erstantragstellerin die Dienstbarkeit der Wohnung (ohne weiteren Zusatz) eingetragen. Am 14. 10. 2002 erwirkte die Erstantragstellerin gegen den Zweitantragsteller beim BG St. Gilgen ein Versäumungsurteil, das diesen ua verpflichtet, in die grundbücherliche Einverleibung der Umwandlung der Dienstbarkeit der Wohnu... mehr lesen...
Norm: ABGB §445ABGB §521 FGBG §4GBG §29 Abs1
Rechtssatz: Die im Grundbuchsgesuch angestrebte Umwandlung einer Dienstbarkeit der Wohnung in ein Fruchtgenussrecht unter Beibehaltung des ursprünglichen bücherlichen Rangs zielt auf die Änderung eines dinglichen Rechts, die nach § 4 GBG iVm § 445 ABGB einer konstitutiven Eintragung bedarf. Folglich hat sich gemäß § 29 Abs 1 GBG auch der Rang der begehrten Eintragung nach dem Zeitpunkt zu richten, in... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 126 Abs 2 GBG iVm § 14 Abs 1 AußStrG) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Rekursgericht hat über Antrag nachträglich ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung doch zulässig sei, weil zur Frage, wa... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin des Klägers, die B***** GmbH (in der Folge: Gesellschaft), pachtete mit Vertrag vom 20. 4. 1992 im damals noch im Miteigentum stehenden Haus F***** von Karl A***** Räumlichkeiten zum Betrieb eines Gast- u. Schankgewerbes. Der Geschäftsführer der Gesellschaft, der Kläger, leistete an Karl A***** am 3. 4. 1991 eine Kaution über S 145.000. Im Pachtvertrag war vereinbart, dass das Pachtverhältnis durch Zeitablauf mit 30. 3. 2001 enden sollte. Beide... mehr lesen...
Begründung: Einziges Nachlaßvermögen der am 21. 4. 1981 verstorbenen Agnes P***** ist die Liegenschaft EZ *****, bestehend aus den Grundstücken 686/2 Baufläche und 197 Baufläche im Gesamtausmaß von 452 m**2. Das Anwesen liegt auf einem bewaldeten Hügel südöstlich des Ortes W***** und ist nur über einen steilen, verwachsenen Gehweg erreichbar. Eine Zufahrt besteht nicht. Strom-, Wasser- oder Abwasseranschlüsse sind nicht vorhanden. Das auf der Liegenschaft einst vorhandene Wohnge... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ABGB §386ABGB §387ABGB §444GBG §3 Abs3GBG §4
Rechtssatz: Bei verbücherten Liegenschaften muss die Preisgabe des Eigentums im öffentlichen Buch eingetragen werden. Einzutragen ist aber nicht die Löschung des Eigentums für den letzten Inhaber, sondern die Herrenlosigkeit des Grundstücks. Die Grundbuchseinlage ist nicht zu löschen, sondern bleibt bestehen. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 12.12.1997 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz beantragte die betreibende Partei, ihr gegen die verpflichtete Partei Hans Peter K*****, geboren am *****, auf Grund des (beigelegten) vollstreckbaren Bescheides der Wiener Gebietskrankenkasse vom 10.10.1995 zur Hereinbringung des vollstreckbaren Anspruchs von (restlich) S 726.021,17 samt 7,97 % Zinsen aus S 541.557,51 ab 5.12.1997 und der mit S 70,- Barauslagen verzeichneten Antragskosten die Exekution ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In seinem Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension vom 19. Februar 1981 gab der Kläger unter anderem an, die selbständige Erwerbstätigkeit in der Land(Forst)wirtschaft (Eigengrund im Ausmaß von 6,077 ha) am 1. Februar 1981 durch Verpachtung aufgegeben zu haben. Er habe den Betrieb seit 9. November 1949 selbständig geführt und sei bis 9. August 1976 Eigentümer von 3/8, seit 10. August 1976 von 5/8 des Eigengrundes. Seit 27. Oktober 1975 seien die restlichen 3/8 vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verkaufte den Beklagten mit Kaufvertrag vom 10. 8./26. 9. 1978 die Liegenschaft EZ***** KG ***** „Brandstattgut in *****“ gegen einen Barkaufpreis von 770.000 S, Übernahme einer Hypothek von 600.000 S, Einräumung eines Wohnungsrechts und eine monatliche, wertgesicherte Versorgungsleibrente von 12.608,10 S. Der Kaufvertrag enthält eine (unbedingte Aufsandungserklärung der Klägerin zum Zweck der Einverleibung des Eigentumsrechts für die Beklagten. Di... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ 14 und 152 je KG Grafendorf ist das Eigentumsrecht des Alois C, geb. 1927 zu einem Viertel auf Grund des notariellen Schenkungsvertrages vom 5.7.1957 und zu einem Viertel auf Grund der Einantwortungsurkunde des Erstgerichtes vom 30.12.1965, A 218/65, sowie das Eigentumsrecht der Maria C, geb.Reinbacher zu einem Viertel auf Grund der Ehepakte mit Erbvertrag vom 5.7.1957 und zu einem Viertel auf Grund der vorgenannten Einantwortungsurkunde einverle... mehr lesen...
Norm: EO §150GBG §4
Rechtssatz: Ob der Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren eine Last übernommen hat, muß nach der Grundbuchseintragung beurteilt werden, wenn nach dem Inhalt des Zwangsversteigerungsaktes nicht von einer ausdrücklichen Übernahme ausgegangen werden kann (hier: Zwangsversteigerungsakt bereits skartiert). Entscheidungstexte 6 Ob 11/82 Entscheidungstext OGH 25.03.1... mehr lesen...
Mit der am 23. November 1976 eingebrachten Kündigung kundigte die Klägerin als Eigentümerin zu 566 000/4 134 000 Anteilen der Liegenschaft EZ 117 der KG I, mit denen Wohnungseigentum an der aus zwei Zimmern, Wohnküche, Vorraum und Badezimmer bestehenden Wohnung Nr. 1 des Hauses K-Straße 4 in S verbunden ist, der Beklagten diese Wohnung wegen Eigenbedarfes nach § 19 Abs. 2 Z. 5 MietG zum 31. März 1977 auf. Die Beklagte erhob dagegen Einwendungen und verwies auf die Kündigungsbeschrän... mehr lesen...
Norm: ABGB §1236GBG §4GBG §5
Rechtssatz: Die Gütergemeinschaft unter Lebenden muss, um dingliche Wirkung zu haben, im Grundbuch in der Weise ersichtlich gemacht werden, dass für jeden Ehegatten das Eigentumsrecht mit der Beschränkung einverleibt wird, dass während der Dauer der Gütergemeinschaft kein Teil einseitig über seinen ideellen Anteil verfügen kann. Wird im Hauptbuch nur auf eine Ehevertrag und Erbvertrag verwiesen, tritt keine dinglich... mehr lesen...
Der Kläger ist der Vater des Erstbeklagten und der Ehegatte der Zweitbeklagten. Der Notariatsakt vom 18. Feber 1931 schlossen der Kläger und die Zweitbeklagte einen Ehe- und Erbvertrag, mit dem sie über ihr gesamtes beiderseitiges Vermögen, welches sie besessen haben, in Zukunft einzeln oder gemeinsam erwerben, ererben oder sonst an sich bringen würden, die allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall vereinbarten; sie setzten sich zu drei Vierteln ihres Nachlaßve... mehr lesen...
Die Verpflichtete und ihr Mann Anton G sind je zur Hälfte bücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 59 KG G. Die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes erfolgte auf Grund einer Einantwortungsurkunde vom 11. Jänner 1938, "des notariellen Ehevertrages vom 9. September 1939" und der Heiratsurkunde vom 10. Mai 1941. Auf Grund des gegen die nunmehrige Verpflichtete zu 1 Cg ../69 ergangenen Versäumungsurteils des KG Ried im Innkreis vom 25. Juni 1969 wurde auf ihrem Hälfteanteil an der Liege... mehr lesen...
Norm: ABGB §1236GBG §4EO §87
Rechtssatz: Auch wenn der betreibende Gläubiger das Bestehen einer Gütergemeinschaft kennt, steht diese, wenn im Hauptbuch lediglich "notarieller Ehevertrag vom ...." angeführt ist, einer Exekutionsführung auf Grund eines Exekutionstitels nur gegen einen Ehegatten nicht entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 91/70 Entscheidungstext OGH 16.09.1970 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §440GBG §4GBG §93
Rechtssatz: Das Eigentum an einer veräußerten Liegenschaft geht grundsätzlich schon im Zeitpunkt des Einlangens des (vom Grundbuchsgericht erst später bewilligten und vollzogenen) Grundbuchsgesuches auf den Erwerber über (so schon 3 Ob 462/59 = JBl 1960 S 295; mit ablehnender Besprechung von Wahle). Entscheidungstexte 5 Ob 256/66 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 18. Dezember 1965 verkaufte die Konkursmasse X., vertreten durch den Masseverwalter, die Liegenschaft EZ. A., zu der das vom Gemeinschuldner bewohnte Grundstück Nr. 1/1 Haus KNr. 1 gehörte, an die Marktgemeinde N. um den Kaufpreis von 1.900.000 S. Nach Punkt IV des Kaufvertrages übernimmt die Konkursmasse die Haftung dafür, daß die Liegenschaft frei von Miet- oder Wohnrechten oder sonstigen Besitzrechten dritter Personen ist, sowie die Verpflichtung, die gänzliche ... mehr lesen...