Norm
ABGB §1236Rechtssatz
Auch wenn der betreibende Gläubiger das Bestehen einer Gütergemeinschaft kennt, steht diese, wenn im Hauptbuch lediglich "notarieller Ehevertrag vom ...." angeführt ist, einer Exekutionsführung auf Grund eines Exekutionstitels nur gegen einen Ehegatten nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0002546Dokumentnummer
JJR_19700916_OGH0002_0030OB00091_7000000_001