Norm
EKHG §9 GRechtssatz
(Zum EHG) Läßt sich das Mitverschulden des Fahrers einer Straßenbahn an einem Unfalle, der von einem Kutscher verschuldet wurde, nicht ausschließen, so haftet die Straßenbahnunternehmung nach § 1 EHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0059102Dokumentnummer
JJR_19281017_OGH0002_0020OB00723_2800000_001