Norm: StGB §83StGB §84StGB §28
Rechtssatz: Die (selbständige) Qualifikation des § 84 Abs 4 StGB und die (unselbständige) Qualifikation des § 84 Abs 2 StGB konkurrieren echt. Es wird (wie hier bei Tat? und Opferidentität) ein Verbrechen nach § 84 Abs 4 StGB und ein Vergehen nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 StGB begründet. Entscheidungstexte 13 Os 111/18z Entscheidungstext OGH 21.11.2018 13 ... mehr lesen...
Norm: StGB §84StGB §169 Abs1
Rechtssatz: Mangels Vorliegens eines Scheinkonkurrenzverhältnisses (bei gleichzeitig fehlender Exklusivität) können die Tatbestände des § 84 StGB mit dem Tatbestand des § 169 Abs 1 StGB echt ideal konkurrieren. Entscheidungstexte 13 Os 85/18a Entscheidungstext OGH 21.11.2018 13 Os 85/18a European Case Law Id... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Dragan M***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 4. Jänner 2008 in Koblach Jelena P***** durch mehrere wuchtige Schläge mit einer etwa 2,4 kg schweren Bratpfanne gegen ihren
Kopf: vorsätzlich getötet. Rechtliche Beurteilung Die aus den Gründen der Z 5 und (der Sache nach) 6 des § 345 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Dragan J***** und Emir D***** (richtig:) der Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB (A.) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 2 erster und zweiter Fall StGB (B.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Dragan J***** und Emir D***** (richtig:) der Verbrechen der absichtliche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Selcuk T***** und Ismail Ö***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A/I), der Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142, 143 zweiter Fall StGB (A/II) und des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Selcuk T***** ... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 1. August 2005 legte die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau den Angeklagten Rene M*****, Josef G***** und Michael K***** zur Last, am 31. Jänner 2005 in Eggenburg den Mitangeklagten Haofan Z***** in verabredeter Verbindung durch Versetzen mehrerer Faustschläge, die eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung, nämlich eine Schädelprellung und eine Rissquetschwunde des rechten Mittelfingers mit einer Streckensehnenverletzung zur Folge hatten,... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84StGB §88 Abs1 A
Rechtssatz: Eine Gesundheitsschädigung gemäß § 83 Abs 1 StGB liegt zB dann vor, wenn der Täter dem Opfer ein Suchtmittel verabreicht und damit idR eine (von der Qualität und Quantität des Suchtmittels abhängige) Vergiftung iS einer pathologischen Veränderung im Körper der betroffenen Person hervorruft. Die Verschlimmerung eines schon bestehenden (gleichgültig wodurch bewirkten) Rauschzustandes ist nur dann ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Özcan B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl I 2001/130 (I.a.), der Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 15 StGB (I.b. und II.b.), der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB idF BGBl I 2001/130 (II.a.), der Freiheitsentzeihung nach § 99 Abs 1 StGB (II.c.) sowie nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG (III.) und nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster, zweiter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Sasa und Suzana J***** (richtig:) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (Suzana J***** zu A. als unmittelbare Täterin, Sasa J***** zu G. als Beteiligter durch Unterlassen nach §§ 2, 12 dritter Fall StGB) sowie - zum Teil als Beteiligte durch Unterlassen nach §§ 2, 12 dritter Fall StGB - der absichtlichen schweren Körperve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen – auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden – Urteil wurde Robert K***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (l) und des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z l StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen – auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden – Urteil wurde Robert K***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB (l) und des Vergehens des schweren Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz eins,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. und 13. 7. 1997 fand in Feldkirch das Weinfest statt; deshalb waren in der Altstadt mehrere Stände (ua auch vor dem Lokal "Mama Mia") aufgestellt. Der Kläger und der Erstbeklagte, die sich zuvor bereits im "Klub 86" der Ochsenpassage getroffen hatten und von dort - jeweils mit Bekannten - in Richtung des Standes beim "Mama Mia" gingen, hatten bereits auf dem Weg dorthin eine verbale Auseinandersetzung. Der Erstbeklagte begab sich daher zu dem beim Wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist die Mutter, der Zweitkläger der Vater des am 2. 1. 1988 geborenen Drittklägers. Der Drittkläger kam schwer behindert zur Welt. Ihm fehlen die beiden oberen Extremitäten. Er hat beiderseits Klumpfüße. Nach den Behauptungen der Kläger ist zudem das linke Bein um eine halbe Oberschenkellänge verkürzt. Der Zweitbeklagte war Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Er war Universitätsprofessor und Oberarzt an einer Universitätsfrauenklinik.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas Franz H***** - abweichend von der wegen des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB erhobenen Anklage (ON 47) - des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 5. September 1997 in Wien den Helmut H***** vorsätzlich am Körper verletzte, indem er einen gläsernen Aschenbecher wuchtig gegen dessen
Kopf: schlug, wodurch er zwei Rißquetsc... mehr lesen...
Begründung: Mit den Urteilen des Landesgerichtes St.Pölten vom 12.1.1990, 18 E Vr 1101/87, Hv 70/88-41, sowie vom 25.4.1990, 31 Vr 1021/87, Hv 7/87-42, wurden die beiden Beklagten (der Erstbeklagte zu Hv 70/88-41, der Zweitbeklagte zu Hv 7/87-42), jeweils rechtskräftig wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen nach den §§ 83 Abs 1, 85 Z 1 und 3 StGB zu einjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie am 4.7.1987 in U***** im einvernehmlichen Zusammenw... mehr lesen...
Norm: StGB §84 B
Rechtssatz: Die Beurteilung der Rechtsfrage, ob eine schwere Gesundheitsschädigung vorliegt, obliegt zwar als juristische Wertung allein dem Gericht, für welche der ärztliche Sachverständige allerdings die Grundlagen liefert. Hiebei ist der jeweilige Stand der Medizin entsprechend zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 11 Os 22/95 Entscheidungstext OGH 28.02.1995 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 BStGB §88 Abs1 A
Rechtssatz: An der Gesundheit schädigt, wer eine Krankheit herbeiführt, wobei unter Krankheit ein Zustand zu verstehen ist, dem Krankheitswert im medizinischen Sinn zukommt; auch eine Verschlimmerung einer bereits bestehenden Krankheit entspricht nach herrschender Auffassung dem Begriff der Gesundheitsschädigung, bei der es primär (im Gegensatz zur Verletzung am Körper) um eine Funktionsstörung geht. ... mehr lesen...
Gründe: Der ***** 1953 geborene Willy Thomas Paul S***** wurde des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 27.November 1990 in Linz seine Lebensgefährtin Petra P***** vorsätzlich am Körper schwer verletzt, indem er ihr durch wuchtige Schläge einen zentralen Leberriß mit Blutungen im Bauchraum, eine 3 cm lange bis zum Schädeldach reichende Rißquetschwunde, Hämatome an den Ober- und Unterlidern, eine Blutunterlaufun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred K***** des Verbrechens der schweren Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 (ergänze: Abs. 1), 84 Abs. 2 Z 1, 86 StGB schuldig erkannt, weil er am 29.März 1990 in Wien Helmut E***** durch einen Pistolenschuß in den Bauch, der eine Bauchsteckschußverletzung zur Folge hatte, welche unter anderem zur Eröffnung der unteren Hohlvene und der Körperhauptschlagader führte, vorsätzlich am Körper verletzte und dabei mit einem solche... mehr lesen...
Gründe: Die am 8.Mai 1963 geborene Andrea B***** wurde mit dem angefochtenen Urteil aufgrund der gegen sie wegen des Verbrechens des Quälens oder der Vernachlässigung unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach dem § 92 Abs. 2 und Abs. 3, zweiter Fall, StGB erhobenen Anklage der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4, erster Fall, StGB (I.a des Urteilssatzes) und dem § 88 Abs. 1 StGB (I.b) sowie der fahrlässigen Tötung nach dem § 80 StGB (II... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Brüder Gerhard K***** und Norbert K***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in der Nacht zum 6.März 1990 in Wien in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Wilhelm Z***** durch Versetzen von Faustschlägen und Fußtritten und die Aufforderung, insgesamt 5.000 S herzugeben, mit Gewalt gegen seine Person fremde bewegliche Sachen, nämlich den genannten Geldbet... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 15.Oktober 1964 geborene Josef Z***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs 1 StGB (Punkt 2.1. des Urteilssatzes) und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB (2.2. und 2.3.), der am 10.Mai 1967 geborene Oliver Z***** der Vergehen des Raufhandels nach dem § 91 Abs 1 StGB (1.) und der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB (3.), der am 30.Juni 1962 geborene Johannes Siegfr... mehr lesen...
Gründe: Die Angeklagten Markus W*** und Sonja H*** wurden der Vergehen des Hausfriedensbruchs nach § 109 Abs 3 Z. 1 und 3 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes), der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (2) und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z. 2 StGB (3) schuldig erkannt. Darnach sind sie im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit den rechtskräftig Verurteilten Kurt S*** und Timbo B*** am 27. September 1987 in Linz mit Gewalt, indem sie mit einer Bank gegen die ... mehr lesen...
Gründe: Mit der im Urteilskopf bezeichneten Strafverfügung wurde Elisabeth A*** als Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 erster Fall StGB angelastet, daß sie am 25. November 1985 als Lenkerin eines PKWs einen Verkehrsunfall verschuldet und Hilde M*** hiedurch eine schwere Verletzung, und zwar eine Kompressionsfraktur des neunten Brustwirbelkörpers, erlitten habe. Die Generalprokuratur vertritt die Ansicht, die Erlassung dieser Strafverfügung sei n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.Dezember 1965 geborene Elektrikergeselle Peter P*** des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs 1, 85 Z 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 6.Juni 1987 in Böhlerwerk den Helmut K*** durch Versetzen eines Schlages, wodurch der Genannte mit dem
Kopf: auf den Asphalt der Straße aufschlug, vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat für immer ein schweres Leiden des Helmut K***, nämlich eine H... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Salzburg erhob gegen den Kläger, Herfried Manfred S***, Martin H***, Manfred P*** und Erich E*** Strafantrag, die Genannten hätten am 19. August 1984 in Saalfelden an einer Schlägerei teilgenommen, wodurch Johann S*** einen Schienbeinbruch (richtig Schienbeinkopfbruch) rechts und Jim G*** einen Bruch des Mittelhandknochens, eine Wunde am Kinn, Abschürfungen vor dem linken Ohr und Bißwunden an den Fingern, sohin schwere Verletzungen erlitten hätte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 33jährige Paul H*** (zu 1.) des Verbrechens der schweren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 (Abs. 2), 85 Z 2 StGB, (zu 2 a) des Vergehens des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs. 1 StGB und (zu 2 b) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - am 3.Juni 1987 in Kalsdorf seiner Ehefrau Rosemarie H*** mit Mißhandlungsvorsatz eine im... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Dezember 1941 geborene Maschinenarbeiter Helmut K*** des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 (§ 83 Abs. 1) StGB schuldig erkannt, weil er am 7. Dezember 1986 sich fahrlässig in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand Rudolf P*** durch Faustschläge - nach der Auffassung des Erstgerichtes - leichte Körperverletzungen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Juli 1971 geborene, somit jugendliche Bertram M*** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 3.Dezember 1986 in Bregenz den Christoph O*** fahrlässig am Körper verletzt, indem er ihm einen Stoß versetzte, wodurch der Genannte zu Boden stürzte und er selbst mit vollem Körpergewicht auf ihn fiel, was bei Christoph O*** eine schwere Körperverletzun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zur Tatzeit etwas weniger als fünfzehn Jahre alt gewesene (Haupt-) Schüler Harald M*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, wobei ihm das Erstgericht in teilweiser Abweichung von dem im
Spruch: wiedergegebenen Anklagevorwurf lediglich eine vorsätzliche Mißhandlung und eine solcherart fahrlässige Herbeiführung der schweren Verletzung des Tatopfers anlastete. Nach den hier wesent... mehr lesen...
Norm: StGB §84 A
Rechtssatz: Ein durch die Tat (§ 206 Abs 1 StGB) erlittener 10 cm langer und 1 cm tiefer, in die Weichteile hinabreichender Scheideneinriß und eine tiefgreifende Zerreißung des Jungfernhäutchens, verbunden mit starken, Blutarmut verursachenden Blutungen, ist eine schwere Körperverletzung (§ 206 Abs 2 erster Qualifikationsfall). Entscheidungstexte 14 Os 94/87 Entsche... mehr lesen...