Gründe: Das Schöffengericht verurteilte den am 23.Juni 1958 geborenen Hilfsarbeiter Gerhard A wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB gemäß dieser Gesetzesstelle zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Es nahm als erschwerend eine Vorstrafe wegen § 83 Abs. 1 StGB, die mehrfachen Unzuchtshandlungen und die für das Opfer infolge zahlreicher Mißhandlungen qualvolle Vorgangsweise, als mildernd hingegen das Alter des Täters unter 21 Jahren an. Gegen das Urt... mehr lesen...
Norm: StGB §71StGB §102 Abs1
Rechtssatz: Erpresserische Entführung zählt nicht zu den strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen (VI Abschnitt des StGB). Entscheidungstexte 13 Os 108/78 Entscheidungstext OGH 29.09.1978 13 Os 108/78 Veröff: SSt 49/47 11 Os 147/84 Entscheidungstext OGH 31.10.1984 11 Os 147/84 Beisa... mehr lesen...
Norm: StGB §23StGB §39StGB §71
Rechtssatz: Der enge spezifische Rückfallsbegriff (Rückfall in Delikte derselben Art) gilt nur dort, wo der Gesetzgeber den Begriff der gleichen schädlichen Neigung (§ 71 StGB) verwendet (zB §§ 39, 58 Abs 2 StGB). Entscheidungstexte 13 Os 13/78 Entscheidungstext OGH 30.05.1978 13 Os 13/78 Veröff: EvBl 1979/46 S 132 = SSt 49/33 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Dezember 1950 geborene, zuletzt als Pferdepfleger beschäftigt gewesene Werner A I./ des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs 1 und 2 StGB., II./ des Verbrechens der Schändung nach dem § 205 Abs 1 StGB., III./ des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 3, 128 Abs 1 Z. 1 und 4 StGB., IV./ des Vergehens des schweren Betrugs nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z. 1 und Abs 2 StGB. und V./ des Verg... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §71StGB §287
Rechtssatz: Für die Annahme der gleichen schädlichen Neigung bei einer Tat nach § 287 StGB ist eine Vorverurteilung nach § 287 StGB nicht notwendig. Die gleiche schädliche Neigung kann auch im gleichen Charaktermangel (hier: Neigung zu haltlosen Sichbetrinken) bestehen. Entscheidungstexte 13 Os 159/77 Entscheidungstext OGH 24.02.1978 13 Os 159/77 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderen der Angeklagte Rudolf A des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach dem § 287 Abs 1 (§§ 15, 269 Abs 1; 115 Abs 1, 117 Abs 2) StGB. schuldig erkannt, weil er sich am 19. Dezember 1975 in Traismauer fahrlässig durch den Genuß von Alkohol in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzte und im Rausch dadurch, daß er den Gendarmeriebeamten Erich B mit Gewalt u... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §71
Rechtssatz: § 83 ff StGB und § 142 ff StGB = gleiche schädliche Neigung. Entscheidungstexte 10 Os 5/78 Entscheidungstext OGH 25.01.1978 10 Os 5/78 9 Os 73/79 Entscheidungstext OGH 08.06.1979 9 Os 73/79 Ähnlich; Beisatz: § 83 StGB und § 131 StGB - gleiche schädliche Neigung. (T1) ... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs2StGB §71
Rechtssatz: Gleiche schädliche Neigung der Delikte nach §§ 411 (81 StG, §§ 83 f 269 StGB) und 201 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 143/77 Entscheidungstext OGH 27.10.1977 12 Os 143/77 13 Os 152/77 Entscheidungstext OGH 03.11.1977 13 Os 152/77 Ähnlich; Beisatz: Gleicher Charaktermangel der ausgeprägten Mißacht... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §71
Rechtssatz: Gleiche schädliche Neigung einer Tat nach § 125 StGB (§§ 319 und 468 StG) und nach § 202 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 19/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 13 Os 19/77 13 Os 152/77 Entscheidungstext OGH 03.11.1977 13 Os 152/77 Ähnlich; Beisatz: § 411, 468, 155 lit a, b und c StG u... mehr lesen...
Norm: StGB §71
Rechtssatz: Gleiche schädliche Neigung eines Verkehrsdeliktes und einer Tat nach § 202 StGB verneint. Entscheidungstexte 13 Os 194/76 Entscheidungstext OGH 25.02.1977 13 Os 194/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0092096 Dokumentnummer JJR_19770225_OGH0002_0130OS0... mehr lesen...
Norm: StGB §71
Rechtssatz: Die Frage, ob strafbare Handlungen gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet sind und demnach auf der gleichen schädlichen Neigung des Täters beruhen, kann nicht allein nach der systematischen Einordnung der in Betracht kommenden Tatbestände im StGB beurteilt werden, sondern ist vor allem nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen, wobei auch darauf Bedacht zu nehmen ist, ob es sich, kriminologisch gesehen, um ein gle... mehr lesen...
Norm: Amnestie 1968 §5 litbStGB §71
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine gleiche schädliche Neigung vorliegt, wird zwar der Umstand von besonderer Bedeutung sein, ob sich die Verfehlungen gegen gesetzliche Bestimmungen richten, die das gleiche Rechtsgut schützen; dies allein kann aber noch nicht den Ausschlag geben, weil es auch in solchen Fällen denkbar ist, daß der strafbaren Handlung nicht immer die gleiche, derselben gefährlichen oder v... mehr lesen...
Norm: StGB §71
Rechtssatz: Ob eine gleiche schädliche Neigung vorliegt, bestimmt sich zunächst darnach, ob sich die Verfehlungen gegen gesetzliche Bestimmungen richten, die im Ergebnis dasselbe Rechtsgut schützen. Dies allein kann aber noch nicht den Ausschlag geben, weil es auch in solchen Fällen denkbar und möglich ist, daß der strafbaren Handlung nicht immer die gleiche, derselben gefährlichen oder verwerflichen Charaktereigenschaft entsprin... mehr lesen...
Norm: StGB §71
Rechtssatz: Unter schädlicher Neigung ist eine gefährliche oder verwerfliche Charaktereigenschaft des Täters zu verstehen, die ihn wiederholt straffällig werden läßt, eine schädliche Neigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Schuld des Täters von besonderer Artung ist und eine bestimmte Tendenz aufweist. Entscheidungstexte 9 Os 128/61 Entscheidungstext OGH 02.05.19... mehr lesen...
Norm: StGB §71
Rechtssatz: Bei einer Verurteilung nach dem § 335 StG (nunmehr § 88 Abs 4 StGB) und einer weiteren nach dem § 431 StG (nunmehr § 88 Abs 1 StGB), wenn es sich in beiden Fällen um Verletzung von Verkehrsvorschriften handelt, liegt die sozialschädliche Tendenz beim Täter auf der gleichen Linie. Er bekundet daher in beiden Fällen "gleiche schädliche Neigung". Entscheidungstexte 9 O... mehr lesen...
Norm: StGB §71
Rechtssatz: Wenn ein nach § 523 StG (nunmehr § 287 StGB) verurteilter Täter sich neuerlich schuldhaft in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand eine ihm sonst als strafbare Handlung zuzurechnende Handlung oder Unterlassung begeht, so hat er schon durch dieses neuerliche Sichversetzen in einen Rauschzustand aus derselben schädlichen Neigung gehandelt, auf der auch die erste Tat ... mehr lesen...