Norm
StGB §71Rechtssatz
Unter schädlicher Neigung ist eine gefährliche oder verwerfliche Charaktereigenschaft des Täters zu verstehen, die ihn wiederholt straffällig werden läßt, eine schädliche Neigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Schuld des Täters von besonderer Artung ist und eine bestimmte Tendenz aufweist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0092135Dokumentnummer
JJR_19620704_OGH0002_0110OS00197_6200000_002