Norm: StGB §6StGB §159
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass es im österreichischen Strafrecht eine allgemeine Unterscheidung von Schweregraden der Fahrlässigkeit nicht gibt, ist die Frage nach „grob“ fahrlässigem Verhalten deliktsbezogen zu beantworten. Hievon ausgehend ist grobe Fahrlässigkeit iSd § 159 StGB gegeben, wenn unter dem Aspekt des Gläubigerschutzes eine ungewöhnliche und auffallende Sorgfaltswidrigkeit bei einem Gesinnungsunwert vo... mehr lesen...
Norm: StGB §6StGB §7StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die als Ausnahme angelegte objektive Erfolgszurechnung stellt im Gegensatz zur Kausalität - prozessual gesehen - eine negative Tatbestandsvoraussetzung dar, und bedarf daher nur dann ausdrücklicher Feststellungen, wenn deren Ausschluss indiziert ist. Entscheidungstexte 13 Os 102/06h Entscheidungstext OGH 08.11.2006 13... mehr lesen...
Norm: StGB §6StGB §7 Abs2StGB §91 Abs2
Rechtssatz: § 91 Abs 2 zweiter Fall StGB liegt vor, wenn der Angriff für die schwere Verletzung (im Sinne der Äquivalenztheorie) ursächlich und der Erfolg normativ zurechenbar war. Zwischen einem tätlichen Angriff mehrerer und schweren Abwehrverletzungen des angegriffenen Opfers besteht selbst dann, wenn die Gegenwehr offensiv, aber in Notwehr erfolgte, durchaus ein Adäquanz- und Risikozusammenhang. ... mehr lesen...
Norm: StGB §6StGB §88
Rechtssatz: Wer an einem arbeitsteiligen Zusammenwirken nur untergeordnet und ausschließlich im Interesse des Verletzten, der Vorgesetzter und für den das Risiko überschaubar ist, tätig wird, haftet nicht für dessen Verletzung. Er wirkt lediglich an einer fremden Selbstgefährdung mit. Entscheidungstexte 10 Bl 11/96 Entscheidungstext LG Ried 11.11.1997 10 Bl... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §57LMG 1975 §64StGB §6
Rechtssatz: Ein erfahrener Koch, dem die Leitung der Küche übertragen wurde, braucht weder in der Handhabung der gewöhnlich dort in Gebrauch stehenden Geräte unterwiesen noch dahin unterrichtet werden, auf welche Art er die üblicherweise zu Verwendung gelangenden Lebensmittel zu prüfen hat. Entscheidungstexte 10 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 14... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §57LMG 1975 §64StGB §6
Rechtssatz: Die einen geschäftsführenden Gewerbeinhaber treffende Verantwortung darf keinesfalls zur Gänze und für Dauer an einen völlig unkontrollierten Angestellten delegiert werden. Entscheidungstexte 10 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 14.09.1976 10 Os 110/76 Veröff: EvBl 1977/93 S 191 = SSt 47/46 = ÖBl 1978,9 ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §57LMG 1975 §64StGB §6
Rechtssatz: Die Überwachungspflicht eines Gewerbeinhabers ist, solange er nicht zur Vorsicht gemahnende Fehlleistungen seines Vertreters feststellen kann, keine den Geschäftsbetrieb jederzeit und nach allen Richtungen durchdringende, doch hat er von Zeit zu Zeit zumindest stichprobenweise die in Benützung stehenden Geräte und die zur Verwendung gelangenden Lebensmittel auf ihre einwandfreie Beschaffenheit z... mehr lesen...
Norm: StGB §6StGB §80 CStGB §88
Rechtssatz: 1. Die Verurteilung eines Arztes wegen fahrlässiger Tötung setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eine objektiv für ihn bestehende Pflicht schuldhaft verletzt hat und daß diese Pflichtverletzung ursächlich für die eingetretenen Folgen war. 2. Pflichten eines Arztes können sich aus allgemein anerkannten und praktizierten Berufsregeln oder aus Arbeitsanweisungen und Arbeitsinstruktionen des Leiters... mehr lesen...
Norm: StGB §6StGB §10
Rechtssatz: Der Begriff des unwiderstehlichen Zwanges im Sinne des § 2 lit g StG (nunmehr § 10 StGB) kommt nur für den Fall des Ausschlusses bösen Vorsatzes (dolus) in Betracht. Bei einem Fahrlässigkeitsdelikt kann eine allfällige Zwangslage des Täters nur unter dem weiteren Gesichtspunkte der Unzumutbarkeit rechtgemäßen Verhaltens Berücksichtigung finden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...