Norm: StGB §43StGB §43a
Rechtssatz: Nach § 43 StGB ist die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe (von nicht mehr als zwei Jahren) nur in ihrer Gesamtheit zulässig; die bedingte Nachsicht eines Teiles einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Monaten ist auch nach § 43 a StGB nicht möglich. Entscheidungstexte 13 Os 125/89 Entscheidungstext OGH 12.10.1989 13 Os 125/89 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.November 1951 geborene Gelegenheitsarbeiter Kurt M*** wurde vom Landesgericht Linz wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Gemäß § 43 Abs. 1 StGB wurde der Vollzug von zwei Monaten der Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen (Protokollsvermerk und gekürzte Urteilsausfertigung). Rechtliche Beurteilung Dieses Urte... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §5 Z9StGB §43a
Rechtssatz: Durch § 5 Z 9 JGG 1988 werden in Bezug auf die Anwendbarkeit der §§ 43 und 43 a StGB nur die Obergrenzen des zu verhängenden oder verhängten Strafmaßes ausgeschaltet. Dagegen gelten die im § 43 a Abs 2 und 3 StGB festgesetzten Mindestfreiheitsstrafen von mehr als sechs Monaten bei Straftaten Jugendlicher ebenso unverändert wie die im § 43 a Abs 3, letzter Satz, StGB vorgesehene Relation zwischen dem bed... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichts Wels vom 2. Mai 1989, GZ. 15 E Vr 218/89-54, wurde der am 8. Jänner 1970 geborene (zu den jeweiligen Tatzeiten noch jugendliche) Hilfsarbeiter Josef P*** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 und 15 StGB. sowie der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB., des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 ... mehr lesen...
Norm: StGB §43StGB §43aStPO §281 Abs1 Z11 Fall1 BStPO §290 Abs1StPO §493 Abs2
Rechtssatz: Die Unterlassung der Festsetzung einer Probezeit bei Gewährung der bedingten Strafnachsicht stellt eine Überschreitung der gerichtlichen Strafbefugnis dar. Entscheidungstexte 11 Os 85/89 Entscheidungstext OGH 08.08.1989 11 Os 85/89 13 Os 78/02 En... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl Heinz B*** des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und ebenso wie der des gleichen Deliktes sowie des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs 1 und 2, erster Fall, StGB schuldig gesprochene Peter M*** zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren verurteilt; gemäß dem § 43 a Abs 4 StGB wurde beiden Angeklagten ein Teil der Freiheitsstrafe im Ausmaß von jeweils zwei Jahren b... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §33StGB §43StGB §43aTilgG §1 Abs4
Rechtssatz: Getilgte Verurteilungen dürfen gemäß der ratio des § 1 Abs 4 TilgG in keinem wie immer gearteten Zusammenhang, auch nicht zur Beurteilung der Täterpersönlichkeit, herangezogen werden (EvBl 1977/249 ua). Entscheidungstexte 13 Os 6/89 Entscheidungstext OGH 16.03.1989 13 Os 6/89 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Juli 1938 geborene Hilfsschlosser Benedikt G*** neben anderen strafbaren Handlungen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt. Vom Anklagevorwurf (Ausdehnung S. 97, 98), der Beschwerdeführer habe Ende September oder im Oktober 1988 in Telfs Susanne L*** durch die gefährliche Drohung, er w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde der am 2.Juni 1972 geborene Markus M*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB (Punkt B) schuldig erkannt und hiefür nach § 129 StGB unter Anwendung von § 11 Z 1 JGG 1961 und § 41 StGB zu einer - gemäß § 43 StGB unter Bestimmung e... mehr lesen...
Norm: StGB §37StGB §43StGB §43aStPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Mit dem Einwand, dass anstelle der ausgesprochenen (sechs Monate nicht übersteigenden) Freiheitsstrafe gemäß § 37 Abs 1 StGB eine Geldstrafe zu verhängen gewesen wäre, wird kein rechtsfehlerhafter Strafausspruch geltend gemacht, wie dies für jeden der drei Anwendungsfälle der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO Voraussetzung wäre. Die Entscheidung, ob es aus spezialpräventiven oder generalpräv... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der - inzwischen pensionierte - Finanzbeamte Leopold L*** des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs. 1 StGB (Punkt A I des Schuldspruches), des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB (A II), des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB (A III) und des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit a FinStrG als Beteiligter gemäß § 11 dritter Fall FinStrG (A ... mehr lesen...
Norm: StGB §43a
Rechtssatz: Die Rückverweisung des § 43 a Abs 4 StGB auf die "Voraussetzungen des § 43" StGB erfordert auch im Bereich des § 43 a StGB die Bedachtnahme darauf, ob es der Vollstreckung der Strafe bedarf, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken (§ 43 Abs 1 StGB). Entscheidungstexte 13 Os 137/87 Entscheidungstext OGH 19.05.1988 13 Os 137... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten Dr. Georg K*** wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 (erster Fall) StGB nach dem ersten Strafsatz des § 148 StGB unter Anwendung der §§ 41, 37 StGB zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen, wobei es den Tagessatz mit 650 S und die Ersatzfreiheitsstrafe mit 120 Tagen festsetzte. Bei der Strafbemessung wertete es als erschwerend "die strafbaren Handlungen verschiedener Arten" und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rudolf M*** der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB und der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB sowie des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach §§ 28, 142 Abs. 1 StGB zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Bei deren Bemessung waren erschwerend das Zusammentreffen eines Verbrechens mit zwei Vergehen und die einschlägigen Vorstrafen; mildernd war nichts. Gegen dieses Urtei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter L*** (zu 1.) des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB und (zu 2.) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien in der Zeit vom 22. Juni 1983 bis Ende 1984 ihm als Geschäftsführer der Firma Fritz W*** anvertraute Bargeldbeträge von insgesamt 174.333,32 S sich durch Entnahme aus der Firmenkasse und Verwendung für eigene Zwecke mit dem Vorsatz zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Susanne P*** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB und des Vergehens der versuchten falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde als Beteiligte nach §§ 15, 12, 2. Alt., 289 StGB schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, in Wien A/ ein ihr anvertrautes Gut im Wert von mehr als 100.000 S, nämlich für die Firma S*** & H*** OHG vereinnahmte Geldbeträge in nachangeführter Höhe, sich mit dem Vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Hermann W*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 5.Juli 1985 in Klagenfurt versucht hat, Franziska P*** mit Gewalt, nämlich dadurch, daß er sie am Hals erfaßte, würgte und ihr Ohrfeigen versetzte, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 4, 5, 9 lit. b und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestüt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ursula D*** des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und hiefür nach der letztgenannten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 1 (einem) Jahr sowie überdies gemäß § 369 (Abs. 1) StPO zur Bezahlung eines Betrages von 112.844,50 S an den Privatbeteiligten Johann K*** verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Schöffengericht als erschwerend den hohen Schaden sowie d... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht erkannte (u.a.) den am 27.Oktober 1945 geborenen Speditionskaufmann Fritz A des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig und verhängte über ihn nach der letztangeführten Gesetzesstelle unter Bedachtnahme gemäß den §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 31.Jänner 1984, GZ. 5169/83-30 (Verurteilung wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z. 1 und 2 StGB zu einer be... mehr lesen...
Norm: StGB §43StGB §43a
Rechtssatz: Leugnende Verantwortung an sich kein Hindernis für Gewährung des bedingten Strafnachlasses. Entscheidungstexte 11 Os 85/74 Entscheidungstext OGH 24.10.1974 11 Os 85/74 11 Os 153/74 Entscheidungstext OGH 15.01.1975 11 Os 153/74 9 Os 7/76 Entscheidungstext ... mehr lesen...