Index
L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158Rechtssatz
Das reumütige Eingestehen der Fehlleistung (Nichtentrichtung der Abgabe nach § 1 Abs 3 Wr ParkometerG) nach der Entscheidung des VfGH (über die Verfassungsmäßigkeit der Kurzparkzonenverordnung) ist keine Ablegung eines reumütigen Geständnisses iSd § 34 Z 17 StGB, weil damit kein Beitrag zur Wahrheitsfindung mehr geleistet wurde (Hinweis E 25.6.1992, 91/16/0054).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170155.X02Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
28.07.2009