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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §32;Rechtssatz
Ein besonderer Milderungsgrund des Nichtbeharrens im strafbaren Verhalten ist weder dem § 19 VStG noch den dort angeführten Bestimmungen des StGB zu entnehmen.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände SchuldformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993050141.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
27.11.2015