Norm: StGB §304
Rechtssatz: Die Tatbestände der Vorteilsannahme (§ 331 dStGB) bzw der Bestechlichkeit (§ 332 dStGB) sind nicht erfüllt, wenn der Amtsträger lediglich vorspiegelt, die Dienstleistung erbracht zu haben, für die er einen Vorteil fordert, sich versprechen läßt oder annimmt; er haftet wegen Betrugs. Veröff: JZ 1980,819 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AU... mehr lesen...
Norm: StGB §304StGB §307 Z1
Rechtssatz: Der Geschenkgeber, der einen Beamten damit zu einer Pflichtwidrigkeit verleiten will, die nicht dem § 302 Abs 1 StGB zu unterstellen ist, verantwortet nur § 307 Z 1 StGB und nicht auch Anstiftung (§ 12 zweiter Fall) zu § 304 Abs 1 StGB, weil § 307 Z 1 StGB als Gegenstück zu § 304 Abs 1 StGB speziell konstruiert ist. Bezieht sich die Tathandlung auf eine lediglich nach § 304 Abs 2 StGB strafbare Handlung, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. die damalige Kaffeesiederin und nunmehrige Angestellte Helene A der Vergehen der Verleitung zur Pflichtwidrigkeit nach dem § 307 Z. 1 StGB. (Punkt I. 2.), des schweren Betrugs nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. (Punkt II. 1.) und nach dem § 114 ASVG. (Punkt II. 2.), 2. der Finanzbeamte Peter B des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach dem § 304 Abs. 1 StGB. (Punkt I. 1.) und 3. der Angestellte Roland C der Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Gerichtsvollzieher des Exekutionsgerichts Wien (Oberoffizial) Georg A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach dem § 304 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt und hiefür zu einer (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe sowie außerdem (nicht, wie eine mißverständliche Diktion der Fassung des Urteilsspruchs nahelegen könnte, zum Verfall eines Geschenks, sondern) gemäß dem § 20 (Abs. 2) StGB. zur Bezahlung eines Geldbetrags von 26.250 S... mehr lesen...
Norm: StGB §304
Rechtssatz: § 304 StGB durch Geldannahme für einen positiven Kanalbefund. Entscheidungstexte 11 Os 21/79 Entscheidungstext OGH 27.02.1979 11 Os 21/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096090 Dokumentnummer JJR_19790227_OGH0002_0110OS00021_7900000_001 mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.11.1940 geborene Werkmeister Erich A des Vergehens der Geschenkannahme in Amtssachen nach dem § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 5.5.1976 in Wien als Werkmeister der MA 30 der Gemeinde Wien dadurch, daß er sich von Ing. Willibald B für die Ausstellung eines positiven Kanalbefunds hinsichtlich eines Zubaues auf der Liegenschaft Wien 23., Zetschegasse 13, einen Geldbetrag von etwa 2.000 S übergeben ließ, ... mehr lesen...
Norm: StGB §304
Rechtssatz: Ob der Vermögensvorteil vor, zugleich oder nach dem pflichtwidrig vorgenommenen (oder unterlassenen) Amtsgeschäft angenommen wurde ist gleichgültig. Entscheidungstexte 9 Os 124/77 Entscheidungstext OGH 25.10.1977 9 Os 124/77 13 Os 46/80 Entscheidungstext OGH 29.05.1980 13 Os 46/80 Veröff: S... mehr lesen...
Norm: StGB §304StGB §305
Rechtssatz: Vermögensvorteil durch Gewahrsamsbegründung an einem Geschenk, gleichgültig welcher Verwendung es später zugeführt werden soll. Entscheidungstexte 9 Os 124/77 Entscheidungstext OGH 25.10.1977 9 Os 124/77 17 Os 15/17k Entscheidungstext OGH 19.04.2018 17 Os 15/17k Vgl auch; Beisatz: Der Amtsträger... mehr lesen...
Norm: StGB §302StGB §304
Rechtssatz: § 304 Abs 1 StGB ist - auch ohne ausdrückliche Subsidiaritätsklausel (= stillschweigend) - gegenüber § 302 StGB subsidiär. Entscheidungstexte 13 Os 9/76 Entscheidungstext OGH 01.06.1976 13 Os 9/76 Veröff: EvBl 1977/34 S 79 = SSt 47/30 12 Os 54/78 Entscheidungstext OGH 05.10.1978 12 Os 54/78 B... mehr lesen...
Norm: StGB §304
Rechtssatz: Bei einer ständigen Beziehung zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer bedarf es eines Nachweises der Geschenkannahme, Vorteilsannahme oder Versprechensannahme jeweils vor den einzelnen Amtshandlungen nicht, ebensowenig einer individualisierenden Abgrenzung der einzelnen Amtspflichtverletzungen nach Ort, Zeit und Objekt. Entscheidungstexte 9 Os 38/70 Entsc... mehr lesen...
Norm: StGB §304StGB §307StGB §153
Rechtssatz: Sinn und Ziel des Tatbestandes des § 104 StG ist es nicht, den Staat oder den einzelnen vor Schaden zu bewahren, sondern die Reinheit, Sauberkeit und Unverkäuflichkeit der Amtsführung zu gewährleisten (vgl EvBl 1961/257 und 1969/17). Entscheidungstexte 12 Os 71/71 Entscheidungstext OGH 27.05.1971 12 Os 71/71 ... mehr lesen...
Norm: StGB §304
Rechtssatz: Unter der Voraussetzung der Identität des Geschenkgebers mit einer Partei, deren Angelegenheiten vom geschenkannehmenden Beamten zur selben Zeit dienstlich zu bearbeiten sind, somit des Fehlens von Anhaltspunkten für eine andere Motivierung dieser Vorgänge, indiziert schon das Geben und das Annehmen von keineswegs unterhalb der Schwelle der Rechtserheblichkeit bleibenden Geschenken den ursächlichen Zusammenhang zwisc... mehr lesen...