Norm
StGB §304Rechtssatz
Unter der Voraussetzung der Identität des Geschenkgebers mit einer Partei, deren Angelegenheiten vom geschenkannehmenden Beamten zur selben Zeit dienstlich zu bearbeiten sind, somit des Fehlens von Anhaltspunkten für eine andere Motivierung dieser Vorgänge, indiziert schon das Geben und das Annehmen von keineswegs unterhalb der Schwelle der Rechtserheblichkeit bleibenden Geschenken den ursächlichen Zusammenhang zwischen den Geldgeschenken und der konkreten Amtsführung (Sektionschef Dr Weikert - Stiasny-Verlag).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0095962Dokumentnummer
JJR_19700128_OGH0002_0120OS00139_6900000_001