RS OGH 1970/1/28 12Os139/69, 13Os46/80, 12Os44/80, 12Os158/82, 12Os161/82, 9Os168/82, 13Os128/82, 12

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1970
beobachten
merken

Norm

StGB §304

Rechtssatz

Unter der Voraussetzung der Identität des Geschenkgebers mit einer Partei, deren Angelegenheiten vom geschenkannehmenden Beamten zur selben Zeit dienstlich zu bearbeiten sind, somit des Fehlens von Anhaltspunkten für eine andere Motivierung dieser Vorgänge, indiziert schon das Geben und das Annehmen von keineswegs unterhalb der Schwelle der Rechtserheblichkeit bleibenden Geschenken den ursächlichen Zusammenhang zwischen den Geldgeschenken und der konkreten Amtsführung (Sektionschef Dr Weikert - Stiasny-Verlag).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0095962

Dokumentnummer

JJR_19700128_OGH0002_0120OS00139_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten