Norm
StGB §304Rechtssatz
Bei einer ständigen Beziehung zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer bedarf es eines Nachweises der Geschenkannahme, Vorteilsannahme oder Versprechensannahme jeweils vor den einzelnen Amtshandlungen nicht, ebensowenig einer individualisierenden Abgrenzung der einzelnen Amtspflichtverletzungen nach Ort, Zeit und Objekt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0095985Dokumentnummer
JJR_19711109_OGH0002_0090OS00038_7000000_004