RS OGH 1977/10/25 9Os124/77, 17Os15/17k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1977
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Norm

StGB §304
StGB §305

Rechtssatz

Vermögensvorteil durch Gewahrsamsbegründung an einem Geschenk, gleichgültig welcher Verwendung es später zugeführt werden soll.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 124/77
    Entscheidungstext OGH 25.10.1977 9 Os 124/77
  • 17 Os 15/17k
    Entscheidungstext OGH 19.04.2018 17 Os 15/17k
    Vgl auch; Beisatz: Der Amtsträger fordert einen (materiellen) Vorteil für sich, wenn er nach seiner Vorstellung (freie) Verfügungsmacht über einen Geldbetrag erlangen soll. Die (intendierte) weitere Verwendung (nach Begründung des Gewahrsams oder der Verfügungsmacht) ist für die Tatbestandsmäßigkeit ohne Bedeutung. (T1)
    Beisatz: Ein immaterieller Vorteil kann nicht Grundlage für eine Subsumtion nach § 305 Abs 3 StGB sein. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096036

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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