Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche weiterer Angeklagter sowie rechtskräftige Teilfreisprüche enthält - wurde Thomas B***** zu (II./) des Vergehens der Zuhälterei als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall und 216 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche weiterer Angeklagter sowie rechtskräftige Teilfreisprüche enthält - wurde Thomas B***** zu (römisch II./) des Vergehens der Zuhälterei als... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Mag. Franz H***** (richtig, weil § 216 Abs 2 vierter Fall eine Subsumtionseinheit, ähnlich derjenigen des § 84 Abs 3 StGB, für gleichzeitiges Ausnützen mehrerer Prostituierter enthält [vgl Ratz in WK2 Vorbem §§ 28-31 Rz 15, Burgstaller/Fabrizy aaO § 84 Rz 80; vgl auch Philipp aaO § 216 Rz 26, L/St § 216 Rz 18]:) des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 vierter Fall StGB (idF vor dem StRÄG 2004) schuldig erkannt (I), ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs1 FStGB §84 Abs3StGB §216 Abs2
Rechtssatz: § 216 Abs 2 vierter Fall StGB enthält eine Subsumtionseinheit, ähnlich derjenigen des § 84 Abs 3 StGB, für gleichzeitiges Ausnützen mehrerer Prostituierter. Entscheidungstexte 13 Os 65/06t Entscheidungstext OGH 23.08.2006 13 Os 65/06t 14 Os 151/11d Entscheidungstext OGH 15.0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter K***** der Verbrechen des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 erster Fall (A) sowie der Vergehen der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 (erster, zweiter, dritter und vierter Fall) StGB (B), der teils im Entwicklungsstadium des Versuchs verbliebenen (§ 15 StGB) Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (C) sowie der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (D) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter K***** der Verbrechen des... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §105StGB §216 Abs2
Rechtssatz: Eine Körperverletzung ist im Delikt der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 StGB weder regelmäßig noch typisch enthalten, sodass auch der Unrechtsgehalt der anlässlich einer (Nötigungselemente aufweisenden) Einschüchterung zugefügten Beeinträchtigung der körperlichen Integrität von der Zuhälterei nicht vollständig miterfasst wird. Darüber hinaus ist bei einer (die Gewaltanwendung als Begehungsmittel nic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heinz W***** und Peter B***** des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 StGB (I), der Vergehen nach § 16 Abs 1 SGG (II) und nach § 36 Abs 1 Z 1, Peter B***** auch Z 2 WaffG (VII), Heinz W***** überdies der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (IV), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (V), der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 3 StGB (VI) sowie der Förderung gewerbsmäßige... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27. März 1942 geborene beschäftigungslose Adolf C*** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (A/) sowie der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB (B/) der Zuhälterei nach § 216 Abs 1 und Abs 2 StGB (C/), nach § 36 Abs 1 Z 1, 3 und 4 WaffG (D/) und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (E/) schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches hat er in St. Pölten vorsätzlich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.Juni 1944 geborene beschäftigungslose Manfred B*** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105, 106 Abs 1 Z 3 StGB (A I 1) und der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung nach den §§ 105 Abs 1, 15 StGB (A I 2), der Zuhälterei nach dem § 216 Abs 2 StGB (A II), der versuchten Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach den §§ 15, 215 StGB (A III) und der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - neben zwei weiteren Mitangeklagten - schuldig erkannt: 1./ der am 18.Juni 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslose Adolf P*** des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (I/1/), des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1, 15 StGB (I/2/ und VIII/), des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach dem § 215 StGB (II/), des Vergehens der Zuhälterei nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Herbert M*** des Verbrechens der versuchten Erpressung nach den §§ 15 Abs. 1, 144 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen des schweren Betruges nach den §§ 12 (zweite Täterschaftsform), 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 StGB und der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB schuldig erkannt. Von weiteren Punkten der gegen ihn erhobenen (in der Hauptverhandlung ausgedehnten) Anklage wurde Helmut Herbert M*** gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen; ... mehr lesen...
Gründe: Josef K*** wurde nachstehender Straftaten für schuldig erkannt: 1, 2: Vergehen der Zuhälterei nach § 216 StGB. a.F. sowie § 216 Abs 2 und 4 StGB. n.F., 3: Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs 1 Z. 1 und 3 sowie 15 StGB. und schließlich 4: Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wurde mit Ausnahme des materielle Nichtigke... mehr lesen...
Norm: StGB §106StGB nF §216 Abs2StGB nF §216 Abs4
Rechtssatz: Echte Idealkonkurrenz von schwerer Nötigung und schwerer Zuhälterei nach § 216 Abs 2 oder Abs 4 StGB nF. Entscheidungstexte 13 Os 27/87 Entscheidungstext OGH 09.04.1987 13 Os 27/87 11 Os 32/87 Entscheidungstext OGH 21.07.1987 11 Os 32/87 Beisatz: Ebenso einfache Nötig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Jovan G***, Gino S*** und Edmund Franz W*** des (bei G*** gemäß § 15 StGB teils versuchten, bei S*** nur versuchten) Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG nF, W*** und G*** (F.1./1./1/3./) teilweise als Beteiligte (§ 12 dritte Alternative StGB), G*** und W*** überdies des Vergehens nach § 16 Abs. 1 (4. und 5.Fall) SGG nF, G*** ferner der Vergehen der Zuhälterei nach § 216 Abs. 2 StGB und nach § 36 Abs. 1 lit a WaffenG sowie S*** des Vergehens... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB aF §216StGB nF §216 Abs2
Rechtssatz: § 216 StGB aF ist in Ansehung ausbeuterischer Zuhälterei nicht günstiger als § 216 Abs 2 StGB nF. Entscheidungstexte 12 Os 174/86 Entscheidungstext OGH 05.03.1987 12 Os 174/86 11 Os 44/87 Entscheidungstext OGH 09.06.1987 11 Os 44/87 Vgl; Beisatz: Aber jedenfa... mehr lesen...
Norm: StGB §216 Abs2 Fall2
Rechtssatz: Gewalt oder gefährliche Drohung ist zur Annahme einer Einschüchterung nicht erforderlich; hiefür genügt die wie auch immer bewirkte Herbeiführung eines psychischen Zustands, in dem die Prostituierte aus Angst nicht mehr frei entscheiden kann. Entscheidungstexte 13 Os 11/86 Entscheidungstext OGH 24.04.1986 13 Os 11/86 ... mehr lesen...
Norm: StGB §216 Abs2
Rechtssatz: Beim qualifizierten Tatbestand des § 216 Abs 2 StGB (idF StGNov 1984, BGBl 1984/295) handelt es sich um ein Delikt mit überschießender Innentendenz, das mit der vom entsprechenden Vorsatz bestimmten Handlung des Täters bereits vollendet ist, mag dieser auch in der Folge keine fortlaufende Einnahme erzielen. Entscheidungstexte 10 Os 156/85 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §216 Abs2
Rechtssatz: Dirigierende Zuhälterei im Sinne des dritten Falles des § 216 Abs 2 StGB setzt eine Ausbeutung (im Sinne des ersten Falles des § 216 Abs 2 StGB) nicht voraus. Entscheidungstexte 10 Os 156/85 Entscheidungstext OGH 11.03.1986 10 Os 156/85 Veröff: SSt 57/15 = EvBl 1987/45 S 178 14 Os 102/97 Ents... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Mai 1948 geborene, zuletzt beschäftigungslose Johann Josef A der Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB. (Punkt II c des Urteilssatzes) und der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 Z. 1 und 2 StGB. (Punkt II a) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. (Punkt III), der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB. (Punkt IV), der Förderung gew... mehr lesen...