Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 29. Oktober 1991 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 43 Abs. 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes in Verbindung mit § 4 der Tiroler Pilzschutzverordnung eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) verhängt. Der vom Beschwerdeführer erhobene Einspruch enthält folgende Äußerung: "Abgesehen von den behaupteten Formfehlern dürfte die Bezirkshauptmannschaft Landeck bei der Strafb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;AVG §37;StGB;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Auf die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Betreffenden muß bei der Anordnung einer Ordnungsstrafe gemäß § 34 AVG weder aus dem Titel der unmittelbaren oder analogen Anwendung des § 19 Abs 2 letzter Sa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;StGB;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Anordnung von Ordnungsstrafen gemäß § 34 AVG ist die Anwendung der Prinzipien des materiellen Verwaltungsstrafrechts oder überhaupt des allgemeinen Strafrechts nicht geboten. Schlagworte Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 23. September 1992 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 116 Abs. 5 KFG 1967 die Fahrschullehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B und gemäß § 117 Abs. 1 KFG 1967 die Fahrlehrerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und C entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;StGB §201;StGB §202 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf, welcher sowohl Fahrlehrer als auch Fahrschullehrer ist, hat im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit Tathandlungen iSd § 201 und § 202 Abs 1 StGB gesetzt. Diese strafbaren Verhalten sind derart schwerwiegend, daß sie die negative Einstelllung des Bf zu den vom Gesetz geschützten Wer... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A vom 16. April 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß Art. IX Abs. 1 Z. 1 EGVG schuldig erkannt, weil er am 15. November 1986 um 23.00 Uhr in B im Cafe "C" die Ordnung an einem öffentlichen Ort durch sein Verhalten, welches geeignet gewesen sei, Ärgernis zu erregen, gestört habe, indem er mit X eine tätliche Auseinandersetzung "abgehalten" habe. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z1;StGB;VStG §22 Abs2;
Rechtssatz: Es besteht keine Subsidiarität der Verwaltungsübertretung nach Art IX Abs 1 Z 1 EGVG gegenüber einem Straftatbestand des StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989100021.X07 Im RIS seit 25.01.1991 Z... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1313a;FinStrG §35 Abs2;FinStrG §35 Abs3;FinStrG §36 Abs2;StGB; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Die persönliche Begehung einer Tat und die Verantwortung für fremdes Handeln stellen völlig verschiedene Verhaltenstypen dar. Das Verschulden eines Er... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: PaßG 1969 §25 Abs3 litd;StGB;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass bei strafgerichtlichen Verurteilungen nach § 83 Abs 1 und §§ 15, 269 Abs 1, 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB der Versagungstatbestand des § 25 Abs 3 lit d PassG als erfüllt angesehen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988010... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs2 litb;MRK Art8;StGB;
Rechtssatz: Hat der Fremde ein Verhalten gesetzt, das objektiv geeignet ist, strafgerichtliche Tatbestände (hier: Entwendung und Erschleichung einer Leistung), zu erfüllen, und ist eine Verurteilung des Fremden nur deswegen nicht erfolgt, weil die hierfür erforderliche Ermächtigung des jeweils... mehr lesen...