Norm: StGB §178 StGB § 178 heute StGB § 178 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 178 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015
Rechtssatz: Das Verhalten einer symptomlosen Person, das unter Einhal... mehr lesen...
Norm: StGB §178
Rechtssatz: Die Strafbarkeit nach § 178 StGB ist an die objektive Bedingung geknüpft, dass die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört, womit sich der Vorsatz nicht auf die Anzeige- oder Meldepflicht beziehen muss. Entscheidungstexte 13 Os 130/21y Entscheidungstext OGH 16.02.2022 13 Os 130/21y ... mehr lesen...
Norm: StGB §178
Rechtssatz: § 178 StGB umschreibt ein potenzielles Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, die im Tatbestand beschriebene (Verbreitungs-)Gefahr muss zwar nicht tatsächlich eintreten, die Tathandlung muss aber typischerweise geeignet sein, sie herbeizuführen. Entscheidungstexte 13 Os 130/21y Entscheidungstext OGH 16.02.2022 13 Os 130/21y ... mehr lesen...
Norm: StGB §178
Rechtssatz: Beim Tatbestand des § 178 StGB ist der Rechtsfrage nach der Gefährdungseignung die – auf der Feststellungsebene angesiedelte – Frage nach dem Vorliegen einer übertragbaren Krankheit logisch vorgelagert. Um überhaupt in die Eignungsprüfung der Tathandlung eintreten zu können, muss das Gericht daher jeweils fallbezogen das Vorhandensein eines entsprechenden Krankheitserregers feststellen. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §178StPO §485 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nicht jede COVID-19-Infektion einer Person geht mit einer potentiellen Ansteckungsgefahr für andere Personen einher. Die Frage der Ansteckungsgefahr ist letztlich aufgrund der Virenlast anhand des Laborbefundes zu klären. Entscheidungstexte 7 Bs 48/21i Entscheidungstext OLG Linz 22.04.2021 7 Bs 48/21i ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war am 19.3.1999 in der Unfallambulanz des Landeskrankenhauses B***** angestellt, wobei sein Aufgabenbereich insbesonders das Anlegen von Gipsverbänden bei Patienten betraf. An diesem Tag wurde der Beklagte mit einem Speichenschaftbruch (am Unterarm links) in die Unfallambulanz eingeliefert. Der Beklagte hatte auch am linken Daumen eine leicht blutende mitteltiefe Exkoriation. Der behandelnde Arzt Dr. H***** gab dem Beklagten am Unterarm links eine sc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295StGB §178StGB §179AIDS-Gesetz §2
Rechtssatz: Der Patient muss über seine AIDS-Erkrankung den Arzt bzw das Pflegepersonal dann nicht aufklären, wenn er davon ausgehen kann, dass sich diese Personen fachgerecht vor einer Infektion schützen. Den Patienten trifft keine Garantenstellung gegenüber dem Krankenhauspersonal. Eine mögliche Infektion ist dann objektiv nicht voraussehbar, wenn der Patient mit einem fachgerechten Schutz vor ... mehr lesen...