Norm
StGB §178Rechtssatz
Nicht jede COVID-19-Infektion einer Person geht mit einer potentiellen Ansteckungsgefahr für andere Personen einher. Die Frage der Ansteckungsgefahr ist letztlich aufgrund der Virenlast anhand des Laborbefundes zu klären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2021:RL0000214Im RIS seit
12.05.2021Zuletzt aktualisiert am
12.05.2021