RS OGH 2022/2/16 13Os130/21y (13Os131/21w)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.2022
beobachten
merken

Norm

StGB §178

Rechtssatz

Die Strafbarkeit nach § 178 StGB ist an die objektive Bedingung geknüpft, dass die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört, womit sich der Vorsatz nicht auf die Anzeige- oder Meldepflicht beziehen muss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133916

Im RIS seit

13.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten