Norm
StGB §178Rechtssatz
Beim Tatbestand des § 178 StGB ist der Rechtsfrage nach der Gefährdungseignung die – auf der Feststellungsebene angesiedelte – Frage nach dem Vorliegen einer übertragbaren Krankheit logisch vorgelagert. Um überhaupt in die Eignungsprüfung der Tathandlung eintreten zu können, muss das Gericht daher jeweils fallbezogen das Vorhandensein eines entsprechenden Krankheitserregers feststellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133918Im RIS seit
13.04.2022Zuletzt aktualisiert am
13.04.2022