RS OGH 2022/2/16 13Os130/21y (13Os131/21w)

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Veröffentlicht am 16.02.2022
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Norm

StGB §178

Rechtssatz

§ 178 StGB umschreibt ein potenzielles Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, die im Tatbestand beschriebene (Verbreitungs-)Gefahr muss zwar nicht tatsächlich eintreten, die Tathandlung muss aber typischerweise geeignet sein, sie herbeizuführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133917

Im RIS seit

13.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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