RS OGH 2002/1/8 2R382/01v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.01.2002
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Norm

ABGB §1295
StGB §178
StGB §179
AIDS-Gesetz §2

Rechtssatz

Der Patient muss über seine AIDS-Erkrankung den Arzt bzw das Pflegepersonal dann nicht aufklären, wenn er davon ausgehen kann, dass sich diese Personen fachgerecht vor einer Infektion schützen. Den Patienten trifft keine Garantenstellung gegenüber dem Krankenhauspersonal.

Eine mögliche Infektion ist dann objektiv nicht voraussehbar, wenn der Patient mit einem fachgerechten Schutz vor Infektionen rechnen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2002:RFE0000065

Dokumentnummer

JJR_20020108_LG00929_00200R00382_01V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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