RS OGH 1978/7/19 10Os102/78

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Veröffentlicht am 19.07.1978
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Norm

StGB §167 Abs2

Rechtssatz

Da eine Bereicherung, gleich auf welcher Seite, nicht Zweck der tätigen Reue ist, umfaßt der vom Täter gutzumachende Schaden nicht Rückerstattungen von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die für fingierte Arbeitnehmer geleistet worden sind (weil diese Abgaben von der Firmenverwaltung und von den Sozialversicherungsträgern rückerstattet wurden).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0095331

Dokumentnummer

JJR_19780719_OGH0002_0100OS00102_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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