Gründe: Mit dem - auf dem (in der Urteilsausfertigung, die im Übrigen auch gegen § 342 letzter Satz StPO verstößt, erst in den Entscheidungsgründen dargestellten; siehe dazu Fabrizy, StPO9 § 342 Rz 2) Wahrspruch der Geschworenen beruhenden, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Thomas A***** der Vergehen (zu 1) der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB und (zu 2) des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs 1 und Abs 3 Z 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Robert S***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (A), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (B), des versuchten Hausfriedensbruchs nach §§ 15, 109 (auch Abs 1 und Abs 3 Z 1) StGB (C), der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB (D) und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 erster Fall StGB (F) sowie d... mehr lesen...
Gründe: Helmut P***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das zu dem ihm auch angelasteten Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB einen unbekämpft gebliebenen Freispruch enthält, des Vergehens des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs 3 Z 1 StGB schuldig erkannt. Helmut P***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das zu dem ihm auch angelasteten Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz eins, StGB einen unbekämpft gebliebenen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Ali G***** des Verbrechens des versuchten Totschlages nach §§ 15, 76 StGB (Pkt 1 des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1, Abs 2 StGB (2) und des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs 1, Abs 3 Z 1 StGB (3) schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Dem Inhalt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Gerhard S***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (A), Georg W***** der Verbrechen des Mordes als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 75 StGB (B 1) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (B III 1, 2, 4) sowie der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (B II), der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (B III 3), der versuchten Zuhälterei nach §§ 15... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs1StGB §109 Abs3
Rechtssatz: § 109 Abs 1 StGB und § 109 Abs 3 StGB enthalten Hausfriedensbruchdelikte eigenständiger Art, die nicht im Verhältnis von Grunddelikt und Deliktsqualifikation stehen. "Einfacher" Hausfriedensbruch und "schwerer" Hausfriedensbruch schließen daher einander aus; erfüllt der Täter die Voraussetzungen des Abs 3, so kann er nicht (auch) nach Abs 1 bestraft werden (Leukauf/Steininger Komm3 § 109 RN 33; Ki... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs1StGB §109 Abs3
Rechtssatz: Sowohl die Wohnstätte nach § 109 Abs 1 StGB als auch die in § 109 Abs 3 StGB genannten Räumlichkeiten werden unabhängig von der rechtlichen Position der das Hausrecht in Anspruch nehmenden Person (die nur in den wenigsten Fällen auch Eigentümerin des Objekts ist) geschützt (vgl SSt 56/26). Entscheidungstexte 14 Os 110/96 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Wer (zunächst) ohne Gewalt und ohne Drohung mit Gewalt in eine Wohnstätte (hier: in eine Wohnung der mit den ehelichen Kindern getrennt vom geschiedenen Täter wohnenden - vormaligen - Ehegattin) eindringt und (erst dann) mit Gewalt (Axtschläge gegen die Badezimmertüre) in einen Teil der Wohnstätte einzudringen trachtet, wobei er gegen die (dorthin geflüchtete) Person weitere Gewalt zu üben beabsichtigt, veran... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Wer (zunächst) ohne Gewalt und ohne Drohung mit Gewalt in eine Wohnstätte (hier: in eine Wohnung der mit den ehelichen Kindern getrennt vom geschiedenen Täter wohnenden - vormaligen - Ehegattin) eindringt und (erst dann) mit Gewalt (Axtschläge gegen die Badezimmertüre) in einen Teil der Wohnstätte einzudringen trachtet, wobei er gegen die (dorthin geflüchtete) Person weitere Gewalt zu üben beabsichtigt, veran... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred R*** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB (I/), sowie der Vergehen des Hausfriedensbruches nach dem § 109 (Abs. 1 und) Abs. 3 Z 1 StGB (II/), der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB (III/), der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB (IV/), des Betruges nach dem § 146 StGB (V/), der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 StGB (VI/) und der Verleumdung nach dem § 297 Abs. 1 StGB (VII/) schuldig erkannt. Dieses... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Hausfriedensbruch gemäß dem § 109 Abs 3 Z 1 StGB erfordert, daß der Täter beabsichtigt (§ 5 Abs 2 StGB), gegen eine im geschützten Objekt befindliche Person oder Sache Gewalt auszuüben. Eine Gewaltanwendung gegen Personen und Sachen, zu der sich der Täter erst nach Eindringen in den Raum entschließt, vermag diesen Tatbestand nicht zu verwirklichen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Hausfriedensbruch gemäß dem § 109 Abs 3 Z 1 StGB erfordert, daß der Täter beabsichtigt (§ 5 Abs 2 StGB), gegen eine im geschützten Objekt befindliche Person oder Sache Gewalt auszuüben. Eine Gewaltanwendung gegen Personen und Sachen, zu der sich der Täter erst nach Eindringen in den Raum entschließt, vermag diesen Tatbestand nicht zu verwirklichen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs3 Z3
Rechtssatz: Zur Erfüllung des Tatbestands nach § 109 Abs 3 Z 3 StGB genügt die Erzwingung des Eindringens von wenigstens zwei Personen, mag auch nur eine von ihnen zu diesem Zweck Gewalt anwenden oder damit drohen. Entscheidungstexte 12 Os 110/86 Entscheidungstext OGH 04.09.1986 12 Os 110/86 11 Os 32/87 ... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs3 Z3
Rechtssatz: Zur Erfüllung des Tatbestands nach § 109 Abs 3 Z 3 StGB genügt die Erzwingung des Eindringens von wenigstens zwei Personen, mag auch nur eine von ihnen zu diesem Zweck Gewalt anwenden oder damit drohen. Entscheidungstexte 12 Os 110/86 Entscheidungstext OGH 04.09.1986 12 Os 110/86 11 Os 32/87 ... mehr lesen...
Gründe: Nach Verkündung des oben bezeichneten Urteils meldeten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft jeweils 'Berufung wegen Strafe' an. Nach Zustellung einer Urteilsausfertigung an den Verteidiger am 19.Juli 1985 brachte dieser am 31.Juli 1985 die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung zur Ausführung. Die Anklagebehörde zog ihre Berufung zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wurde hierauf die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen und dies im wesentlichen damit be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 22-jährige Johann A (zu I.1) der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB, (zu I.2) des versuchten Hausfriedensbruchs nach § 15, 109 Abs 1 StGB, (zu I.3) der Sachbeschädigung nach § 125 StGB und (zu II.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (I.) am 17.Juli 1984 in Kleinweißenbach den Hermann B durch die öußerung 'heut erschlag i di no', wobei er eine (Schrot-)H... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 12.August 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslose Stanzer Johann A und der am 18.Juni 1943 geborene, zuletzt gleichfalls arbeitslose Malergeselle Erwin B der Vergehen (1.) des Hausfriedensbruches nach § 109 'Abs 1 und' Abs 3 Z. 1 StGB und (2.) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 15.August 1984 in Spittal a.d. Drau im einverständlichen Zusammenwirken als Mittäter (zu 1.) sich den Eintrit... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Zum Tatbestand ist nicht unbedingt erforderlich, daß die beabsichtigte Gewalt gegen eine Person tatplanmäßig in dem geschützten Raum selbst stattfinden müßte. Die bloß darauf gerichtete Absicht, eine zunächst "dort" befindliche Person durch Drohung mit Gewalt zum Verlassen des Raumes zu nötigen, um sodann in unmittelbarer Folge die Gewalt gegen diese außerhalb des Raumes zu üben, ist ebenfalls tatbestandsmäßi... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs1StGB §109 Abs3
Rechtssatz: 1) Dritten gegenüber genießt auch der unechte Besitzer (§ 345 ABGB) den strafrechtlichen Schutz des Hausrechtes. 2) Tatobjekt im Sinne Abs 1 ist auch Ermächtigungsberechtigter im Sinne Abs 2. 3) Ein versperrbarer Dachbodenraum in einem aufgelassenen Werksgebäude, den sich ein Unterstandsloser als Behausung eingerichtet hat, ist Wohnstätte im Sinne des § 109 Abs 1 bzw Abs 3 StGB. ... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs3 Z1StGB §109 Abs3 Z2StGB §109 Abs3 Z3
Rechtssatz: Die Deliktsfälle des § 109 Abs 3 StGB sind rechtlich gleichwertig (alternativer Mischtatbestand). Entscheidungstexte 10 Os 10/85 Entscheidungstext OGH 16.04.1985 10 Os 10/85 Veröff: EvBl 1986/23 S 93 = RZ 1986/52 S 170 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Zum Tatbestand ist nicht unbedingt erforderlich, daß die beabsichtigte Gewalt gegen eine Person tatplanmäßig in dem geschützten Raum selbst stattfinden müßte. Die bloß darauf gerichtete Absicht, eine zunächst "dort" befindliche Person durch Drohung mit Gewalt zum Verlassen des Raumes zu nötigen, um sodann in unmittelbarer Folge die Gewalt gegen diese außerhalb des Raumes zu üben, ist ebenfalls tatbestandsmäßi... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs3 Z1StGB §109 Abs3 Z2StGB §109 Abs3 Z3
Rechtssatz: Die Deliktsfälle des § 109 Abs 3 StGB sind rechtlich gleichwertig (alternativer Mischtatbestand). Entscheidungstexte 10 Os 10/85 Entscheidungstext OGH 16.04.1985 10 Os 10/85 Veröff: EvBl 1986/23 S 93 = RZ 1986/52 S 170 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs3 Z1StGB §109 Abs3 Z2StGB §109 Abs3 Z3
Rechtssatz: Die Deliktsfälle des § 109 Abs 3 StGB sind rechtlich gleichwertig (alternativer Mischtatbestand). Entscheidungstexte 10 Os 10/85 Entscheidungstext OGH 16.04.1985 10 Os 10/85 Veröff: EvBl 1986/23 S 93 = RZ 1986/52 S 170 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §109 Abs3 Z1StGB §109 Abs3 Z2StGB §109 Abs3 Z3
Rechtssatz: Die Deliktsfälle des § 109 Abs 3 StGB sind rechtlich gleichwertig (alternativer Mischtatbestand). Entscheidungstexte 10 Os 10/85 Entscheidungstext OGH 16.04.1985 10 Os 10/85 Veröff: EvBl 1986/23 S 93 = RZ 1986/52 S 170 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Jänner 1946 geborene Werner A wurde des Verbrechens des versuchten Mords nach § 15, 75 StGB (1), des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach § 125, 126 Abs 1 Z. 7 StGB (2) und des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 (Abs 1 und) Abs 3 Z. 1 StGB (3) schuldig erkannt. Die Zitierung des Abs 1 des § 109 StGB ist angesichts des die Unterstellung unter § 109 Abs 3 Z. 1 StGB deckenden Wahrspruchs offenbar nur auf ein Vergreifen im Ausdruck zurückzuführen (Kiena... mehr lesen...
Norm: StGB §83 ffStGB §88 CStGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Eine im Zuge eines (rechtsrichtig) nach § 109 Abs 3 Z1 beurteilten Hausfriedensbruchs tatsächlich eingetretene Verletzung kann nicht bloß als fahrlässige Körperverletzung, sondern äußerstenfalls als fahrlässige Folge eines mit Mißhandlungsvorsatz geführten Angriffs gegen die Person gewertet werden. Entscheidungstexte 13 Os 177/84 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 ff EStGB §83 ffStGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Idealkonkurrenz des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 Abs 1 Z 3 mit dem dabei vorsätzlich (absichtlich) begangenen Tötungsdelikt oder Körperverletzungsdelikt. Entscheidungstexte 13 Os 177/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 13 Os 177/84 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: StGB §83 ffStGB §88 CStGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Eine im Zuge eines (rechtsrichtig) nach § 109 Abs 3 Z1 beurteilten Hausfriedensbruchs tatsächlich eingetretene Verletzung kann nicht bloß als fahrlässige Körperverletzung, sondern äußerstenfalls als fahrlässige Folge eines mit Mißhandlungsvorsatz geführten Angriffs gegen die Person gewertet werden. Entscheidungstexte 13 Os 177/84 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 ff EStGB §83 ffStGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Idealkonkurrenz des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 Abs 1 Z 3 mit dem dabei vorsätzlich (absichtlich) begangenen Tötungsdelikt oder Körperverletzungsdelikt. Entscheidungstexte 13 Os 177/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 13 Os 177/84 European Case Law Identif... mehr lesen...