Norm: AnfO §13KO §39
Rechtssatz: Zur Frage der Fassung eines Anfechtungsbegehrens nach KO und AnfO (wie 7 Ob 417/57 = RZ 1958,27). Maßgebend sind stets die besonderen Umstände des Falles. Wenn und insoweit die Erbringung der Leistung an die Kokursmasse durch den Anfechtungsgegner (§ 39 KO) schon durch den Ausspruch über die Unwirksamkeit der angefochtenen Rechtshandlung (§ 27) erreicht wird, entsprechen beide Fassungen dem Gesetz. ... mehr lesen...
Norm: AnfO §1AnfO §13
Rechtssatz: Die Unwirksamkeit der anfechtbaren Rechtshandlung gegenüber dem anfechtenden Gläubiger hat nur soweit Bedeutung, als sie die Voraussetzung für eine Leistung an den anfechtenden Gläubiger und damit eine Rückgängigmachung der eingetretenen Befriedigungsverletzung bildet. Sie ist daher immer nur als Voraussetzung oder Vorfrage der Leistungspflicht des Anfechtungsgegners von Bedeutung und gehört als solche nicht in... mehr lesen...
Die Eltern des Beklagten haben im Sommer 1953 von der Firma G. in Wien 11.000 kg Weizen zum Preis von 29.545.12 S gekauft und geliefert erhalten, wobei die Firma G. durch Hingabe eines Wechsels seitens der Klägerin sichergestellt wurde, während die Klägerin wiederum zur eigenen Deckung eine am 11. September 1953 fällige Tratte über den Fakturenbetrag von 29.545.12 S auf die Ehegatten Franz und Josefa W. zog, die von ihnen angenommen wurde. Kurze Zeit nach Abschluß dieses Geschäftes ... mehr lesen...
Die Klägerin, die mj. eheliche Tochter des Erstbeklagten, stellt das Begehren, 1. die von Johann V. in der Verlassenschaftssache nach Theresia S., abgegebene Erklärung, auf den Pflichtteilsanspruch zu verzichten, sei gegenüber der klagenden Partei unwirksam, 2. die von der Zweitbeklagten erwirkte Einantwortung des Nachlasses nach Theresia S. sei der Klägerin gegenüber bis zur Höhe des Pflichtteiles, höchstens aber bis zum Betrage der vollstreckbaren Forderung gegen den Erstbeklagten i... mehr lesen...
Norm: AnfO §13
Rechtssatz: Das Begehren einer Anfechtungsklage, die sich auf eine anfechtbare Veräußerung von Sachen gründet, hat grundsätzlich auf Duldung der Exekution in das Objekt der anfechtbaren Handlung zu lauten, oder, ähnlich wie bei einer Hypothekarklage, auf Zahlung bei Exekution in dieses Objekt. Entscheidungstexte 3 Ob 625/53 Entscheidungstext OGH 21.10.1953 3 Ob 625... mehr lesen...
Norm: AnfO §13
Rechtssatz: Formulierung des Urteilsbegehrens bezüglich des Anfechtungsanspruches zugunsten der künftig fällig werdenden Unterhaltsbeträge. Entscheidungstexte 2 Ob 275/30 Entscheidungstext OGH 25.03.1930 2 Ob 275/30 Beisatz: Begehren hat auf Duldung der Exekution bei Fälligkeit zu lauten. (T1) Veröff: SZ 12/69 3 Ob 84... mehr lesen...
Franz Sch. hat der Beklagten am 18. Mai 1951 seine Liegenschaften EZ. 583, 228 und 626 Gdb. U. um 40.000 S verkauft. Zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrages war Franz Sch. mit der Zahlung der Unterhaltsbeträge für die Klägerin, sein legitimiertes Kind, im Rückstand. Vom Kaufpreis sollte nach dem Vertrag ein Betrag von 20.000 S zur Bezahlung von Schulden verwendet werden, 10.000 S sollten als Entgelt für ein lebenslängliches Wohnungsrecht und Ausgedinge des Franz Sch. gelten, weiter... mehr lesen...
Norm: AnfO §13KO §29 Z1
Rechtssatz: Die Anfechtungsklage muss den Gegenstand, in den die Forderung des Klägers vollstreckt werden soll, angeben und das Begehren enthalten, dass der Anfechtungsgegner die Zwangsvollstreckung zur Befriedigung der gegnerischen Forderung in diesen Gegenstand zu dulden habe. Nach der AnfO kann der Kläger niemals die Löschung des einverleibten bücherlichen Rechtes begehren, weil einem solchen Begehren die bloß relativ... mehr lesen...
Die Klägerin verfügt gegen Franz K., den Sohn der Beklagten, seit dem 25. Mai 1949 über einen rechtskräftigen Exekutionstitel für ihre Forderung von 35.000 S. Am 5. April 1951 räumte Franz K. in einem Ausgedingsvertrag den Beklagten für ihre Lebenszeit das unentgeltliche Wohnungs- und Benützungsrecht auf der ihm gehörigen Liegenschaft EZ. X, Grundbuch Y, ein; im Vertrage wurde festgehalten, daß die Beklagten ihren Sohn beim Erwerb der Liegenschaft durch Hingabe des vollen Kaufpreises ... mehr lesen...
Norm: AnfO §13
Rechtssatz: RG 25.11.1940, VIII 484/39 Über den Inhalt des Klagebegehrens bei der Anfechtung von "gemischten" Geschäften. Entscheidungstexte 8 RG 484/39 Entscheidungstext RG 25.11.1940 8 RG 484/39 Veröff: DREvBl 1941/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1940:RS0105211 Dokumen... mehr lesen...
Norm: AnfO §13
Rechtssatz: RG 7.9.1939, VIII 25 Zur Frage des Wortlautes des Begehrens der Anfechtungsklage. Entscheidungstexte 8 RG 25/39 Entscheidungstext RG 07.09.1939 8 RG 25/39 Veröff: DREvBl 1939/647 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1939:RS0105215 Dokumentnummer JJR_19390907_... mehr lesen...
Norm: AnfO §13EO §9 AEO §341
Rechtssatz: Auf Grund des vom betreibenden Gläubiger erwirkten Anfechtungsurteiles des Inhalts, die Rücklegung der Konzession des Verpflichteten zugunsten des Anfechtungsgegners sei unwirksam und die Exekution in die von diesem erworbene Konzession zu dulden, kann die gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Geldforderung eingeleitete Exekution, auf deren Vereitlung die angefochtene Rechtshandlung abzielte,... mehr lesen...
Norm: AnfO §13
Rechtssatz: Ersatzanspruch nach § 13 AnfO. Entscheidungstexte 2 Ob 1032/28 Entscheidungstext OGH 22.11.1928 2 Ob 1032/28 SZ 10/328 3 Ob 163/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 163/74 Veröff: EvBl 1975/191 S 405 4 Ob 538/77 Entscheidungstext OGH 13.09.1... mehr lesen...
Norm: AnfO §1AnfO §12AnfO §13
Rechtssatz: Die Anfechtungsklage nach § 1 AnfO ist weder eine Feststellungsklage noch eine Gestaltungsklage, sondern eine Leistungsklage. Entscheidungstexte 3 Ob 1229/27 Entscheidungstext OGH 10.01.1928 3 Ob 1229/27 Veröff: SZ 10/6 5 Ob 296/70 Entscheidungstext OGH 24.02.1971 5 Ob 296/70 Veröff: SZ 4... mehr lesen...