Entscheidungen zu § 95 Abs. 1 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE Vwgh Erkenntnis 2005/6/22 2002/09/0007

Mit Disziplinarerkenntnis vom 31. Mai 2001 hat die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung - nach Durchführung mündlicher Verhandlungen - den Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "I. A) Der Beschuldigte ist schuldig, dadurch dass 1) er am 9. Dezember 1998 sowie am 15. Dezember 1998 jeweils während des Unterrichts zur Schülerin B. G. gesagt hat, sie stamme von schlechten Eltern ab, eine Dienstpflichtverletzung nach § 29 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.06.2005

RS Vwgh 2005/6/22 2002/09/0007

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs1 impl;LDG 1984 §95 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Disziplinaroberkommission hat (ohne dies im Berufungsbescheid näher zu begründen) von der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung Abstand genommen und die vom Beschuldigten in seiner Berufung (zu seiner Entlastung) beantragten Beweise nicht auf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/5/25 2004/09/0033

Der Beschwerdeführer steht als Landesschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle in den relevanten Zeiträumen war die Hauptschule Z. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Hauptschulen, beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 14. Oktober 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. am 17. September 2002 zu einem namentlich genannten Schüler der 1 b-Klasse... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.05.2005

RS Vwgh 2005/5/25 2004/09/0033

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §94a Abs3 Z5;LDG 1984 §95 Abs1;
Rechtssatz: In einem Fall, in dem die entscheidungswesentlichen Tatsachen bestritten werden, darf die Behörde den damit in Widerspruch stehenden Sachverhalt nicht als "klar" iSd § 94a Abs. 3 Z 5 LDG 1984 werten, sondern ausschließlich auf Grund von Ergebnissen beurteilen, die in einer von ihr unmittelbar durchgeführten mündlichen Verhandlung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2001/4/4 98/09/0166

Der im Jahr 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war im maßgebenden Tatzeitraum (18. April 1996 bis 28. Februar 1997) an der Hauptschule M, Bezirk Ried im Innkreis, tätig. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 17. April 1998 hat die belangte Behörde der Berufung des Disziplinaranwaltes gegen das erstinstanzliche Disziplinarerkenn... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.04.2001

RS Vwgh 2001/4/4 98/09/0166

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §95 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Disziplinaroberkommission hat zwar eine mündliche Verhandlung, in der auch Beweise aufgenommen wurden, durchgeführt, sie hat aber keine Feststellungen zum Verschulden des Landeslehrers in ihrem Disziplinarerkenntnis getroffen. Insoweit in ihrem Disziplinarerkenntnis zu dieser Anschuldigung auf das erstinstanzl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.04.2001

TE Vwgh Beschluss 1998/7/1 97/09/0095

Der im Jahre 1952 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer (VOL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle war die Volksschule in P im Bezirk Gmunden. Mit dem erstangefochtenen Bescheid vom 28. Februar 1997 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Spruch: dieses Bescheides hat folgenden Wortlaut: "1) Sie haben A) trotz zweimaligen Ersuchens von V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.07.1998

TE Vwgh Beschluss 1998/7/1 97/09/0189

Der im Jahre 1952 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer (VOL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle war die Volksschule in P im Bezirk Gmunden. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 22. Mai 1997 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer hinsichtlich einzelner Anschuldigungspunkte ein Disziplinarverfahren einzuleiten sowie hinsichtlich eines der Anschuldigungspunkte das Disziplinarverfahren... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.07.1998

RS VwGH Beschluss 1998/07/01 97/09/0189

Rechtssatz: Die Rechtswirkungen von Einleitungsbeschluß gemäß § 92 Abs 1 LDG 1984 und eines Verhandlungsbeschlusses gemäß § 93 Abs 1 LDG 1984 sind auf die Dauer des Disziplinarverfahrens beschränkt. Mit dessen rechtskräftigem Abschluß endet die mit dem vom Beamten bekämpften Einleitungsbeschluß notwendig verbundene Rechtsfolge, nämlich die Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens sowie auch die Umgrenzungsfunktion des Einleitungsbeschlusses. Eine ausdrückliche Aufhebung des Einleitungsbesc... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Beschluss | 01.07.1998

RS Vwgh 1998/7/1 97/09/0095

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §87;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §93 Abs1;LDG 1984 §95 Abs1;LDG 1984 §95 Abs2;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/09/0110 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/07/01 97/09/0189 1 Stammrechtssatz Die Rechtswirkungen von Einleitungsbeschluß gemäß § 92 Abs 1 LDG 198... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1998

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